Restaurantrechnung kommt nicht: Darf man einfach gehen? © iStock.com/georgeclerk

27. September 2022, 10:37 Uhr

Fake oder Fakt? Restau­rant­rech­nung kommt nicht: Darf man einfach gehen?

Ein gelungener Abend, leckeres Essen, angenehmer Service – aber auch nach wiederholter Aufforderung kommt die Rechnung nicht. Was nun? Weiterhin geduldig warten oder aufstehen und gehen, ohne zu bezahlen? Was Restaurantgäste dürfen und wie lange du auf eine Rechnung warten musst, erfährst du hier.

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Wie lange muss man im Restau­rant auf die Rechnung warten?

Schlechter Service ist das eine, gar kein Service das andere. Aber was macht man eigentlich, wenn man nach dem Essen die Rechnung bestellt und sie kommt einfach nicht? Nicht nach fünf und auch nicht nach fünfzehn Minuten. Wenn auch Handzeichen und Zurufe unwirksam bleiben oder das Servicepersonal ganz abgetaucht scheint, stellt sich manchem Gast die Frage: Darf man nach einer bestimmten Wartezeit einfach gehen, ohne zu bezahlen? Besser nicht. Du bist in jedem Fall dazu verpflichtet, das Essen zu bezahlen.

Das heißt aber nicht, dass du ewig auf die Rechnung waren musst. Rechtsexperten raten: Gäste sollten mindestens eine halbe Stunde warten, bevor sie das Restaurant verlassen. Bleiben wiederholte Aufforderungen in dieser Zeit unbeantwortet, dürfen sie aber gehen. Hier greift § 293 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), demgemäß der Restaurantinhaber als Gläubiger in Annahmeverzug gerät. Heißt konkret: Der Gast möchte zahlen, doch der Gastwirt nimmt die Begleichung der Schuld nicht an.

Restau­rant­rech­nung nach­träg­lich begleichen?

Wichtig, wenn du das Restaurant verlässt, ohne zu bezahlen: Unbedingt die eigenen Kontaktdaten hinterlassen, um sich rechtlich abzusichern. Der Leistungserbringer, d. h. das Restaurantpersonal, muss die Möglichkeit haben, dich zu kontaktieren. Gegebenenfalls musst du später außerdem nachweisen, dass du mehrfach nach der Rechnung gefragt und längere Zeit gewartet hast. Die Beweispflicht für Gläubigerverzug liegt nämlich beim Gast selbst. Im besten Fall gibt es dafür Zeugen im Restaurant.

Besteht der Gastwirt auf nachträgliche Begleichung, solltest du die Rechnung im Nachgang bezahlen. Zusatzgebühren – zum Beispiel Porto für den Versand der Rechnung oder sonstige Mehrkosten – sind allerdings nicht zulässig.

Darf man das Geld auf den Tisch legen und gehen?

Das Geld einfach auf den Tisch zu legen und zu gehen ist zwar prinzipiell möglich, allerdings besteht in diesem Fall die Gefahr, dass jemand anders das Geld mitgehen lässt oder man sich selbst verrechnet hat. Um sich Ärger zu ersparen, solltest du selbstständig auf die Bedienung zuzugehen und darauf hinzuweisen, dass du es beispielsweise eilig hast oder bereits lange wartest. Du kannst dem Wirt oder der Kellnerin den Rechnungsbetrag inklusive Trinkgeld dann persönlich übergeben. So bist du als Gast auf der sicheren Seite und kannst einer langen Wartezeit proaktiv entgegenwirken.

FAZIT
  • Kommt die Restau­rant­rech­nung nicht, auch wenn du mehrfach darum gebeten hast, kannst du das Restau­rant nach einer bestimm­ten Wartezeit verlassen. Diese sollte aber min­des­tens 30 Minuten betragen.
  • Hin­ter­las­se beim Gehen immer deine Kon­takt­da­ten. Im besten Falle hast du Zeugen dafür, dass du um die Rechnung gebeten und längere Zeit gewartet hast.
  • Wer es eilig hat, sollte direkt auf die Bedienung zugehen und darum bitten, die Rechnung direkt zu bezahlen.
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