Straßenschild zeigt Parkverbot für Wohnwagen © iStock.com/Anneliese Gruenwald-Maerkl

7. September 2021, 8:00 Uhr

Darf ich eigentlich? Wo dürfen Wohn­mo­bi­le parken? Streit mit Anwohnern vermeiden

Wohnmobil-Urlaub liegt im Trend – und so mancher Campingfreund erfüllt sich den Traum von der eigenen vierrädrigen Reiseunterkunft. Optimal ist es, wenn auf dem eigenen Grundstück genügend Platz ist, um den Camper zwischendurch abzustellen. Die Alternative ist ein gemieteter Stellplatz. Oder einfach an der Straße parken? Gerade in dicht bebauten Wohngebieten sind Nachbarn davon selten begeistert.Alle Informationen zur Verkehrsrechtsschutzversicherung von ADVOCARD

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Wohn­mo­bi­le bis 7,5 Tonnen dürfen im Wohn­ge­biet parken

Auch wenn ein Wohnmobil in einer Anwohnerstraße etwas wuchtig wirkt und relativ viel der oft raren Parkfläche einnimmt: Camper mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen dürfen gemäß § 12 Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich in Wohngebieten parken – auch nachts zwischen 22 und 6 Uhr. Bevor du dein Wohnmobil aber an einer Straße parkst, ist ein kurzer Blick auf die Beschilderung sinnvoll:

  • Das Ver­kehrs­zei­chen 253 (Lkw-Durch­fahrts­ver­bot) bedeutet für Wohn­mo­bi­le: Nur Camper mit einem zuläs­si­gen Gesamt­ge­wicht bis 3,5 Tonnen dürfen die Straße befahren.
  • Ein Park­platz­schild mit dem Zusatz “Pkw” bedeutet: Auf den aus­ge­wie­se­nen Park­flä­chen dürfen keine Wohn­mo­bi­le stehen.
  • Das Ver­kehrs­zei­chen 315 (Parken auf dem Gehweg erlaubt) erlaubt auch Wohn­mo­bi­len mit einem zuläs­si­gen Gesamt­ge­wicht von bis zu 2,8 Tonnen das halb­sei­ti­ge Parken auf dem Gehweg.

Wie alle anderen Fahrzeuge dürfen Wohnmobile nicht vor Ausfahrten und abgesenkten Bordsteinen abgestellt werden. Das Parken in Halteverbotszonen ist natürlich ebenfalls tabu.

Außerdem wichtig: Auf der Straße sollten mindestens drei Meter Platz bleiben, damit andere Fahrzeuge sicher an dem geparkten Wohnmobil vorbeifahren können. Ist die Straße dafür zu eng, musst du deinen Camper woanders abstellen. Zu beachten sind auch die Regeln für das Parken gegenüber von Einfahrten.

Wohnmobile ohne aktuelle TÜV-Plakette oder mit abgelaufenem Saisonkennzeichen dürfen nicht auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abgestellt werden.

Dürfen Wohn­mo­bi­le in einer ver­kehrs­be­ru­hig­ten Zone stehen?

In einem verkehrsberuhigten Bereich (umgangssprachlich auch Spielstraße genannt) darf man nicht einfach irgendwo am Straßenrand parken, sondern muss ausgewiesene Parkflächen nutzen. Das gilt natürlich auch für Wohnmobile. Sind die Parkflächen groß genug, dürfen sie dort stehen.

Allerdings ist zu beachten, dass in verkehrsberuhigten Zonen oft Kinder spielen. Das Campingmobil sollte keine Gefährdung darstellen, indem es zum Beispiel die Sicht auf das Verkehrsgeschehen verdeckt.

Darf ein Wohnmobil dauerhaft am Stra­ßen­rand parken?

Wohnmobile mit gültiger Zulassung dürfen für längere Zeit am Straßenrand abgestellt werden, wenn sie gerade nicht für eine Reise genutzt werden. Besitzer sollten dabei Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen und darauf achten, dass ihr Camper niemanden stört oder behindert.

Wohnwagengespanne dürfen in Wohngebieten ebenfalls über längere Zeit am Straßenrand parken, es sei denn, ein Verkehrsschild verbietet es. Der Wohnwagenanhänger allein darf aber maximal für zwei Wochen an derselben Stelle im öffentlichen Straßenraum stehen.

Parkende Autos auf einer Berliner Straße

© istock.com/Slava_Adrienko

Das Wohnmobil auf dem eigenen Grund­stück parken

Auf dem eigenen Grundstück darf ein Wohnmobil prinzipiell unbegrenzt lange und auch ohne gültige Zulassung abgestellt werden. Zumindest solange der Eigentümer nicht dauerhaft darin wohnt, ohne Genehmigung feste Bauten um den Camper herum errichtet oder ihn an Feriengäste vermietet.

Bewohner von Mehrfamilienhäusern dürfen grundsätzlich einen ihnen zugewiesenen Stellplatz auf dem Grundstück auch für ein Wohnmobil nutzen. Natürlich nur, wenn der Camper in die Markierung passt und die anderen Bewohner dadurch nicht in der Nutzung ihrer Parkplätze eingeschränkt werden. Sind die Stellplätze jedoch nicht den einzelnen Wohnungen zugeordnet, sondern stehen frei zur Verfügung, kann es anders aussehen. 2014 entschied das Amtsgericht Hattingen in einem Nachbarschaftsstreit: Die Eigentümergemeinschaft darf festlegen, dass auf den Stellplätzen am Haus nur angemeldete Fahrzeuge stehen dürfen (AZ 28 C 30/13). Für Unmut hatte ein Hausbewohner gesorgt, der einen der Plätze dauerhaft mit seinem abgemeldeten Wohnmobil blockierte und damit anderen die Möglichkeit nahm, dort zu parken.

Ein Ärgernis für Anwohner ist häufig auch, wenn ein Wohnmobil so ungünstig vor ihrem Fenster parkt, dass die Aussicht versperrt oder die Wohnung verdunkelt wird. Ob sie dagegen vorgehen können oder eine rechtliche Handhabe besteht, entscheidet sich im Einzelfall. Daher solltest du in einem solchen Fall juristischen Rat einholen.

FAZIT
  • Wohn­mo­bi­le mit einem zuläs­si­gen Gesamt­ge­wicht von bis zu 7,5 Tonnen dürfen grund­sätz­lich in Wohn­ge­bie­ten parken. Wichtig: Auf Ver­kehrs­schil­der achten.
  • Die üblichen Ver­kehrs­re­geln zum Parken sind zu beachten. Ins­be­son­de­re muss genügend Platz in der Breite bleiben, damit andere Fahrzeuge vor­bei­fah­ren können.
  • Wohn­mo­bi­le dürfen auch dauerhaft an öffent­li­chen Straßen geparkt werden, solange sie eine gültige Zulassung haben.
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