26. September 2014, 14:13 Uhr
Ordentliche Kündigung Ist Schlafen am Arbeitsplatz Grund für ordentliche Kündigung?
Schnell kann eine ordentliche Kündigung drohen: Im Laufe eines langen Arbeitstages kommt es hin und wieder zu dem gefürchteten Nachmittagstief. Wenn selbst der vierte Becher Kaffee keine Wirkung zeigt, ist die Verlockung groß, nur einmal kurz die Augen zu schließen. Schlafen am Arbeitsplatz ist jedoch keine gute Idee, wie das Arbeitsgericht Cottbus in seinem Urteil (6 Ca 652/09) vom 6. Oktober 2009 befand. Schnell kann es zum Streit mit dem Arbeitgeber kommen. Damit nicht erst Ihre Rechtsschutzversicherung helfen muss, können Sie aber vorbeugen.
Schlafen am Arbeitsplatz rechtfertigt ordentliche Kündigung
In dem Fall einer Arbeitnehmerin, die im Laufe ihres Arbeitsverhältnisses wiederholt am Arbeitsplatz eingeschlafen war, wusste sich ihre Arbeitgeberin letztlich nicht länger zu helfen: Nach einer vorausgegangenen Mahnung sprach sie die fristlose sowie hilfsweise die ordentliche Kündigung aus. In einer daraufhin erhobenen Kündigungsschutzklage entschied das Arbeitsgericht Cottbus zu Gunsten der Arbeitgeberin. Nicken Sie also am Schreibtisch ein, könnte das eine ordentliche Kündigung nach sich ziehen.
Es ist Ihrem Arbeitgeber nicht zuzumuten, dass Sie während Ihrer Arbeitszeit schlafen, in dieser Zeit keine Arbeitsleistung erbringen und Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verletzen. Eine fristlose Kündigung gemäß § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verneinte das Arbeitsgericht in seinem Urteil hingegen. Diese setzt nämlich voraus, dass eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen wurde, die eine Weiterbeschäftigung bis zum Ende der Kündigungsfrist unzumutbar machen würde.
Gespräch suchen und um eine Pause bitten
Haben Sie in der Nacht zuvor wirklich zu wenig Schlaf bekommen und ein ungewolltes Nickerchen auf Ihrem Bürostuhl eingelegt, verzweifeln Sie nicht. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und erklären Sie ihm den Grund für Ihre plötzliche Schläfrigkeit. In den meisten Fällen lässt sich so eine Lösung finden, bevor es zum Streit kommt.
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Wenn Sie bemerken, dass Ihnen beim Blick auf den PC-Monitor am Arbeitsplatz gleich die Augen zufallen könnten, dann sprechen Sie offen mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber. Bitten Sie um eine kurze Pause, in der Sie am besten kurz vor die Tür gehen, um ein bisschen frische Luft zu schnappen und wieder wach zu werden. Wenn es dennoch zum Zwist mit dem Chef kommt, sollten Sie einen guten Rechtsschutz einspannen. Dann schläft es sich wieder ruhiger - aber besser nicht mehr im Büro.
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