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22. September 2020, 16:07 Uhr

So geht’s richtig Fahr­bahn­ver­en­gung: So reagierst du richtig

Das dreieckige Verkehrsschild, das auf eine Fahrbahnverengung hinweist, sorgt sowohl bei Fahranfängern als auch bei routinierten Autofahrern gerne mal für erhöhten Puls. Allerdings aus unterschiedlichen Gründen: Unerfahrene Fahrer haben Angst, sich in der Engstelle falsch zu verhalten; Vielfahrer befürchten Verzögerungen. Doch auch Letztere verhalten sich nicht immer korrekt und können dafür zur Kasse gebeten werden. Was du bei verengter Fahrbahn beachten musst, erfährst du hier.

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Was genau bedeutet das Ver­kehrs­zei­chen “verengte Fahrbahn”?

Das dreieckige Warnzeichen mit den zwei senkrechten Linien taucht typischerweise vor Baustellen auf, die dafür sorgen, dass Autofahrern weniger Platz auf der Straße zur Verfügung steht. Beispielsweise, wenn durch die Bauarbeiten eine Spur wegfällt. Mancherorts ist es auch dauerhaft vorhanden, zum Beispiel wenn unter Brücken wenig Platz ist und Fahrbahnen deshalb dort schmaler werden. Es gibt drei unterschiedliche Schilder, die auf eine Fahrbahnverengung hinweisen:

Eine beidseitig verengte Fahrbahn wird angekündigt durch ein rot umrandetes Dreiecksschild mit zwei senkrechten schwarzen Linien, die jeweils nach innen eingeknickt sind.

Bei einer einseitig verengten Fahrbahn mit Verengung rechts ist die rechte Linie eingeknickt, die linke verläuft senkrecht.

Bei einer einseitig verengten Fahrbahn mit Verengung links ist nur die linke Linie eingeknickt.

Du kannst also schon am Schild erkennen, welche Spur von der Fahrbahnverengung betroffen ist und dich rechtzeitig darauf einstellen.

Wie verhalte ich mich richtig?

Der Knick auf dem Schild ist tatsächlich ausschlaggebend dafür, wie du dich bei einer Fahrbahnverengung verhalten musst. Denn für diejenigen auf der Spur mit dem Knick gelten andere Verhaltensregeln als für die Fahrer auf der Spur, die als gerade Linie dargestellt ist. Wer auf der Spur unterwegs ist, die von der Verengung direkt betroffen ist, muss das Hindernis oder die Engstelle aufmerksam umfahren und darf dabei keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden. Der Verkehr auf der nicht verengten Spur hat grundsächlich Vorrang und darf nicht behindert werden.

In der Praxis heißt das: Als Fahrer auf der verengten Spur beobachtest du den von hinten kommenden Verkehr auf der anderen Spur und wartest, bis eine Lücke vorhanden ist, in die du dich nahtlos einfädeln kannst. Oder bis du von einem Fahrer auf dieser Spur vorgelassen wirst. Wichtig dabei: Blinken vor dem Spurwechsel nicht vergessenMehr Informationen zum Thema Mietrechtsschutz

Als Fahrer auf der durchgehenden Spur hast du zwar Vorfahrt, musst das Einfädeln jedoch ermöglichen. Zudem solltest du deine Geschwindigkeit möglichst konstant halten, damit Fahrer auf der verengten Spur sie besser einschätzen können.

Wird der Verkehr von der verengten Spur über die Gegenfahrbahn geführt, darf der entgegenkommende Verkehr nicht behindert werden.

Generell gilt bei Fahrbahnverengungen das sogenannte Sichtfahrgebot. Das bedeutet, alle Verkehrsteilnehmer müssen den Verkehr genau beobachten und ihr Tempo der Situation anpassen, sodass sie jederzeit anhalten können.

Wie es mit dem Reiß­ver­schluss­ver­fah­ren klappt

Bei einer beidseitig verengten Fahrbahn gibt es in der Regel keine vorrangige Spur. Richtig verhalten sich hier Autofahrer, die nach den Regeln des Reißverschlussverfahrens handeln. Also:

  • Bis zur Verengung auf der Fahrspur bleiben und sich erst unmit­tel­bar vor dem Hindernis einreihen. Nicht schon deutlich vorher das Tempo drosseln oder ste­hen­blei­ben, um sich in die andere Spur einzufädeln.
  • Anderen Ver­kehrs­teil­neh­mern das Einfädeln ermög­li­chen.
  • Auf gleich­mä­ßi­ge Ver­tei­lung achten: Im Idealfall folgt auf ein Fahrzeug vom linken Fahr­strei­fen wieder eines vom rechten. Lässt ein Fahrer mehrere Autos von der anderen Spur vor, erhöht sich das Staurisiko.

Welche Sank­tio­nen drohen bei verengter Fahrbahn?

Wenn du dich bei einer Fahrbahnverengung nicht an die Regeln hältst, kann das eine Geldbuße nach sich ziehen. Folgende Verstöße sind möglich:

  • vor dem Aus­sche­ren oder beim Wie­der­ein­ord­nen nicht geblinkt: 10 Euro
  • Vorfahrt des Gegen­ver­kehrs miss­ach­tet: 20 Euro. Mit Gefähr­dung erhöht sich der Betrag auf 30 Euro, mit Unfall­fol­ge auf 35 Euro.

Kommt es zu einem Unfall, weil du auf der verengten Fahrspur deiner Wartepflicht nicht nachgekommen bist, trägst du im Normalfall die Alleinschuld für den Zusammenstoß.

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