10. November 2014, 16:19 Uhr
Mangelnder Datenschutz Kritik am Facebook-App-Zentrum
Das Landgericht Berlin erklärte jetzt die automatische Weitergabe von Nutzer-Daten über das Facebook-App-Zentrum für rechtswidrig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte in einer Klage mangelnden Datenschutz gerügt: Danach würden Facebook-User nicht ausreichend darüber informiert werden, dass sie beim Start einer Spiele-App über die Social Media-Plattform automatisch einer umfangreichen Weitergabe persönlicher Daten an App-Anbieter zustimmen, berichtet unter anderem das Nachrichtenportal "n24"/dpa.
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Der vzbv kritisierte die Tatsache, dass Nutzer allein beim Klicken auf den Button "Spiel spielen" oder "An Handy laden" der umfassenden Datennutzung und -weitergabe an Drittanbieter zustimmen. Zwar würde eine Auflistung der Daten, die Facebook-App-Betreiber erheben und nutzen wollen, direkt unter dem Button stehen, jedoch nur in kleiner, hellgrauer Schrift und somit nicht deutlich genug. Dabei laufen Facebook-Nutzer Gefahr, den Drittanbietern beispielsweise unbewusst die Erlaubnis zu erteilen, auf der Pinnwand bzw. Chronik des Users zu posten. Auch umfassenden Zugriffsrechten auf die persönlichen Kontakte würde so statt gegeben, warnt Michaela Zinke, Referentin für Datenschutz im Projekt Verbraucherrechte in der digitalen Welt beim vzbv.
Das Landgericht Berlin stützte die Rechtsauffassung des vzbv: Eine umfassende Datenweitergabe an Dritte erfordert stets eine bewusste und informierte Einwilligung eines Nutzers. Durch alleiniges Klicken des Buttons "Spiel spielen" oder "An Handy laden" sei dies nicht gegeben. Das Urteil zum mangelnden Datenschutz im Facebook-App-Zentrum ist noch nicht rechtskräftig. Der vzbv rechnet damit, dass Facebook Berufung einlegen wird. Bis dahin gilt die Empfehlung, stets das Kleingedruckte zu lesen und so Eigenverantwortung für den Datenschutz zu zeigen. Neben Cybermobbing birgt mangelnde Kenntnis über die Privatsphäre-Einstellungen die größte Gefahr in sozialen Netzwerken.
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