2. Dezember 2014, 9:40 Uhr
Muss gut begründet sein eBay-Auktion vorzeitig beenden: Wann dürfen Versteigerungen abgebrochen werden?
Wenn Sie eine eBay-Auktion vorzeitig beenden möchten, sollten Sie wissen, in welchen Fällen dies möglich ist. Wenn Sie Ihr Angebot nämlich ohne triftigen Grund zurückziehen, könnten Sie in einem möglichen Rechtsstreit schlechte Karten haben. Eine eBay-Auktion darf zum Beispiel nach einem bereits eingegangenen Gebot nicht mehr gestoppt werden, nur weil der Verkäufer sich etwa gegen den Verkauf entschieden hat.
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Dann darf eine eBay-Auktion vorzeitig beendet werden
Die Online-Auktionsplattform eBay informiert Nutzer in der "Hilfe"-Rubrik genau darüber, wann sie eine eBay-Auktion vorzeitig beenden dürfen und wann nicht. Grundsätzlich sind Angebote bei eBay stets verbindlich. Es braucht einen berechtigten Grund, um vom Vertrag mit einem Bieter zurückzutreten und das Angebot zu beenden. Ein solcher Grund könnte ein Fehler sein: Wenn Ihnen beispielsweise beim Einstellen eines eBay-Angebots ein grober Fehler in der Artikelbeschreibung unterlaufen ist oder Sie sich bei der Angabe von Mindest- und Startpreis vertan haben, können Sie eine eBay-Auktion vorzeitig beenden. Außerdem können Sie das Angebot laut eBay immer dann beenden, wenn es Ihnen "unverschuldet unmöglich [ist], den Artikel dem Käufer zu übereignen". Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Ihnen der Artikel gestohlen oder er ohne Ihr Zutun beschädigt wurde.
Nicht zur Beendigung berechtigt sind Sie, wenn Sie sich kurzfristig gegen den Verkauf über eBay entschieden haben und den Artikel stattdessen lieber verschenken oder anderweitig verkaufen möchten.
So ziehen Sie Ihr Angebot zurück
In den oben erwähnten Fällen können Sie den zustande gekommenen Kaufvertrag unter Umständen auflösen. Ob Sie damit Erfolg haben, zeigt sich in der Regel nach einer individuellen Prüfung durch eBay. Zu diesem Zweck stellt die Auktionsplattform Usern ein spezielles Formular für das vorzeitige Beenden von Angeboten zur Verfügung.
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