Arbeitsvertrag prüfen: Wichtige Inhalte und Regelungen © istock.com/alvarez

3. August 2022, 11:55 Uhr

So geht’s richtig Arbeits­ver­trag prüfen: Wichtige Inhalte und Regelungen

Bevor du in deinen neuen Job startest, muss der Arbeitsvertrag unterschrieben werden. Und was da drinsteht, solltest du vorher gründlich prüfen. In diesem Ratgeber findest du Infos zu den wichtigsten Inhalten und Regelungen – inklusive der Neuerungen, die seit August 2022 gemäß dem Nachweisgesetz gelten. Und wenn dann noch Fragen offenbleiben, helfen unsere Experten dir gern weiter.

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Gesetz­li­che Rege­lun­gen: Was muss im Arbeits­ver­trag stehen?

Was im Arbeitsvertrag stehen muss, regelt in Deutschland das Nachweisgesetz (NachwG). Arbeitnehmer sollten zunächst wissen, dass sie gemäß § 2 NachweisG grundsätzlich das Recht auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag haben. Auf mündliche Absprachen mit dem Arbeitgeber müssen sie sich nicht einlassen.

Im August 2022 ist eine neue Fassung des Nachweisgesetzes in Kraft getreten, die noch mehr Angaben im Arbeitsvertrag verpflichtend gemacht hat als zuvor. Hintergrund dafür ist die Umsetzung die EU-Arbeitsbedingungen-Richtlinie (EU-Richtlinie 2019/1152). Arbeitgeber, die Neuverträge nicht gemäß den Vorgaben des Nachweisgesetzes formulieren, riskieren ein Bußgeld.

Der Arbeitsvertrag muss bestimmte grundlegende Infos enthalten, zum Beispiel:

  • Name und Anschrift von Arbeit­ge­ber und Arbeitnehmer,
  • das Datum, an dem das Arbeits­ver­hält­nis beginnt, und
  • die Angabe, ob das Arbeits­ver­hält­nis befristet oder unbe­fris­tet ist.

Im Einzelnen muss zudem Folgendes geregelt sein:

Aufgaben und Arbeitsort

Im Arbeitsvertrag sollten deine Tätigkeit und dein Aufgabenfeld möglichst konkret benannt werden. Denn du bist nur verpflichtet, die Aufgaben auszuführen, die laut Arbeitsvertrag zu deinem Tätigkeitsbereich gehören. Je genauer der umschrieben ist, desto weniger Spielraum hat der Arbeitgeber, dich gemäß seinem Direktionsrecht auch für fachfremde Tätigkeiten einzusetzen.

Außerdem sollten sich Regelungen zum Arbeitsort finden, wenn dieser nicht grundsätzlich am Firmensitz ist. Homeoffice ist schließlich keine Ausnahme mehr, sondern im Zuge der Corona-Pandemie in vielen Branchen Alltag geworden. Wenn dein Arbeitgeber dir ein Recht auf Homeoffice einräumt oder dir anderweitig die Möglichkeit gibt, deinen Arbeitsort frei zu wählen, müssen die Rahmenbedingungen seit August 2022 im Arbeitsvertrag stehen.

Möchte dich der Arbeitgeber für mehr als vier Wochen am Stück ins Ausland entsenden, müssen die Bedingungen ebenfalls arbeitsvertraglich geregelt sein.

Verpflichtend sind seit August 2022 auch – soweit vorhanden – Angaben zum Anspruch auf Fortbildungen und zu Regelungen bezüglich der betrieblichen Altersvorsorge.

Lohn und Gehalt

Wohl kaum ein Aspekt im Arbeitsvertrag ist Arbeitnehmern so wichtig wie die Regelungen zu Lohn oder Gehalt. Vor Arbeitsbeginn kann die Vergütung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in vielen Fällen frei verhandelt werden, ist aber häufig an einen Tarifvertrag angelehnt.

Neben dem monatlichen Lohn verhandeln beide Seiten häufig auch über zusätzliche Leistungen wie einen Bonus, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie die Nutzung eines Firmenwagens. Du solltest darauf achten, dass der Arbeitsvertrag auch das aufweist, was ihr mündlich vereinbart habt. Und nicht nur das: Neben der Höhe deines Arbeitsentgelts muss der Arbeitsvertrag auch genau beschreiben, wie sich dieses zusammensetzt – also ob etwa Zulagen oder Prämien enthalten sind, wie hoch diese im Einzelnen ausfallen und wann sie zu zahlen sind.

Arbeits­zeit und Urlaub

Für die Arbeitszeit gibt es gesetzliche Regelungen. Dennoch sollte in deinem Arbeitsvertrag genau festgeschrieben sein, wie viele Stunden deine wöchentliche Arbeitszeit umfasst und wie bei Überstunden verfahren wird. Wenn Überstunden möglich sein sollen, muss dies im Arbeitsvertrag geregelt sein – und ebenso, ob und wie Überstunden vergütet werden. Seit August 2022 müssen auch Regelungen zu Ruhepausen und Ruhezeiten im Rahmen der Arbeitszeit genannt werden.

Bei Teilzeitkräften muss die Anzahl der Arbeitsstunden im Arbeitsvertrag stehen – und dieser muss auch regeln, wann die Stunden zu leisten sind.

Ein weiterer wichtiger Punkt, der selbstverständlich im Arbeitsvertrag geregelt sein muss, ist die Höhe des Urlaubsanspruchs.

Probezeit und Kündigung

Die Dauer der Probezeit wird ebenfalls im Arbeitsvertrag geregelt. Dies ist seit August 2022 verpflichtend.

Und auch wenn man bei der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags noch nicht so weit denken mag, sollten die Bedingungen für eine Kündigung genau unter die Lupe genommen werden – zum Beispiel zur Kündigungsfrist. Neu ist seit August 2022, dass auch die Frist benannt werden muss, innerhalb derer Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erheben können.

Fristen, Gründe und Ansprüche können im weiteren Verlauf des Arbeitsverhältnisses eine entscheidende Rolle spielen. Nicht selten kommt es darüber zum Streit. Dann hilft ein Berufsrechtsschutz.

Person unterzeichnet einen Vertrag.
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Arbeit­ge­ber müssen bestehen­de Arbeits­ver­trä­ge auf Verlangen ändern

Du hast dir deinen Arbeitsvertrag durchgelesen und bemerkt, dass bestimmte Pflichtangaben nicht enthalten sind? Arbeitgeber sind verpflichtet, vor dem 1. August 2022 geschlossene Arbeitsverträge gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorgaben zu ändern, wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin dies verlangt. Wünschst du dir eine Änderung, musst du also aktiv werden. Dein Arbeitgeber hat anschließend einen Monat Zeit, um den Arbeitsvertrag neu aufzusetzen.

Dasselbe gilt, wenn sich beispielsweise deine Aufgaben, dein Gehalt oder deine Arbeitszeiten ändern und deswegen ein neuer Arbeitsvertrag erforderlich wird: Dieser muss dann ebenfalls den seit August 2022 geltenden Anforderungen entsprechen.

Neben den Pflichtangaben enthalten Arbeitsverträge manchmal unwirksame Klauseln, die Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen und nicht mit den gesetzlichen Regeln übereinstimmen – zum Beispiel, dass sämtliche Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sein sollen. Stößt du auf eine solche verdächtige Formulierung, solltest du Arbeitsrechtsexperten zurate ziehen.

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