Schild mit © iStock.com/Stadtratte

2. August 2020, 9:46 Uhr

Darf ich eigentlich? Warum gibt es Bade­ver­bo­te und was droht bei Missachtung?

Baden erlaubt oder Baden verboten? Über diese Frage befinden in der Regel die Städte und Gemeinden, in deren Bezirken Gewässer wie Flussläufe und Binnenseen oder auch die Meeresstrände von Nord- und Ostsee liegen. Ob die zuständigen Stellen ein Badeverbot aussprechen, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Entscheidend sind dabei die Vorgaben der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO), des Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) und der EU-Badegewässer-Richtlinie. Je nach Lage schreiben sie ein generelles (dauerhaftes) oder vorübergehendes Badeverbot vor. Wer sich nicht daran hält, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.

  • Der Verstoß gegen ein gene­rel­les Bade­ver­bot kostet bis zu 5.000 Euro.
  • Der Verstoß gegen ein zeitlich begrenz­tes Bade­ver­bot kostet ebenfalls bis zu 5.000 Euro.
  • Der Verstoß gegen ein Bade­ver­bot in einem Natur­schutz­ge­biet kostet bis zu 2.000 Euro.

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Gemäß der Bestimmungen der EU-Badegewässer-Richtlinie in der Fassung vom 24. März 2006 hat Deutschland 1.925 Binnenbadegewässer und 367 Küstenbadegewässer (Stand 2016).

Die Richtlinie legt unter anderem Qualitätsstandards für diese Gewässer fest. Und zwar anhand von sogenannten Indikatororganismen. Das sind die Fäkal-Bakterienarten Escherichia coli (E. coli) und intestinale Enterokokken. Deren Anzahl darf in Badegewässern eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Passiert das aber doch, dann befinden sich zu viele Ausscheidungen von Menschen, Nutztieren und/oder Wasservögeln im Wasser.

Die Gründe für ein Badeverbot

Ein generelles Badeverbot gilt beispielsweise an Stellen mit starkem Schiffsverkehr oder bei technischen Anlagen. So ist meist Schwimmen verboten in oder bei:

  • Häfen
  • Brücken
  • Anlegern
  • Schiffs­fahr­rin­nen
  • Schleusen
  • Wehren

An diesen und ähnlichen Orten ist die Sicherheit von badenden Menschen stark gefährdet. Zu den Verletzungsrisiken gehören Strömungen, Strudel oder der Zusammenstoß mit Schiffen. Teils gelten Badeverbote für eng begrenzte Bereich, teils für längere Strecken. Letzteres ist häufig bei viel befahrenen Wasserstraßen der Fall. Mehr Informationen zum Thema Rechtsschutz

Darüber hinaus ist dauerhaft in Naturschutzgebieten sowie Trinkwasserreservoiren das Schwimmen verboten.

Ist Baden vorübergehend nicht gestattet, liegt das oft an akuten gesundheitlichen Risiken oder starken Verschmutzungen in stehenden oder fließenden Gewässern. Auslöser können sein:

  • gefähr­li­che Fische
  • Algen- oder Quallen-Befall
  • Viren
  • Bakterien
  • giftige Stoffe (Erdöl, Che­mi­ka­li­en, Fäkalien)
  • hoher Wel­len­gang
  • starke Strö­mun­gen
  • Unwetter (Sturm, Gewitter)

Je nach Bedrohung und Gewässer betreffen entsprechende Einschränkungen nicht nur Menschen. So kann auch ein Badeverbot für Hunde ausgesprochen werden, wenn speziell für sie Risiken bestehen oder sie selbst an bestimmten Stellen beispielsweise eine Gefahr für Kinder darstellen.

So erkennst du, wo Baden verboten ist

Ob ein Gewässer zu stark belastet oder gefährlich ist, kannst du nicht immer selbst erkennen. Deshalb solltest du dich vor einem möglicherweise schädlichen Badevergnügen über die Lage an der jeweiligen Stelle erkundigen. Oft findest du dazu Informationen in der Lokalpresse. Auch über die Internetseiten der Bundesländer erfährst du, wo Schwimmen verboten ist. Zentrale Anlaufstelle dafür ist die Seite “Wasserqualität in Badegewässern”.

An den Küstengewässern zeigen Flaggen an, ob an einem Strand Baden verboten ist. Sie sind weithin sichtbar an den Türmen der Rettungsschwimmer angebracht. Dort werden je nach Situation auch Flaggen mit anderer Bedeutung gehisst. Weil sie alle für deine Sicherheit am und im Wasser wichtig sind, solltest du sie unterscheiden können.

  • Eine Flagge mit einem oberen roten und einem unteren gelben Balken zeigt an, dass der betref­fen­de Abschnitt momentan von Ret­tungs­schwim­mern überwacht wird.
  • Eine komplett gelbe Flagge signa­li­siert dir, dass bei­spiels­wei­se Wind oder eine Strömung herrscht und du auf eigene Gefahr ins Wasser gehst. Für Schwimm­an­fän­ger, Kinder und Senioren ist das Baden sogar verboten.
  • Eine komplett rote Flagge bedeutet ein kom­plet­tes Bade­ver­bot. Gründe können Ver­schmut­zung, hohe Wellen, starke Strö­mun­gen oder bevor­ste­hen­de Unwetter
  • Eine schwarz-weiß-karierte Flagge weist auf Was­ser­sport­ge­rä­te in dem Teilstück des Strandes hin. Auch dort ist das Schwimmen verboten.
FAZIT
  • Dau­er­haf­te sowie vor­über­ge­hen­de Bade­ver­bo­te erteilen die Städte und Gemeinden.
  • Gründe für ein Bade­ver­bot können Sicher­heits- oder Gesund­heits­ri­si­ken sein.
  • Verstöße können Bußgelder in Höhe von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen.
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