23. September 2014, 15:00 Uhr
Nicht jeder darf riestern Riester-Rente: Wer kann sie bekommen?
Die Riester-Rente ist eine durch den Staat geförderte, privat finanzierte Rente. Das Modell ist dank der Zuschüsse für viele Verbraucher attraktiv - vielleicht auch für Sie. Doch zunächst sollten Sie sich informieren, ob Sie überhaupt riestern dürfen. Nicht alle Berufsgruppen können die Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Hier erfahren Sie, wer von der Altersvorsorge profitieren kann und wer nicht.
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Riester-Rente: Unmittelbar und mittelbar Förderberechtigte
Die Riester-Rente steht prinzipiell jedem Arbeitnehmer offen, der Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Außerdem gehören zu den sogenannten unmittelbar Förderberechtigten auch Beamte, Amtsträger, Soldaten, Richter sowie Wehrdienstleistende und Personen im Bundesfreiwilligendienst. Weitere Förderungsberechtigte sind unter anderem Bezieher von Arbeitslosengeld oder Krankengeld sowie geringfügig Beschäftigte (Minijobber), die eigene Sozialversicherungsbeiträge leisten. Auch Künstler und Journalisten, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind, können riestern.
Zu den sogenannten mittelbar Förderberechtigten gehören die Ehepartner von unmittelbar Zulageberechtigten. Die Ehepartner müssen also nicht selbst förderberechtigt sein. Diese Regelung schließt auch Partner in eingetragenen Partnerschaften ein.
Wer darf nicht riestern?
Keinen Anspruch auf die Riester-Rente haben Selbstständige ohne Pflicht zur Rentenversicherung. Außerdem dürfen Pflichtversicherte wie Ärzte und Apotheker, die in Einrichtungen der berufsständischen Versorgung Mitglied sind, nicht riestern. Auch Studenten, die nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigt sind sowie Minijobber ohne Sozialversicherungsabgaben fallen in die Gruppe der nicht Förderberechtigten.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, zu welcher Gruppe Sie gehören, sollten Sie sich von einem Experten beraten lassen. Tipp: Informieren Sie sich auch, ob die Riester-Rente überhaupt sinnvoll für Sie ist oder bessere Alternativen in Frage kommen.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.