Mann umarmt einen anderen Mann freundschaftlich ©istock.com/skynesher

14. Januar 2020, 11:20 Uhr

Darf ich eigentlich? Treue­pflicht des Arbeit­neh­mers: Das umfasst sie

Als Angestellter hast du bestimmte Pflichten. Und die gehen über das, was im Arbeitsvertrag festgehalten ist, hinaus. Die sogenannte Treuepflicht sorgt dafür, dass Arbeitnehmer einige allgemeine Verhaltensregeln gegenüber dem Arbeitgeber einhalten müssen.

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Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen

Die Treuepflicht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und gilt nicht nur für Arbeitsverträge, sondern generell für Schuldverhältnisse. Darunter fallen auch Arbeitsverträge, denn Mitarbeiter schulden dem Arbeitgeber quasi ihre Arbeitsleistung. Und die ist gemäß  § 242 BGB so zu erbringen, "wie es Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte" erfordern. Das heißt nichts anderes als: Du darfst deinen Arbeitgeber durch dein Verhalten nicht schädigen.

Es handelt sich also um allgemeine Verhaltensregeln, die nicht extra im Arbeitsvertrag festgehalten werden müssen. Eine genaue Definition, was konkret unter die Treuepflicht fällt, muss der Arbeitgeber auch nicht liefern.

Don'ts für Arbeit­neh­mer gemäß Treuepflicht

Die Treuepflicht bedeutet zum einen, dass Mitarbeiter alles unterlassen müssen, was der Firma schaden könnte. Juristen sprechen dabei von einer Unterlassungspflicht. Zu diesen Don'ts im Job gehört:

  • Öffent­li­che Äuße­run­gen, die dem Ruf der Firma schaden können, sind tabu.
  • Keine Wei­ter­ga­be von Fir­men­in­ter­na (sofern der Arbeits­ver­trag nicht ohnehin eine Ver­schwie­gen­heits­ver­ein­ba­rung enthält).
  • Im Krank­heits­fall ist alles zu unter­las­sen, was einer schnellen Genesung schadet.
  • Wett­be­werbs­ver­bot: Arbeit­neh­mer dürfen nicht parallel für Kon­kur­renz­un­ter­neh­men tätig sein.
  • Bestech­lich­keit im Job ist ein No-Go.

Dos für Arbeit­neh­mer gemäß Treuepflicht

Auf der anderen Seite gebietet die Treuepflicht auch, dass Arbeitnehmer in bestimmten Fällen aktiv werden müssen. Eine Handlungspflicht besteht zum Beispiel in folgenden Situationen:

Arbeitsverhinderung: Angestellte, die nicht zur Arbeit kommen können, müssen dies dem Arbeitgeber so früh wie möglich mitteilen.
Störungen oder Schäden am Unternehmenseigentum müssen umgehend gemeldet werden.
Arbeitnehmer müssen auf Nachfrage jederzeit Auskunft über ihre Arbeit geben.
Wird einem Arbeitnehmer versehentlich zu viel Gehalt gezahlt, ist er verpflichtet, das Unternehmen darauf hinzuweisen. Mehr Informationen zum Thema Arbeitsrechtsschutz

Kon­se­quen­zen bei Verstößen gegen die Treuepflicht

Verstößt ein Arbeitnehmer gegen seine Treuepflicht , erhält er in den meisten Fällen zunächst eine Abmahnung vom Arbeitgeber. Bei besonders schweren oder wiederholten Verstößen kann es im schlimmsten Fall zu einer verhaltensbedingten Kündigung kommen. Ist dem Unternehmen durch das Fehlverhalten ein wirtschaftlicher Schaden entstanden, kann es zudem Schadenersatz fordern.

Wichtig: Bei Verstößen gegen die Treuepflicht bestehen häufig Interessenskonflikte. Beispielsweise zwischen dem Recht des Arbeitnehmers auf freie Meinungsäußerung einerseits und der Unterlassungspflicht rufschädigender Aussagen andererseits. Deshalb muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt und welches Interesse schwerer wiegt.

Ebenfalls von Bedeutung dabei ist die Position des Mitarbeiters und die Dauer der Unternehmenszugehörigkeit. Von Führungskräften und langjährigen Mitarbeitern wird mehr Treue erwartet als von Aushilfskräften. Auch die persönliche Nähe zum Chef kann eine Rolle spielen: Bei einem engen Verhältnis wird eine Verletzung der Treuepflicht oft als besonders schwerwiegend empfunden.

Pflichten auch für Arbeitgeber

Arbeitgeber dürfen keine grenzenlose Treue Ihrer Mitarbeiter verlangen. Unternehmen dürfen zum Beispiel nicht regelmäßig unbezahlte Überstunden einfordern und sich dabei auf die Treuepflicht ihrer Angestellten berufen. Liegt gerade eine Ausnahmesituation vor, können Überstunden allerdings durchaus unter deine Treuepflicht fallen.

Im Gegenzug hat der Arbeitgeber übrigens auch eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern: Er muss ebenfalls dafür sorgen, dass seinen Angestellten kein Schaden entsteht und unter anderem Arbeitssicherheit gewährleisten und Mitarbeiterdaten vertraulich behandeln.

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