Betriebliche Altersvorsorge: Was tun, wenn Betrieb keine anbietet? Jeanette Dietl, Fotolia

13. Januar 2015, 11:02 Uhr

Jeder hat Anspruch Betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge: Was tun, wenn Betrieb keine anbietet?

Eine betriebliche Altersvorsorge kann Ihre gesetzliche Grundrente aufstocken. Wer eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen hat, der wandelt einen Teil seines Jahresgehalts in die Betriebsrente um – im besten Fall leistet der Arbeitgeber einen Zuschuss für seine Mitarbeiter. Bei Rentenbeginn hat der Arbeitnehmer dann die Wahl, ob er sich seine angesparte Rente in monatlichen Raten oder in einer Einmalzahlung auszahlen lässt. Wird das Unternehmen oder die Branche gewechselt, kann die betriebliche Altersvorsorge in der Regel mitgenommen werden.

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Grundsätzlich hat jeder festangestellte Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf diese Art der Altersvorsorge – doch nicht jedes Unternehmen muss die betriebliche Altersvorsorge zahlen. Keine Sorge, denn auch wenn das Modell, bei dem die Arbeitgeber die Betriebsrente allein finanzieren und organisieren, keine Pflicht ist, sind die Firmen dennoch verpflichtet, ihren Beschäftigten mindestens einen externen Anbieter für betriebliche Altersvorsorge zu vermitteln. Neben Pensionskassen, Pensionsfonds und Unterstützungskassen bieten auch viele Direktversicherungen in Zusammenarbeit mit Unternehmen die Möglichkeit an, für die Betriebsrente zu sparen.

Wo kann betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge abge­schlos­sen werden?

In vielen Firmen können Sie von Arbeitgebern und Mitarbeitern organisierte Standardangebote zur betrieblichen Altersvorsorge wahrnehmen. Dafür steht zunächst der Gang in die Personalabteilung, das Betriebsratsbüro oder direkt zum Chef an. In der Regel kann hier für den Angestellten ein Termin mit dem entsprechenden Vertreter des Anbieters verabredet werden, bei dem ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden kann. Auch wichtige Formulare können Sie hier finden oder Hilfe beim Ausfüllen derselbigen bekommen.

Lassen Sie sich nicht vom Chef abweisen

Sind Sie in einem mittelständischen oder kleinen Unternehmen beschäftigt, in denen es keine Standardangebote für die betriebliche Altersvorsorge gibt, sollten Sie in jedem Fall zuerst das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten suchen, ehe es zu Streit kommt. Erklären Sie Ihr Anliegen, für die Rente vorzusorgen, und bitten Sie ihn, für Sie einen Vertrag abzuschließen. Weisen Sie auch freundlich aber bestimmt auf ihren gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge hin. Sicherlich wird er sich einsichtig zeigen und einen Termin für Sie mit einem Berater vereinbaren.

Arbeitgeber sollten bedenken, dass sie ihre Beschäftigten zusätzlich motivieren und an sich binden können, indem sie ihnen die Möglichkeit bieten, eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen.

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