Mann und Frau liegen gemeinsam in der Hängematte ©istock.com/Goodboy Picture Company

12. Februar 2020, 7:00 Uhr

So geht’s richtig Flexi-Rente: Anspruch und Möglichkeiten

Seit 2017 gibt es die sogenannte Flexi-Rente. Trotzdem wissen viele  Arbeitnehmer und Ruheständler nicht, was sie bedeutet und welche Möglichkeiten sie ihnen bietet. Hier erfährst du alles, was du über das Flexirentengesetz wissen musst.

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Flexi-Rente – was ist das überhaupt?

Die Flexi-Rente gilt seit 2017. Im Amtsdeutsch heißt sie "Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben". Was sperrig klingt, soll Arbeitnehmern mehr Spielraum und Möglichkeiten beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand geben. Dabei setzt der Gesetzgeber auf drei Elemente:

  1. Hin­zu­ver­dienst zur Rente:Wer sein Ruhe­stands­geld auf­bes­sern möchte, kann das jetzt in einem weniger starren Rahmen machen.
  2. Frei­wil­li­ge Bei­trags­zah­lun­gen, um früher abschlags­frei in Rente zu gehen.
  3. Arbeit über die Regel­al­ters­ren­te hinaus: Wer länger arbeiten möchte, kann das unkom­pli­zier­ter tun und damit seinen Ren­ten­an­spruch erhöhen.

Und wozu soll das gut sein?

Der Grundgedanke hinter der Flexi-Rente ist nicht in erster Linie, dass Menschen früher in Rente gehen – obwohl das möglich ist. Stattdessen ist das Gegenteil beabsichtigt:  Sie sollen dem Arbeitsmarkt länger zur Verfügung stehen. Diese Option gab es zwar schon vorher, doch komplizierte und starre Regeln machten sie weder besonders attraktiv noch praktikabel. Mehr Informationen zum Thema Arbeitsrechtsschutz

Um das zu ändern, ist zum Beispiel die Kombination von Teilrente und Hinzuverdienst vereinfacht worden. Auch wer länger arbeiten möchte, kann das nun flexibler gestalten. Damit bietet die Flexi-Rente Vorteile sowohl für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer als auch für ihre Arbeitgeber. Wichtig: Einen Anspruch darauf haben Beschäftigte nicht.

Wann und wie du die Rente beantragst, ist zwar eine Sache zwischen dir und der gesetzlichen Rentenversicherung. Das heißt aber nicht, dass du dabei deinen Arbeitgeber übergehen darfst. So musst du ihm gegenüber deinen Job kündigen oder ihn um Vertragsaufhebung bitten, wenn du vorzeitig aus dem Berufsleben aussteigen willst.

Wie viel darf ich zur Rente hinzuverdienen?

Wer vor 2017 vorzeitig in Rente ging, konnte nur sehr begrenzt ohne Abschläge hinzuverdienen. Andernfalls drohten ihm stufenweise Abzüge. So gab es eine Zweidrittel-, Halb- und Eindrittel-Rente. Und überschritt er die starre Grenze von 450 Euro pro Monat plus zweimal pro Jahr weitere 450 Euro, konnte ihm sogar die komplette gesetzliche Rente gestrichen werden.

Seit Einführung der Flexi-Rente gibt es diese streng monatliche Einkommensgrenze  nicht mehr. Stattdessen gilt für den Hinzuverdienst ein Freibetrag von 6.300 Euro pro Jahr.  Ist dieser überschritten, werden 40 Prozent des darüber hinausgehenden Betrags von der Rente abgezogen. Die Teilrente ist damit an den tatsächlich erhaltenen Lohn geknüpft und nicht mehr an feste Rentenstufen.

Das ist zwar fairer als früher, hat aber trotzdem noch einen Haken – den Hinzuverdienstdeckel. Der entspricht dem jeweils höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre. Überschreitet eine Teilrente plus Hinzuverdienst diese Obergrenze, wir der darüber liegende Betrag voll auf deine normale Rente angerechnet.

Älteres Ehepaar liest gemeinsam Dokument

Früher abschlags­frei in Rente durch frei­wil­li­ge Sonderzahlungen

Um verlustfrei vorzeitig in Rente gehen zu können, müssen Arbeitnehmer 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung angesammelt haben. Deshalb ist die sogenannte abschlagsfreie Rente mit 63 nur für wenige Arbeitnehmer möglich.

Willst du mit weniger als 45 Versicherungsjahren vorzeitig in den Ruhestand gehen, muss du Abschläge hinnehmen: Pro Monat, den du früher in Rente gehst, reduziert sich dein gesetzliches Altersgeld um 0,3 Prozent.

Dazu muss es aber nicht unbedingt kommen. Denn dank der Flexi-Rente können Arbeitnehmer ab 50 Jahren diese Abschläge mit Sonderzahlungen ausgleichen. Wie hoch die für dich sind, verrät dir eine spezielle Rentenauskunft, die du auf Antrag von deinem Rentenversicherungsträger bekommst.

Mehr zu den Möglichkeiten, vorzeitig aus dem Arbeitsleben auszusteigen, erfährst du in diesem Streitlotse-Ratgeber. >>

Überlegst du es dir zwischenzeitlich anders und arbeitest doch bis zu deinem regulären Rentenalter, erhöht sich durch die Sonderzahlungen dein Rentenanspruch. Achtung: Zurückgezahlt wird der Betrag nicht.

Frau sitzt in Meeting und lacht

Ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten, länger zu arbeiten

Längst nicht jeder freut sich auf das süße Nichtstun im Ruhestand. Auch solchen Menschen hilft die Flexi-Rente.  Sie bietet arbeitswilligen Senioren dazu zwei Möglichkeiten:

  • Ren­ten­an­sprü­che durch Wei­ter­ar­beit erhöhen: Wenn du einfach wie gewohnt wei­ter­ar­bei­test, ohne einen Ren­ten­an­trag zu stellen, erhöht sich dadurch deine spätere Rente. Für jeden Monat, den du nach Erreichen der Regel­al­ters­gren­ze weiter arbeitest, erhältst du später einen Zuschlag von 0,5 Prozent.
  • Rente bean­tra­gen und trotzdem wei­ter­ar­bei­ten: Wenn du ganz regulär deine Regel­al­ters­ren­te erhältst (also nicht vorzeitig in Rente gehst), darfst du hin­zu­ver­die­nen, soviel du willst. Das Einkommen wird dann nicht mehr auf die Rente ange­rech­net. Dabei können Arbeit­neh­mer frei wählen, ob Sie weiterhin in die Ren­ten­kas­se einzahlen möchten oder nicht.Wer weiter einzahlt, erhöht damit einmal im Jahr seine Rente. Wer darauf ver­zich­tet, hat dafür mehr von seinem Lohn. Wichtig dabei: Wer weiter Ren­ten­bei­trä­ge zahlen möchte, muss eine ent­spre­chen­de Erklärung gegenüber seinen Arbeit­ge­ber abgeben.
FAZIT
  • Die Flexi-Rente kann einen vor­ge­zo­ge­nen Ruhestand durch Son­der­zah­lun­gen ermöglichen.
  • Die alten Ren­ten­stu­fen bei der Teilrente (Ein­drit­tel-, Halb- und Zwei­drit­tel-Rente) gibt es nicht mehr. Die Höhe der Teilrente ori­en­tiert sich seit Ein­füh­rung der Flexi-Renten am tat­säch­li­chen Hinzuverdienst.
  • Wer über die Regel­al­ters­gren­ze hinaus arbeiten möchte, kann zwischen ver­schie­de­nen Mög­lich­kei­ten bei der Ren­ten­ver­si­che­rung wählen.
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