Boot fahren ohne Führerschein: Dann ist es erlaubt © iStock.com/iShootPhotosLLC

12. Juli 2022, 11:09 Uhr

Darf ich eigentlich? Boot fahren ohne Füh­rer­schein: Dann ist es erlaubt

Einfach zum nächsten See fahren, ins Boot steigen und ein paar Stunden auf dem Wasser verbringen – so könnte ein schöner Sommertag aussehen. Wusstest du eigentlich, dass unter bestimmten Umständen Bootfahren auch ohne Führerschein erlaubt ist? Welche Regeln genau gelten, liest du im Artikel.

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Wann braucht man zum Boot­fah­ren keinen Führerschein?

Es ist also nicht nötig, für den nächsten Urlaub extra einen Sportbootführerschein zu machen: Grundsätzlich darfst du auf den meisten deutschen Binnengewässern – also vom Festland eingeschlossenen Seen oder Flüssen – ohne Führerschein Boot fahren, wenn das Boot eine Nutzleistung von 15 PS und eine Länge von 15 Metern nicht überschreitet. Bei Segelbooten ist zusätzlich die Größe des Segels ausschlaggebend.

Für einen Ausflug bieten sich also verschiedene Möglichkeiten: Sofern die Leistung und Länge im Rahmen liegen, musst du dich also nicht mit einem Schlauchboot begnügen, sondern kannst auch mit einem Festrumpfboot angeln gehen oder sogar mit einem kleinen Kajütboot einen Übernachtungstörn planen.

Auf regionale Son­der­re­ge­lun­gen achten

Auf einigen deutschen Gewässern ist es verboten, Motorboote ohne den passenden Führerschein zu fahren, beispielsweise auf bestimmten Teilen der Spree-Oder-Wasserstraße. Auf anderen gelten gesonderte Einschränkungen. So liegt zum Beispiel innerhalb Deutschlands die Freigrenze auf dem Bodensee bei maximal 6 PS Nutzleistung, beim Rhein bei 5 PS. Beide zählen, da sie nicht innerhalb der deutschen Ländergrenzen verlaufen, genau wie die Donau und die Mosel zu den internationalen Gewässern. Deshalb wird hier nicht die nationale Binnenschifffahrtsordnung angewendet.

Ein weiterer Sonderfall sind Landesgewässer, dazu zählen hauptsächlich bestimmte Flüsse und Kanäle: Hier gelten die Regeln des jeweiligen Bundeslandes. Mach dich also am besten im Voraus schlau, welche Regeln auf den Wasserstraßen in deiner Nähe gelten.

Kann man ein Boot ohne Füh­rer­schein mieten oder kaufen?

Ein Boot ohne Führerschein zu kaufen, ist grundsätzlich möglich – lediglich das Fahren des Bootes unterliegt bestimmten Voraussetzungen. Bei der Bootsmiete sieht es wiederum anders aus: Hier wird ein Boot nur für einen bestimmten Zeitraum überlassen, sodass üblicherweise der Besitz eines Bootsführerscheins als Voraussetzung genannt wird. Eine Alternative dazu kann bei manchen Vermietungsunternehmen ein Charterschein sein.

INFO

Diese Möglichkeiten bietet ein Charterschein

Um manche Bootsarten wie Hausboote oder Bungalowboote mieten zu können, ist üblicherweise ein Bootsführerschein erforderlich. Eine Alternative dazu stellt der Charterschein dar, der eine mindestens dreistündige Einweisung durch das Charterunternehmen in die Handhabung des Bootes voraussetzt, das du mieten möchtest. Er gilt immer nur für die Mietdauer und nur für das im Schein festgelegte Binnengewässer. Dadurch kannst du mehr als 700 Kilometer deutscher Wasserstraßen befahren, ohne einen Bootführerschein zu haben.

Auch mit Charterschein gilt für das Boot  die bekannte Maximallänge von 15 Metern – oder mögliche regionale Abweichungen. Außerdem dürfen sich nicht mehr zwölf Personen an Bord befinden und die erlaubte Fahrgeschwindigkeit darf 12 km/h nicht überschreiten. Für manche Wasserstraßen gelten stellenweise weitere Bestimmungen, beispielsweise eine Rettungswestenpflicht – informiere dich dazu im Voraus beim Charterunternehmen.

Welche Bußgelder drohen, wenn der erfor­der­li­che Boots­füh­rer­schein fehlt?

Bootfahren ist also ohne Führerschein auf den meisten Binnengewässern in Deutschland unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Aber was, wenn du ohne Führerschein ein Boot gefahren hast, obwohl dieser für die Bootsart oder das Gewässer nötig gewesen wäre? In diesem Fall hättest du eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit Bußgeldern geahndet wird. 

Der gesetzliche Rahmen lässt folgende Bußgelder zu:

  • 250 bis 5.000 Euro für das Befahren einer Bin­nen­schiff­fahrts- bzw. Was­ser­stra­ße ohne erfor­der­li­chen Führerschein
  • 150 bis 500 Euro für das Fahren eines Sport­boo­tes auf einer See­schiff­fahrts­stra­ße ohne Fahrerlaubnis

Es ist also ratsam, sich vorher zu informieren, welche Regelungen für das jeweilige Gewässer genau gelten.

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