Autoreparatur im Ausland darf nicht teurer abgerechnet werden industrieblick, Fotolia

18. Dezember 2014, 9:52 Uhr

Reparaturkosten zählen Auto­re­pa­ra­tur im Ausland darf nicht teurer abge­rech­net werden

Wer nach einem Unfall eine günstige Autoreparatur im Ausland vornehmen lässt, darf auch nur den dafür tatsächlich bezahlten Betrag abrechnen. Unabhängig von einem erstellten Gutachten, welches möglicherweise höhere Reparaturkosten veranschlagt, muss die Versicherung des Unfallverursachers nur die Kosten übernehmen, die auch wirklich für die Reparatur von der Kfz-Werkstatt in Rechnung gestellt werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Stuttgart (AZ 5 U 28/14).

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Auto­re­pa­ra­tur im Ausland: Nur der Repa­ra­tur­preis der Kfz-Werkstatt zählt

Im strittigen Fall ging es um einen Autofahrer aus Slowenien, der in Deutschland unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden war. Der Mann ließ sein beschädigtes Auto in Deutschland begutachten, jedoch in einer slowenischen Kfz-Werkstatt für deutlich geringere Kosten als im Gutachten erwähnt reparieren. Er machte daraufhin die vom Gutachten ermittelten Kosten für die Autoreparatur bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend. Diese weigerte sich allerdings, den höheren Preis zu zahlen und bekam vor dem OLG Stuttgart Recht. Eine fachgerechte und günstige Autoreparatur im Ausland sei zwar legitim, doch darf in einem solchen Fall auch nur die Erstattung der tatsächlich für die Reparatur angefallenen Kosten verlangt werden.

Tipps zur Auto­re­pa­ra­tur nach einem Unfall

Nach einem Unfall sollten Sie sich mit Ihren Schadensersatzansprüchen umgehend an die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers wenden. Diese muss für die entstandenen Kosten aufkommen, wenn Sie keine Mitschuld am Unfall tragen. Falls Sie einen Anwalt zurate ziehen möchten: Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss in der Regel auch für die anfallenden Anwaltskosten aufkommen. Haben Sie eine Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen, sollte stets Ihr Sachbearbeiter Ihr erster Ansprechpartner sein. Weitere Informationen zum Thema Unfall finden Sie unter anderem im Streitlotse-Ratgeber "Blechschaden: Was tun nach einem Autounfall?".

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