12. Januar 2015, 16:16 Uhr
Mindestlohngesetz Mindestlohn: Was, wenn der Chef nicht zahlt?
Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ausnahmslos für alle Branchen ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde. Vor allem Arbeitnehmer aus dem Niedriglohnsektor profitieren von dem Mindestlohngesetz und dürfen mit einer Gehaltserhöhung rechnen. Für einige Branchen, deren Löhne bislang deutlich unter dem Mindestlohn lagen, wurde vom Gesetzgeber eine schrittweise Anpassung vorgesehen. Diese Übergangszeit erlaubt bisweilen Abweichungen vom Mindestlohngesetz bis Ende 2016, spätestens aber zum 31.12.2017 – welche Berufsstände davon betroffen sind, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Homepage in einer Übersicht aufgeführt.
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Was droht dem Chef bei Mindestlohnverstößen?
Grundsätzlich gilt der Mindestlohn für alle Arbeitnehmer über 18 Jahren. Damit haben rund 3,7 Millionen Menschen Anspruch auf ein höheres Gehalt, berichtet die „Augsburger Allgemeine“. Die beim Zoll angesiedelte Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist für die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns zuständig. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft rechnet jedoch damit, dass sich die Mehrheit deutscher Arbeitgeber an die Neuregelungen hält. Andernfalls können diesen Geldbußen sowie Nachzahlungen für Lohn, Steuern und Sozialabgaben drohen.
So machen Sie Ihre Mindestlohnansprüche geltend
Sollte Ihr Gehalt dem gesetzlichen Mindestlohn nicht entsprechen, sollten Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen, ehe es zu Streit kommt. Verweisen Sie auf das Mindestlohngesetz und machen Sie so Ihre Ansprüche geltend. Sollte sich Ihr Chef wider erwarten nicht einsichtig zeigen, sollten Sie einen Berater Ihrer Rechtsschutzversicherung konsultieren. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weist darauf hin, dass betroffene Arbeitnehmer ihren Mindestlohnanspruch im Ernstfall selbst beim zuständigen Arbeitsgericht einklagen müssen.
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