1. Dezember 2014, 11:16 Uhr
Recht auf Vergessenwerden Persönliche Daten im Internet: Microsoft und Yahoo setzen EuGH-Urteil um
Im Mai 2014 stärkte der Europäische Gerichtshof das Recht auf Vergessenwerden: Suchmaschinen müssen persönliche Daten im Internet auf Antrag von Usern löschen. Google startete umgehend damit, das Urteil bezüglich ungewollter personenbezogener Suchergebnisse umzusetzen – nun ziehen Microsoft und Yahoo nach. Vertreter beider Firmen haben gegenüber dem "Wall Street Journal" bestätigt, dass sie begonnen haben, bestimmte Links aus ihren Ergebnislisten zu entfernen. Wie viele Löschanträge vorliegen, darüber machten weder Microsoft noch Yahoo genaue Angaben.
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Ursprünglich richtete sich die Klage gegen Google. Der Europäische Gerichtshof entschied in einem Streit zwischen Spanien, der spanischen Datenschutzbehörde Agencia Española de Protección de Datos und dem amerikanischen Suchmaschinen-Konzern. Das Urteil (AZ C121/12), das auf Grundlage der Richtlinie zum Datenschutz in der EU gefällt wurde, verpflichtet Betreiber von Suchmaschinen auf Antrag einer Person, Links aus der Ergebnisliste zu löschen, die bei einer Suche nach ihrem Namen erscheinen. Seit Juni kümmert sich Google um Löschanträge von Usern, die ihre persönlichen Daten im Internet schützen wollen.
Sprecher von Microsoft und Yahoo kündigten an, jede Anfrage zur Umsetzung des vom EuGH gestärkten Rechts auf Vergessenwerden gründlich zu prüfen. Dabei solle die Balance zwischen dem Recht auf Privatsphäre und dem Recht der Öffentlichkeit auf Informationen und freie Meinungsäußerung abgewogen werden. Vor allem bei Personen des öffentlichen Lebens sei dies besonders wichtig, betonte der EuGH in seiner Urteilsschrift.
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