Lachende Arbeiter machen Pause in einer Fabrik und halten dabei ein Brötchen in der Hand ©iStock/skynesher

7. Februar 2020, 8:00 Uhr

Darf ich eigentlich? Essen am Arbeits­platz? Rechts­la­ge kennen und Streit vermeiden

Am Arbeitsplatz zu essen, ist für viele Büroangestellte ganz selbstverständlich. Vor allem in stressigen Phasen wird das Mittagessen schon mal vor dem Rechner eingenommen, um möglichst wenig Zeit zu verlieren. Doch er Arbeitgeber kann dir den Snack am Schreibtisch unter Umständen verbieten. Ganz einfach ist die Rechtslage dabei allerdings nicht. Kommt es zum Rechtsstreit, müssen die Gerichte deshalb je nach Einzelfall entscheiden.

Bei Ärger mit deinem Chef kannst du auf uns zählen.

Gesetz nein, Vor­schrif­ten ja

Wenn du acht Stunden oder länger deinen Job machst, bekommst du natürlich irgendwann Hunger. Womit du ihn stillst, ist deine Sache. Aber nicht immer, wo du deine Mahlzeit einnimmst. Manche Unternehmen wollen ihrer Belegschaft das Essen am Arbeitsplatz verbieten. Dürfen die das?
Eine grundsätzliche Regelung per Gesetz gibt es jedenfalls nicht. Das heißt: Essen im Büro ist per se erlaubt. Außer, es ist ausdrücklich in einer Betriebsordnung verboten oder widerspricht dem Arbeitsschutz beziehungsweise den Gesundheitsschutzvorschriften.

Kein Essen bei Kundenkontakt

So kann dir dein Arbeitgeber das Essen am Arbeitsplatz während deiner Pausen verbieten, wenn es dort Kundenverkehr gibt. Sitzt du beispielsweise an der Kasse, nimmst am Schalter Service-Aufträge entgegen oder beantwortest Fragen an einem Infostand, darf dir dein Chef das Kauen dort untersagen. Auch einen Snack zwischendurch solltest du dir bei Publikumsverkehr verkneifen.
Das gilt auch, wenn du im Verkauf, in Hotels und Restaurants im Service oder in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen tätig bist oder in einer Verwaltung viel direkt mit Bürgern zu tun hast. Bei diesen und ähnlichen Jobs darf das Essen und Trinken am Arbeitsplatz verboten werden. So hat es beispielsweise das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm entschieden (AZ 8 Sa 68/06).
Neben häufigem Kundenkontakt gibt es noch weitere Gründe, die deine Nahrungsaufnahme direkt am Arbeitsplatz einschränken können.

  • Arbeits­schutz: Vor allem in Pro­duk­ti­ons­be­trie­ben kommen poten­zi­ell gefähr­li­che Maschinen zum Einsatz. Wer sie bedient und dabei durch Essen und Trinken abgelenkt ist, geht ein hohes Risiko für sich und andere ein.
  • Hygiene: Viele Labors, medi­zi­ni­sche Ein­rich­tun­gen und For­schungs­ab­tei­lun­gen müssen peinlich sauber oder sogar steril sein. Krümel oder Cola könnten Ergeb­nis­se verfälschen.
  • Arbeits­mit­tel­schutz: Elek­tro­ni­sche und andere sensible Geräte dürfen nicht durch Reste von Essen und Getränken beschä­digt werden.
  • Pau­sen­raum: Gibt es einen separaten Pau­sen­raum, darf der Arbeit­ge­ber darauf bestehen, dass seine Mit­ar­bei­ter dort ihr Essen verzehren. Mehr Informationen zum Thema Arbeitsrechtsschutz

Essen in den Pausen erlaubt

Zwar dürfen unter den genannten Umständen Arbeitgeber Essen und Trinken am Arbeitsplatz verbieten. Aber natürlich dürfen sie kein generelles Essensverbot aussprechen. Schließlich hast du – abhängig von der Dauer deiner Arbeitszeit – einen Anspruch auf Pausen. Bei einer Tätigkeit von sechs bis neun Stunden darfst du für wenigstens 30 Minuten verschnaufen. Und dein Chef muss sogar darauf achten, dass du das tust.
Diese halbe Stunde hast du zur freien Verfügung. Du kannst sie also auch für eine Mahlzeit nutzen – entweder außerhalb deines Unternehmens oder in einem separaten Pausenraum. Den muss dir dein Chef sogar anbieten, falls der Arbeitsschutz das Essen am Arbeitsplatz verbietet. Allerdings hat nicht jedes Unternehmen entsprechende räumliche Möglichkeiten. Dann ist das Thema im Einzelfall zu klären.

Betriebs­rat muss zustimmen

Selbst wenn ein Arbeitgeber berechtigt ist, das Essen am Arbeitsplatz zu verbieten, darf er das nicht immer im Alleingang tun. Gibt es einen Betriebsrat, dann muss der diese Entscheidung ebenfalls befürworten. Denn ein Essensverbot ist mitbestimmungspflichtig, so ein Beschluss des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg (AZ 7 TaBVGa 520/16). Wird der Betriebsrat nicht einbezogen, darf er ein Unterlassungsverfahren dagegen einleiten. Bleiben er und die Geschäftsführung sich in dieser Frage uneins, kann er das Verbot von Essen am Arbeitsplatz verhindern.

Abmahnung wegen Essen am Arbeitsplatz?

Gilt in deinem Unternehmen ein Essensverbot, dann solltest du dich daran halten. Wer dagegen verstößt, muss mit unangenehmen Konsequenzen rechnen. Konkret: Es droht eine Abmahnung. Im Wiederholungsfall ist sogar eine Kündigung möglich.

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