Haus verschenken: Was steht Schwiegereltern nach der Scheidung zu? Dron, Fotolia

8. Dezember 2014, 10:54 Uhr

BGH-Urteil Haus ver­schen­ken: Was steht Schwie­ger­el­tern nach der Scheidung zu?

Viele Eltern unterstützen ihre Kinder dabei, eine Familie zu gründen und sich häuslich niederzulassen. Doch wenn Sie ein Haus verschenken – was geschieht dann im Fall einer Scheidung mit der Immobilie? Welche Ansprüche kann der Ehepartner geltend machen? Der Bundesgerichtshof entschied, dass Schwiegereltern unter bestimmten Voraussetzungen ein geschenktes Haus zurückfordern können. Bis zu zehn Jahre nach der Scheidung besteht diese Möglichkeit, wie die Karlsruher Richter in ihrem Urteil (AZ XII ZB 181/13) bestimmten.

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Damit machte der BGH einen deutlichen Unterschied zu anderen Schenkungen: Wird beispielsweise Geld verschenkt, kann dieses nur bis zu drei Jahre nach der Scheidung zurückgefordert werden. Wenn Schwiegereltern also kein Haus verschenken, sondern ihrem Kind und dessen Ehepartner stattdessen eine Finanzspritze gewähren, um beispielsweise ein Haus zu kaufen oder zu bauen, verjährt ihr Rückforderungsanspruch bereits nach drei Jahren.

Über die Frage, ob Schwiegereltern generell berechtigt sind, Schenkungen nach einer Scheidung zurückzunehmen, herrschte lange Uneinigkeit. Im Februar 2010 fällte der BGH dazu allerdings ein Grundsatzurteil und stärkte damit die Position großzügiger Eltern gegenüber dem Schwiegerkind.

Im aktuell entschiedenen Fall hatte ein Vater seiner Tochter und deren Ehemann im Jahr 1993 je zur Hälfte ein Haus geschenkt. Nach der Scheidung des Paars, wollte der schenkende Vater 2010 eine Haushälfte zurückfordern – der Schwiegersohn weigerte sich jedoch und wollte seinen Anteil lieber verkaufen. Der BGH entschied den Streit zugunsten des Schwiegervaters: Als Voraussetzung für die Rückabwicklung der Schenkung führten die Richter an, dass die Eltern erkennbar das eigene Kind bereichern wollten und dass für sie der Verlust der Schenkung nach Scheidung der Kinder nicht zumutbar sei. Die schenkenden Eltern hatten sich im verhandelten Fall ein Wohnrecht in dem Haus vorbehalten.

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