10. Dezember 2014, 10:52 Uhr
Verbraucherrechte gestärkt Anzahlung für Pauschalreisen: BGH stärkt Verbraucherrechte von Reisenden
Reiseveranstalter dürfen fortan nur in Ausnahmefällen mehr als 20 Prozent Anzahlung für Pauschalreisen verlangen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) und stärkte damit die Verbraucherrechte. Das Urteil bezieht sich auch auf den Zeitpunkt, wann der volle Preis für die Reise bezahlt werden muss sowie auf die teils sehr hohen Stornogebühren.
Lassen Sie sich Ihr Geld nicht aus der Tasche ziehen. >>
Im konkreten Fall klagten die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen mehrere Touristikunternehmen. Die Verbraucherschützer gingen dagegen an, dass Reisende in einigen Fällen 25 bis 40 Prozent des Gesamtpreises einer Reise anzahlen sollten. Auch der Zeitpunkt, wann der Gesamtpreis der Reise bezahlt werden muss, stand zur Debatte. Darüber hinaus erschienen den Verbraucherschützern die Stornokosten in der Höhe nicht gerechtfertigt. Diese lagen bei einigen angeklagten Unternehmen bei 40 Prozent des Gesamtpreises bis 30 Tage vor Reisebeginn und bei 95 Prozent ab dem zweiten Tag vor Reisebeginn, wie unter anderem "RP Online" in einem Bericht zum Urteil schreibt.
Der BGH hat entschieden, dass die Anzahlung für Pauschalreisen 20 Prozent nur in Ausnahmefällen übersteigen darf, was bedeutet, dass Reiseveranstalter bei höheren Anzahlungskosten gute Gründe vorlegen müssen. Diese könnten etwa sein, dass die Unternehmen selbst unmittelbar nach der Buchung der Kunden das Hotel oder die Airline bezahlen müssen. Außerdem wurde entschieden, dass der Gesamtpreis der Reise frühestens 30 Tage vor Reisebeginn verlangt werden darf und nicht wie teils üblich schon Monate vorher. Zu den Stornogebühren urteilte der BGH, dass ebenfalls gute Gründe vonseiten der Reiseveranstalter angegeben werden müssen. Die Richter in Karlsruhe legten keine Anzahlungshöhe und auch keine Vorgaben zur Höhe der Stornierungsgebühren vor.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.