Mann im Anzug auf einem E-Scooter © iStock.com/simonkr

9. August 2021, 8:00 Uhr

Achtung, das wird teuer Unfall mit E-Scooter: Wer haftet?

Seit die E-Scooter 2019 für den Straßenverkehr zugelassen wurden, machen immer wieder schwere Unfälle Schlagzeilen, an denen solche schnellen Roller beteiligt sind. Viele Verkehrsteilnehmer haben daher das Gefühl, dass die Sicherheit in puncto E-Scooter auf deutschen Straßen noch ausbaufähig ist. Aber wer zahlt eigentlich, wenn es kracht?

Schadenersatz einfordern nach einem Verkehrsunfall? Mit uns bist du abgesichert. >>

E-Roller: Hohe Unfall­quo­te, hohes Verletzungsrisiko

Die vergleichsweise hohe Unfallquote bei E-Scootern besteht nicht nur gefühlt, sondern ist statistisch erfasst. Mithilfe von Daten des Statistischen Bundesamtes errechnete das Deutsche Zentrum für Alle Informationen zur Verkehrsrechtsschutzversicherung von ADVOCARD Luft- und Raumfahrttechnik (DLR) Mitte 2020: Im Vergleich zum Fahrrad passieren mit E-Scootern deutlich mehr Unfälle. Auf derselben Anzahl gefahrener Kilometer ereigneten sich mit den elektromotorisierten Tretrollern im betrachteten Zeitraum etwa viermal mehr Unfälle als mit Fahrrädern. Etwa fünfmal mehr E-Scooter-Fahrer als Radfahrer verunglückten dabei schwer oder gar tödlich.

Insgesamt registrierte das Statistische Bundesamt in Deutschland 2155 E-Scooter-Unfälle im Jahr 2020. Bei rund 72 Prozent der Unfälle lag demnach die Hauptverantwortung beim Fahrer oder der Fahrerin, in rund 18 Prozent der Fälle spielte Alkohol eine Rolle.

INFOBOX

Was darf ich auf dem E-Scooter – und was ist verboten?

Die Versuchung, sich einfach auf den E-Scooter zu stellen und loszurollen, ist groß. Um Unfälle und Bußgelder zu vermeiden, solltest du aber die Grundregeln kennen. Wo darf ich fahren? Ist ein Helm vorgeschrieben? Darf ich jemanden auf dem E-Scooter mitnehmen? Die wichtigsten Verkehrsregeln für E-Scooter-Fahrer erklären wir in diesem Streitlotse-Ratgeber.

Haftung und Ver­si­che­rung bei einem E-Scooter-Unfall

Bei jedem Unfall mit dem Elektro-Tretroller stellt sich die Frage: Wer zahlt den Schaden? Die wichtigsten Grundvoraussetzungen für eine Versicherungshaftung:

  • E-Scooter müssen kfz-haft­pflicht­ver­si­chert sein, damit sie im Stra­ßen­ver­kehr fahren dürfen. Die eigene Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung reicht nicht aus.
  • Im öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr dürfen nur E-Scooter fahren, die nicht schneller als 20 km/h

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kommt es auf den jeweiligen Unfallhergang an.

Szenario 1: Ein E-Scooter-Fahrer fährt aus Unachtsamkeit einen Fußgänger an, der dabei verletzt wird.

In der Regel greift die Kfz-Haftpflichtversicherung und haftet für die Verletzungen, die dem Fußgänger zugefügt wurden, außerdem für mögliche Sachschäden, die der Rollerfahrer verursacht hat. War der Fahrer aber beispielsweise angetrunken, kann die Kfz-Haftpflichtversicherung je nach Vertragsbedingungen die Haftung einschränken und ihn an den Kosten beteiligen.

Wer es versäumt hat, eine Kfz-Haftpflicht für den Roller abzuschließen, zahlt Schäden aus eigener Tasche – die private Haftpflicht übernimmt sie nicht.

Geht es um die Schuldfrage, dann kommt es darauf an, inwiefern sich der E-Scooter-Fahrer und andere Unfallbeteiligte an die Verkehrsregeln gehalten haben. Daraus ergibt sich die Haftungsquote, die festlegt, wer – beziehungsweise wessen Versicherung – welchen Schadensanteil zahlt.

Passiert der Unfall auf einem Gehweg, wo E-Scooter nicht fahren dürfen, muss sich der Fahrer gegebenenfalls zusätzlich auf strafrechtliche Konsequenzen einstellen, etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Bei gemieteten E-Scootern droht zusätzlich ein teures Nachspiel, sofern eindeutig ein Fahrfehler oder verkehrswidriges Verhalten Grund für den Unfall war. Der Vermieter kann dem Fahrer die Kosten für die Reparatur oder die Anschaffung eines neuen Scooters in Rechnung stellen. Die private Haftpflicht springt nur ein, wenn Schäden an gemieteten Fahrzeugen ausdrücklich mitversichert sind.

Junge Frau hält sich ihr Knie, nachdem sie mit dem E-Scooter gestürzt ist

© istock.com/Jun

Szenario 2: Ein E-Scooter wird auf der Straße von einem Pkw erfasst und der Fahrer leicht verletzt. Auch am Auto entsteht Schaden.

Der E-Scooter-Fahrer haftet in diesem Fall anteilig nach der Verschuldenshaftung gemäß § 823 Absatz 1 BGB, wenn er eine Mitschuld an dem Unfall trägt. Diese muss ihm aber nachgewiesen werden. Ist das nicht möglich, haftet er nicht: Von E-Scootern, die maximal 20 km/h schnell werden, geht nach geltender Rechtslage keine sogenannte Betriebsgefahr aus, wie es etwa bei einem Pkw der Fall ist. Eine Gefährdungshaftung ohne eigenes Verschulden kommt also nicht infrage.

Ein entsprechendes Urteil erging am Landgericht Münster im März 2020 (AZ 08 O 272/19). Der Streitfall: Ein Pkw war an einer Fußgängerampel mit einem E-Scooter kollidiert, der die Straße überquerte. Die Pkw-Fahrerin räumte eigenes Verschulden ein, gab aber an, die Fußgängerampel habe Rot gezeigt und der E-Scooter-Fahrer trage damit eine Mitschuld an dem Unfall. Dies konnte jedoch nicht bewiesen werden, sodass das Gericht die Mithaftung des Rollerfahrers verneinte.

SERVICE

Dein Schutz vor den finanziellen Folgen eines Unfalls

Unfälle geschehen schneller, als man denkt. Die meisten davon zu Hause oder in der Freizeit. Genau dann, wenn die gesetzliche Unfallversicherung nicht leistet. Die Unfallversicherung der Generali schützt dich und deine Lieben vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Mehr dazu hier.

Wie verhalte ich mich nach einem Unfall mit einem E-Scooter?

Bei einem E-Scooter-Unfall gelten dieselben Grundregeln wie bei jedem anderen Verkehrsunfall:

  • anhalten und an der Unfall­stel­le bleiben – sonst kannst du wegen Unfall­flucht belangt werden
  • Unfall­stel­le absichern
  • gege­be­nen­falls Erste Hilfe leisten
  • bei schweren Ver­let­zun­gen den Notruf wählen
  • Unfall doku­men­tie­ren – gege­be­nen­falls übernimmt das die Polizei
  • Kon­takt­da­ten mit anderen Betei­lig­ten austauschen
  • Scha­dens­mel­dung an die Versicherung

Die Polizei muss immer gerufen werden, wenn jemand verletzt wurde und/oder der Sachschaden erheblich ist.

Bei gemieteten E-Scootern können die AGB des Verleihers vorschreiben, dass die Polizei auf jeden Fall bei einem Unfall gerufen wird. Auch der Verleiher muss benachrichtigt werden.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.