Internetbetrug: So können Sie ein unseriöses Abo kündigen VRD, Fotolia

24. September 2014, 12:14 Uhr

Keine Panik Inter­net­be­trug: So können Sie ein unse­riö­ses Abo kündigen

Post vom Anwalt, dubiose Rechnungen – Internetbetrug hat viele Gesichter. Gleich ist: Die unseriösen Firmen, Anwälte und Dienstleister wollen alle an Ihr Geld. Das sollten Sie aber nicht leichtfertig hergeben. Hier finden Sie Tipps dazu, wie Sie ein Abo kündigen und so der Abofalle entkommen können.

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Eine Abofalle erkennen

Der Begriff „Abofalle“ bezeichnet unseriöse Geschäftspraktiken im Internet, bei denen sich ein auf den ersten Blick kostenloser Service im Nachhinein als kostenpflichtiges Abonnement entpuppt. Internetbetrug ist ein weit verbreitetes Ärgernis. Unseriöse Firmen oder Dienstleister behaupten dabei zum Beispiel, dass Sie online ein Abo abgeschlossen oder gegen ein Gesetz verstoßen haben. Achten Sie auf das Kleingedruckte, sobald Sie persönliche Daten eingeben müssen. Vergessen Sie nicht, dass Sie den Betrügern bereits mit der Angabe Ihres Namens sowie Ihrer Anschrift eine Rechnungsadresse liefern.

In den meisten Betrugsfällen wird das Anmeldeformular so gestaltet, dass Kosten nicht oder nur schwer erkennbar sind. Die Abzocker setzen darauf, dass Verbraucher die oft umfangreichen Geschäftsbedingungen  nicht oder nur oberflächlich lesen – dann schnappt die Abofalle zu. Kontrastarme Farben, die Vermeidung von Währungszeichen und das Ausschreiben von Beträgen machen Preisangaben im Fließtext unkenntlich. Hier sollten Sie hellwach sein.

In Deutschland sind Angaben zum Betreiber der Webseite wie etwa Geschäftsführer, Name und Rechtsform des Unternehmens sowie eine gültige Postanschrift Pflicht. Findet man im Impressum nur ein Postfach oder eine ausländische Adresse, lässt das oft aufunseriöse Anbieter und gegebenenfalls auf eine Abofalle schließen.

Inter­net­be­trug und Abofalle: Ver­trags­ab­schluss bestreiten

Wenn Sie Post im Briefkasten finden, in der Sie beschuldigt werden, einen Rechnungsbetrag nicht bezahlt zu haben, obwohl sie keinen entsprechenden Vertrag eingegangen sind, sollten Sie nicht in Panik geraten.

Bewahren Sie alle erhaltenen Dokumente wie Rechnungen oder Mahnungen auf. Wenn Sie nicht sicher sind, ob die Anschuldigungen rechtens sind oder nicht, sollten Sie einen Anwalt zurate ziehen oder sich von einem Experten beraten lassen. Sie haben grundsätzlich mehrere Möglichkeiten, um zu reagieren.

Abo kündigen: Schrift­li­chen Widerruf erklären

Eine Möglichkeit, auf Internetbetrug in Form eines fälschlicherweise abgeschlossenen Abos zu reagieren, ist das schlichte Ignorieren der Forderungen. Die Masche von Betrügern basiert oft auf Drohungen und Einschüchterungsversuchen – in den meisten Fällen kommt es nicht zu ernsthaften Konsequenzen und es bleibt bei einigen Mahnschreiben. Eine andere Möglichkeit: Das Abo kündigen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät dazu, unberechtigte Forderungen sicherheitshalber stets schriftlich abzuwehren.

Setzen Sie einen Brief mit deutlichem und unmissverständlichem Inhalt auf. Sätze wie „Die gegen mich geltend gemachte Forderung wird vollumfänglich bestritten“ oder „Ihnen stehen in Ermangelung eines wirksam zustande gekommenen Vertrages keinerlei Ansprüche mir gegenüber zu“ können helfen, Sie aus der Abofalle zu holen, berichtet die „Münchner Abendzeitung“. Wichtig: Sobald Sie tatsächlich einen Mahnbescheid vom Gericht zugestellt bekommen, sollten Sie unbedingt handeln. Bei einer Geldforderung müssen Sie dem Gericht mit dem beigelegten Widerspruchsformular innerhalb von 14 Tagen offiziell widersprechen.

Minderjährige können prinzipiell nicht in eine Abofalle geraten. Kinder unter sieben Jahren sind grundsätzlich nicht geschäftsfähig, damit ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen. Kinder zwischen 7 und 17 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig und benötigen die Zustimmung der Eltern, andernfalls ist der Vertrag schwebend unwirksam und kann widerrufen werden.

Selbst bei Angabe eines falschen Alters kann der Vertrag für ungültig erklärt werden, wenn der Nachweis erbracht wird, dass keine Altersangabe unter 18 möglich war.

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