Junge Frau schaut auf ihr Handy und hält gleichzeitig ihren Reisepass in der Hand © iStock.com/andresr

23. Juni 2021, 8:00 Uhr

Darf ich eigentlich? Digitaler Impfpass: Die recht­li­chen Rege­lun­gen in Deutschland

Der digitale Impfpass ist da – brauche ich dann überhaupt noch mein gelbes Impfheft? Wer stellt mir den Impfnachweis aus, wenn meine Corona-Impfung schon länger zurückliegt? Und wie wird der Schutz meiner Impfdaten gewährleistet? Der Streitlotse beantwortet wichtige Fragen zur aktuellen Rechtslage rund um den elektronischen Impfnachweis.

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Welche Funk­tio­nen erfüllt der digitale Impfpass?

Mit dem elektronischen Impfausweis kannst du deinen Impfstatus per Smartphone nachzuweisen, sodass du das gelbe Impfheft nicht mit dir herumtragen musst. Das ist überall dort praktisch, wo du negativ getestet, geimpft oder genesen sein musst – zum Beispiel beim Restaurantbesuch oder am Flughafen. Alle Informationen über die Rechtsschutzversicherungen von ADVOCARD

Der digitale Impfnachweis muss bundesweit überall dort akzeptiert werden, wo du deinen Impfstatus ansonsten über den Impfpass aus Papier belegen würdest. Ohne Smartphone ist es allerdings nicht möglich, ihn zu nutzen.

Damit der digitale Impfnachweis auch international, zum Beispiel auf Reisen, problemlos anerkannt wird, hat sich die Europäische Union Anfang 2021 auf gemeinsame Rahmenrichtlinien (“Grünes Zertifikat”) für den Nachweis geeinigt. Daher gilt der in Deutschland ausgestellte digitale Impfpass in allen EU-Mitgliedsstaaten. Für Reiseziele außerhalb der EU ist das jedoch noch nicht immer gewährleistet (Stand: 23. Juni 2021).

Künftig sollen ergänzend zum Corona-Impfstatus auch überstandene Infektionen mit dem Coronavirus und negative Tests digital angezeigt werden können, später auch andere Impfungen.

INFOBOX

Digitaler Impfnachweis ist keine Pflicht

Sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen, ist nicht verpflichtend. Wer geimpft ist, hat die Wahl, auf welche Weise die Impfung dokumentiert werden soll: nur im gelben Impfheft oder zusätzlich in digitaler Form.

Entscheidest du dich zunächst für den digitalen Impfnachweis, möchtest ihn dann später aber doch nicht mehr auf dem Handy haben, kannst du ihn einfach löschen.

Wer stellt den digitalen Impfpass aus und wie nutze ich ihn?

Wer jetzt gegen Corona geimpft wird – egal, ob im Impfzentrum oder in einer Arztpraxis –, erhält auf Wunsch direkt vor Ort kostenlos einen Nachweis darüber als QR-Code, den er mit seinem Smartphone einlesen kann. Diesen Code dürfen nur autorisierte Personen ausstellen, die in Impfzentren, Arztpraxen, Krankenhäusern oder Apotheken arbeiten. Er erscheint dann in digitaler Form in einer App. Möglich ist das (Stand: 23. Juni 2021) beispielsweise mit

  • der speziell für Deutsch­land im Auftrag des Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­ums ent­wi­ckel­ten und vom Robert-Koch-Institut her­aus­ge­ge­be­nen CovPass-App
  • der offi­zi­el­len deutschen Corona-Warn-App
  • der Luca-App für ver­schlüs­sel­te Kontaktnachverfolgung

Für den digitalen Impfnachweis reicht es also, wenn du eine dieser Apps auf dem Smartphone installiert hast. Wichtig: Gültig ist der QR-Code erst ab Tag 15 nach der letzten erforderlichen Impfung – also dann, wenn du den Status als vollständig Geimpfter offiziell erreicht hast.

Möchtest du dann beispielsweise ein Restaurant betreten, kann der Betreiber mittels einer speziellen App deinen Impfstatus überprüfen. Übermittelt werden ihm dabei nur die allernötigsten Daten: dein Name, dein Geburtsdatum und dein Impfstatus – aber zum Beispiel nicht, welcher Impfstoff verwendet wurde. In der Regel musst du zusätzlich deinen Ausweis vorzeigen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass derjenige, der das Smartphone in der Hand hält, auch tatsächlich der geimpfte Besitzer ist.

Gut zu wissen: Dauerhaft gespeichert ist der Impfnachweis nur auf deinem Smartphone. Im Impfprotokollierungssystem werden die Daten kurz nach der Erstellung wieder gelöscht. Daher empfiehlt es sich, den Zettel mit dem QR-Code aufzubewahren, falls du mal das Handy wechselst.

Nahaufnahme eines Impfpasses und eines Stetoskops

© iStock.com/Leonsbox

Kann ich den digitalen Impfpass nach­träg­lich beantragen?

Jeder, der bereits gegen das Coronavirus geimpft wurde, kann einen digitalen Impfnachweis erhalten. In den meisten Bundesländern senden die Impfzentren automatisch jedem bisher Geimpften den QR-Code nachträglich per Post zu. Ein Antrag ist laut Angaben des Bundesgesundheitsministeriums nicht notwendig. Wenn es mit der Zusendung etwas dauert, solltest du zwei bis drei Wochen Geduld haben, bevor du nachfragst. Schließlich haben die Impfzentren angesichts der bisher mehr als 67 Millionen verabreichten Impfdosen in Deutschland (Stand: 23. Juni 2021) viel abzuarbeiten.

Hat dich ein Haus- oder Facharzt geimpft, kann auch dieser nachträglich den digitalen Impfnachweis ausstellen. Ein kurzer Anruf in der Praxis sollte dafür ausreichen. Auch manche Apotheken bieten den Service für vollständig Geimpfte gegen Vorlage des gelben Impfheftes an.

Wie sieht es mit Daten­schutz und Sicher­heit beim digitalen Impfpass aus?

Wie oben schon angesprochen, werden deine Impfdaten ausschließlich auf deinem Smartphone dauerhaft gespeichert. Hinterlegt werden die nur die Daten, die gemäß EU-Vorgaben notwendig sind. Dazu zählen beispielsweise dein Name, dein Geburtsdatum sowie Impfdatum, verwendeter Impfstoff und -dosis. Also quasi das, was auch im Impfpass steht. Wenn du den digitalen Impfpass irgendwo vorlegst, dürfen diese Daten nicht dauerhaft gespeichert werden. Also weder im Restaurant noch beim Check-in am Flughafen. Und selbst dort werden, wie schon erwähnt, nicht alle gespeicherten Daten übermittelt, sondern nur die für den jeweiligen Zweck erforderlichen.

Die kryptografische Signatur des QR-Codes soll Fälschungen und Manipulationen verhindern und enthält ein Echtheitszertifikat. Es ist also nicht möglich, sich selbst einen digitalen Impfnachweis zu basteln – bei einer Kontrolle würde auffallen, dass das Zertifikat fehlt.

Eine Schwachstelle hat der digitale Impfpass allerdings in puncto Sicherheit: Technisch ist es möglich, sich den gültigen Impfnachweis einer anderen Person aufs Handy zu laden – entweder mit deren Einwilligung oder weil der Geimpfte selbst fahrlässig mit seinen Daten umgegangen ist (Stichwort: Posts in sozialen Netzwerken). Wer so zu tricksen versucht, macht sich allerdings strafbar, zum Beispiel wegen Betrugs oder Missbrauchs von Ausweispapieren.

Aus diesem Grund soll der Impfnachweis immer in Verbindung mit einem Ausweisdokument kontrolliert werden. Wird das gewissenhaft gehandhabt, fallen Schummeleien mit dem digitalen Impfpass schnell auf.

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