eBay-Auktion vorzeitig beenden: Wann dürfen Versteigerungen abgebrochen werden? gpointstudio, Fotolia

2. Dezember 2014, 9:40 Uhr

Muss gut begründet sein eBay-Auktion vorzeitig beenden: Wann dürfen Ver­stei­ge­run­gen abge­bro­chen werden?

Wenn Sie eine eBay-Auktion vorzeitig beenden möchten, sollten Sie wissen, in welchen Fällen dies möglich ist. Wenn Sie Ihr Angebot nämlich ohne triftigen Grund zurückziehen, könnten Sie in einem möglichen Rechtsstreit schlechte Karten haben. Eine eBay-Auktion darf zum Beispiel nach einem bereits eingegangenen Gebot nicht mehr gestoppt werden, nur weil der Verkäufer sich etwa gegen den Verkauf entschieden hat.

Sie fühlen sich betrogen? Wehren Sie sich! >>

Dann darf eine eBay-Auktion vorzeitig beendet werden

Die Online-Auktionsplattform eBay informiert Nutzer in der "Hilfe"-Rubrik genau darüber, wann sie eine eBay-Auktion vorzeitig beenden dürfen und wann nicht. Grundsätzlich sind Angebote bei eBay stets verbindlich. Es braucht einen berechtigten Grund, um vom Vertrag mit einem Bieter zurückzutreten und das Angebot zu beenden. Ein solcher Grund könnte ein Fehler sein: Wenn Ihnen beispielsweise beim Einstellen eines eBay-Angebots ein grober Fehler in der Artikelbeschreibung unterlaufen ist oder Sie sich bei der Angabe von Mindest- und Startpreis vertan haben, können Sie eine eBay-Auktion vorzeitig beenden. Außerdem können Sie das Angebot laut eBay immer dann beenden, wenn es Ihnen "unverschuldet unmöglich [ist], den Artikel dem Käufer zu übereignen". Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Ihnen der Artikel gestohlen oder er ohne Ihr Zutun beschädigt wurde.

Nicht zur Beendigung berechtigt sind Sie, wenn Sie sich kurzfristig gegen den Verkauf über eBay entschieden haben und den Artikel stattdessen lieber verschenken oder anderweitig verkaufen möchten.

So ziehen Sie Ihr Angebot zurück

In den oben erwähnten Fällen können Sie den zustande gekommenen Kaufvertrag unter Umständen auflösen. Ob Sie damit Erfolg haben, zeigt sich in der Regel nach einer individuellen Prüfung durch eBay. Zu diesem Zweck stellt die Auktionsplattform Usern ein spezielles Formular für das vorzeitige Beenden von Angeboten zur Verfügung.

Mehr Wissenswertes aus der Rubrik Internet & Konsum finden Sie hier.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.