5. Februar 2020, 12:33 Uhr
Todesfall und Bestattung: Was Angehörige wissen müssen
Ein Todesfall in der Familie ist für die Hinterbliebenen häufig ein schwerer Schicksalsschlag. Zur emotionalen Belastung, die der Verlust eines nahestehenden Menschen mit sich bringt, kommen für Angehörige viele organisatorische Pflichten hinzu. Die gehen weit über das Organisieren der Beisetzung hinaus. Wir geben einen Überblick, welche Behördengänge zu erledigen sind, was an finanziellen und ganz alltäglichen Angelegenheiten ansteht und welche rechtlichen Regelungen du beim Thema Bestattung beachten musst.
>> Wichtige Fristen und Dokumente im Todesfall
>> Rechtliche Vorschriften zur Bestattung
>> Bestattungskosten: Wer zahlt die Beerdigung?
>> Streitfaktor Grabgestaltung und -pflege
>> Wichtige Erledigungen nach dem Todesfall
>> Checkliste: Das ist beim Todesfall zu tun
Wichtige Fristen und Dokumente im Todesfall
Obwohl es angesichts der Trauer schwerfallen dürfte: Bei einem Todesfall sind einige Formalitäten umgehend zu erledigen. Das Personenstandsgesetz (PStG) schreibt vor, dass jeder Todesfall spätestens am nächsten Werktag dem zuständigen Standesamt gemeldet werden muss. Eine Übersicht über die wichtigsten anstehenden Aufgaben findest du in diesem Streitlotse-Ratgeber.
Wichtige Dokumente im Todesfall
In Deutschland muss jeder Verstorbene von einem Arzt untersucht werden. Der stellt anschließend den Totenschein aus, auf dem er Todeszeitpunkt und -ursache vermerkt. Bei Todesfällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen passiert das automatisch. Ansonsten musst du selbst einen Arzt rufen. Der Totenschein ist der Beleg dafür, dass eine Person nicht mehr lebt. Dieses Dokument brauchst du, um den Tod beim Standesamt zu melden. Das stellt daraufhin die Sterbeurkunde aus.
Die Sterbeurkunde ist für viele Formalitäten im Zusammenhang mit dem Todesfall wichtig, zum Beispiel beim Kündigen von Verträgen. Es kann sinnvoll sein, dir das Dokument gleich mehrfach ausfertigen zu lassen, da du es häufig im Original vorweisen musst. Wie du die Sterbeurkunde beantragst, erfährst du in diesem Streitlotse-Ratgeber.
Auch im Zusammenhang mit dem Testament ist die Sterbeurkunde wichtig: Das Standesamt leitet sie automatisch an das zuständige Nachlassgericht weiter. Das überprüft dann, ob der Verstorbene dort ein Testament oder einen Erbvertrag hinterlegt hat.
Wir unterstützen dich auch in schweren Stunden in rechtlichen Angelegenheiten.
Verstorbene dürfen nur für geraume Zeit in privaten Räumlichkeiten aufgebahrt werden. Wie lange genau, bestimmen die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer. Bei einem Sterbefall zu Hause muss der Tote in der Regel spätestens nach 36 Stunden in ein Leichenschauhaus überführt werden.
Auch bei der Bestattung sind Fristen einzuhalten. Sie regelt ebenfalls das Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes. In vielen Fällen dürfen Verstorbene frühestens 48 Stunden nach ihrem Tod bestattet werden. Der späteste Zeitpunkt für die Bestattung variiert je nach Bundesland. Auf Antrag kann sie von den Ordnungsbehörden verlängert werden.
Sonderurlaub bei Todesfall
Damit Angehörige die dringendsten Angelegenheiten erledigen können, ist bei einem Todesfall in der Familie Sonderurlaub möglich. Welche Rechte Arbeitnehmer dann bezüglich freier Tage haben, liest du in diesem Streitlotse-Ratgeber.
Rechtliche Vorschriften zur Bestattung
Neben den Fristen sind bei der Beisetzung einige weitere Vorgaben einzuhalten. Wichtig zu wissen: In Deutschland gilt …
- … eine Bestattungspflicht: Die Beisetzung muss ein Bestattungsunternehmen durchführen. Auf eigene Faust darfst du das nicht tun.
- … eine Friedhofspflicht: Das bedeutet, dass du die Asche eines verstorbenen Angehörigen nicht einfach irgendwo verstreuen oder seine Leiche im eigenen Garten beerdigen darfst. Üblicherweise müssen Tote in Deutschland auf einem Friedhof beigesetzt werden. Sonderregelungen gelten für Seebestattungen und die Naturbestattungen in sogenannten „Friedwäldern“.
Bestattungskosten: Wer zahlt die Beerdigung?
Die Kosten für eine Bestattung sind hoch. Und auch danach muss im Normalfall für die Grabstätte eine Art Miete gezahlt werden. Nicht selten kommt es unter den Hinterbliebenen zum Streit darüber, falls der Verstorbene nicht entsprechend vorgesorgt hatte.
Da eine ordnungsgemäße Beisetzung vorgeschrieben ist, ist auch gesetzlich geregelt, wer finanziell für die Bestattung aufkommt. Demnach stehen die Erben in der Pflicht. In der Regel sind das:
- Ehe- oder Lebenspartner
- Kinder
- Eltern und
- Geschwister
des Verstorbenen. Schlagen sie das Erbe nicht aus, müssen sie die Bestattungskosten (anteilig) übernehmen. Sie dürfen sie aber auch aus dem Nachlass des Verstorbenen bestreiten.
Reicht das Vermögen des Verstorbenen dafür nicht aus, müssen die Erben die Bestattungskosten aus eigener Tasche zahlen. Fehlen ihnen dazu die finanziellen Mittel, können sie beim Sozialamt die Übernahme der Bestattungskosten beantragen.
Streitfaktor Grabgestaltung und -pflege
Nach der Bestattung sorgt nicht selten das Grab für Konflikte unter den Hinterbliebenen. Wie soll es aussehen? Wer kümmert sich darum? Wer trägt die Kosten?
Grundsätzlich gilt: Wer das Recht zur Totenfürsorge hat, darf entscheiden, auf welche Art und wo der Verstorbene bestattet wird und wie das Grab aussehen soll. Über den letzten Willen des Verstorbenen darf der Totenfürsorgeberechtigte sich dabei aber nicht hinwegsetzen.
Wenn du also schon zu Lebzeiten vorsorgst und deine Wünsche und Vorstellungen bezüglich deiner Beisetzung schriftlich festhältst, müssen sich deine Hinterbliebenen daran halten. Wichtig dabei: Das sollte nicht im Testament, sondern in einer separaten Vorsorgevereinbarung stehen. Denn Testamentsverfahren am Amtsgericht werden in der Regel erst eröffnet, wenn die Beisetzung längst erfolgt ist. Eine weitere Möglichkeit, den Hinterbliebenen Streit und Stress zu ersparen, ist eine anonyme Bestattung. Auch die kannst du in einer Vorsorgevereinbarung verfügen.
Totenfürsorge: Was bedeutet das?
Unter Totenfürsorge wird das Recht bzw. die Pflicht verstanden, sich um den Leichnam eines Verstorbenen zu kümmern.
Das Totenfürsorgerecht liegt in der Regel bei den nächsten Angehörigen (Ehe- bzw. Lebenspartner, Kinder oder Eltern des Verstorbenen). Es kann jedoch bereits zu Lebzeiten durch eine Vorsorgevollmacht auf andere Personen übertragen werden. Wichtig zu wissen: Das Recht zur Totenfürsorge ist nicht automatisch an die Erben gekoppelt.
Mit dem Recht zur Totenfürsorge sind auch Pflichten verbunden. Als Fürsorgeberechtigter musst du dich nicht nur um die Beisetzung kümmern, sondern sie zunächst auch bezahlen. Nach der Testamentseröffnung darfst du – wie oben beschrieben – die Erben in die Pflicht nehmen. Wenn die allerdings nicht zahlen können oder nur Schulden erben, musst du als Totenfürsorgeberechtigter die Kosten aus rechtlicher Sicht allein übernehmen.
Wichtige Erledigungen nach dem Todesfall
Stirbt der Partner, kommen zum Schmerz über den Verlust eines geliebten Menschen oft existenzielle Nöte hinzu. Wer davon betroffen ist, sollte möglichst frühzeitig einige finanzielle und vertragliche Angelegenheiten angehen. Möglicherweise hast du als Witwe oder Waise Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Eine solche Rentenzahlung im Todesfall bekommst du jedoch nicht automatisch. Du musst sie beantragen. Mehr dazu liest du in diesen Streitlotse-Ratgebern:
Wichtig ist es außerdem, Verträge des Verstorbenen zu kündigen oder umzuschreiben sowie Stellen zu informieren, die regelmäßig Zahlungen erwarten. So vermeidest du unnötige Kosten.
Checkliste: Das ist beim Todesfall zu tun
Was ist im Todesfall alles zu erledigen? Diese Checkliste hilft dir, den Überblick über wichtige Erledigungen zu behalten:
- Bankkonto auflösen, um Abbuchungen zu vermeiden
- Mietvertrag kündigen oder umschreiben lassen
- bei Unfalltod Unfallversicherung des Verstorbenen informieren
- sonstige Versicherungsverträge des Verstorbenen kündigen
- Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ-Gebühr) stornieren
- Telefon- und Mobilfunkverträge des Verstorbenen kündigen
- Mitgliedschaften in Vereinen sowie Abonnements (Zeitschriften, Streamingdienste) kündigen
- Auto und andere Fahrzeuge des Verstorbenen abmelden oder auf neuen Halter ummelden
- ggf. Profile in sozialen Netzwerken deaktivieren
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