Junge Frau mit Brille guckt frech in die Kamera © iStock.com/Yuricazac

7. Juli 2020, 17:40 Uhr

Darf ich eigentlich Stu­di­en­gang wechseln: Wie's geht und was zu beachten ist

Entspricht dein begonnenes Studium nicht deinen Erwartungen, kannst du theoretisch jederzeit den Studiengang wechseln. Das ist allerdings nicht immer ganz einfach. So musst du dich dabei unter Umständen ganz neu bewerben. Außerdem gibt es hinsichtlich Krankenkasse und BAföG einiges zu beachten.

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Erst Studium abbrechen, dann Stu­di­en­gang wechseln

Willst du den Studiengang wechseln, dann musst du zuerst dein begonnenes Studium aufgeben. Weil du das dann ohne Abschluss machst, entspricht das einem Studienabbruch. Erst nach der Exmatrikulation kannst du eine andere akademische Ausbildung beginnen. Wann und wo du einen neuen Anlauf nimmst, ist grundsätzlich egal. Du kannst sofort in einem anderen Fach an derselben Hochschule neu durchstarten oder auch ein paar Jahre später Studiengang und Uni wechseln.

Also alles kein Problem? Nicht ganz, denn das Prozedere kann mit größerem Aufwand verbunden sein. So verlangen manche Hochschulen, dass du dich dafür neu bei ihnen fürs Studium anmeldest. Möglicherweise sogar dann, wenn du deiner Uni treu bleiben und dort lediglich ein anderes Fach als bisher belegen willst. Deshalb ist es sinnvoll, sich vorher über die jeweiligen Umstände eines Studienfachwechsels zu informieren. Dabei sind auch Fragen zur Krankenversicherung und gegebenenfalls BAföG-Unterstützung zu klären. Eine gute Anlaufstelle dafür ist die örtliche Studienberatung.

Stu­di­en­gang­wech­sel: Das ist wichtig

Ein Neustart muss nicht zwangsläufig mit dem ersten Semester beginnen. Es ist möglich, in einem höheren Fachsemester einzusteigen. Und zwar dann, wenn du nachgewiesene Leistungen aus dem ersten Studiengang auf den neuen anrechnen lassen kannst. Das geht, wenn sich Anforderungen für beide Fachbereiche überschneiden oder ähnlich sind. Bei großen Unterschieden schwinden jedoch die Chancen dafür. Trotzdem solltest du dich in jedem Fall danach bei der Studien­fachberatung des neuen Studien­gangs erkundigen.

Es ist auch ratsam, dort wegen etwaiger Bewerbungsfristen nachzufragen. In der Regel beginnt das Studium mit dem Wintersemester, höhere Fachsemester können jedoch im Sommersemester anfangen. Die Anmeldeverfahren variieren von Fachbereich zu Fachbereich und von Hochschule zu Hochschule. Mehr Informationen zum Thema Rechtsschutz

Stu­di­en­gang wechseln und BAföG

Bekommst du bislang finanzielle Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), solltest du mit dem zuständigen BAföG-Amt klären, ob du den staatlichen Zuschuss auch für den neuen Studiengang erhältst. Eine wichtige Rolle spielt dabei, wann du dein vorheriges Studium aufgegeben hast.

  • Lässt du dich bereits in deinem ersten Jahr an der Uni vor­über­ge­hend exma­tri­ku­lie­ren, ist die Wei­ter­zah­lung von BAföG meist kein Problem. In dem ent­spre­chen­den Antrag brauchst du noch nicht mal deine Motive für den Wechsel zu erklären. Du musst ihm lediglich die Exma­tri­ku­la­ti­ons­be­schei­ni­gung beifügen.
  • Brichst du zwecks Stu­di­en­wech­sel mit dem Ende des dritten Fach­se­mes­ters ab, reicht die Exma­tri­ku­la­ti­ons­be­schei­ni­gung allein nicht mehr aus. Zusätz­lich musst du deine Ent­schei­dung gegenüber du dem BAföG-Amt begründen.
  • Bei einem Abbruch ab dem vierten Fach­se­mes­ter ist die Wei­ter­zah­lung von BAföG an deutlich strengere Regeln geknüpft. In dem Fall musst du den Schritt für den Stu­di­en­gang­wech­sel mit soge­nann­ten unab­weis­ba­ren Gründen Das sind zwingende Umstände, für die du nicht ver­ant­wort­lich bist und die eine Fort­set­zung deines bis­he­ri­gen Studiums ver­hin­dern. Das kann bei­spiels­wei­se eine Erkran­kung sein.

Neben der weiteren Bewilligung von BAföG kommt es auch auf die gewährte Dauer der Zahlung an. Die hängt davon ab, wie oft du einen Studiengangwechsel vornimmst. Bei einem Mal bekommst du BAföG ganz normal bis zum Ende der Regelstudienzeit des jeweiligen Fachs. Wechselst du jedoch öfter, werden dir Semester abgezogen, sodass der Zuschuss voraussichtlich nicht mehr bis zum Ende deines Studiums reichen wird.

Studiengang wechseln: Wie's geht und was zu beachten ist

Stu­di­en­gang wechseln und Krankenkasse

Ist für einen Studienfachwechsel eine Neubewerbung erforderlich, musst du bei der Immatrikulation eine Versicherungsbescheinigung deiner Krankenkasse vorlegen. Bist du privat versichert, brauchst du außerdem die Befreiungsbescheinigung deiner letzten gesetzlichen Krankenkasse. Ansonsten gilt:

  • Bist du fami­li­en­ver­si­chert, ändert sich für dich zunächst nichts. Du kannst also bis zu deinem 25. Lebens­jahr über deine Eltern gesetz­lich ver­si­chert bleiben. Erst danach oder bei einem eigenen Einkommen von monatlich mehr als 450 Euro (Minijob) musst du dich selbst ver­si­chern, bei­spiels­wei­se in der Kran­ken­ver­si­che­rung der Studenten (KVdS). Bist dort bereits pflicht­ver­si­chert, bleibt für dich bei einem Stu­di­en­gang­wech­sel ebenfalls alles beim Alten.
  • Aller­dings solltest du die Dauer der Ver­si­che­rungs­pflicht im Auge behalten. Sie endet spä­tes­tens mit Voll­endung des 30. Lebens­jah­res. Ab dann giltst du in der gesetz­li­chen Ver­si­che­rung als frei­wil­lig ver­si­chert und musst deutlich höhere Beiträge zahlen. Daran ändert auch ein Stu­di­en­fach­wech­sel nichts.
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