28. Januar 2015, 14:28 Uhr
Stornokosten müssen gezahlt werden Urteil: Kein Widerrufsrecht bei Pauschalreisen
Urlauber haben kein Widerrufsrecht bei Pauschalreisen: Ist eine Reise erst einmal gebucht, können Verbraucher nicht einfach so ein paar Tage später wieder vom Vertrag zurücktreten. Ein Reiserücktritt kann nicht stornokostenfrei vonstattengehen, indem sich der Urlauber auf sein Widerrufsrecht beruft. So entschied das Amtsgericht Idstein (AZ 31 C 201/13 (23)) einen aktuellen Rechtsstreit.
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Der Fall: Mann besteht auf Widerrufsrecht bei Pauschalreisen
Laut des Amtsgerichts Idstein herrscht kein Recht auf Widerruf und einen damit einhergehenden kostenlosen Reiserücktritt. Im konkreten Fall buchte der Beklagte eine Pauschalreise für zwei Personen nach Zypern, berichtet die "Welt" unter Berufung auf einen Artikel der Zeitschrift "ReiseRecht aktuell". Dabei wurde keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Der Mann ließ dem Reiseveranstalter ein paar Tage nach der Buchung schriftlich zukommen, dass er die Reise widerrufe. Daraufhin kündigte der Veranstalter den Reisevertrag und stellte Stornokosten in Höhe von 90 Prozent des Gesamtpreises in Rechnung – der Reisebeginn lag nur wenige Tage in der Zukunft, weshalb der hohe Preis gerechtfertigt war. Der Beklagte war empört und erklärte, dass er die Reise nicht storniert, sondern widerrufen habe und die Stornokosten daher nicht zahlen müsse. Das Gericht war anderer Meinung und stärkte die Rechte des Reiseveranstalters.
Reiserücktritt nach Buchung mit Stornokosten verbunden
Ein Rücktritt vom Reisevertrag ist nach der (Online-)Buchung in der Regel mit Stornokosten verbunden, sofern keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen wurde. Zwar kann es Ausnahmen geben, wie bei einer Reisewarnung vom Auswärtigen Amt, doch zeigt die Praxis meist, dass gezahlt werden muss. Die Stornokosten ergeben sich daraus, dass Reiseveranstalter normalerweise bereits zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Reisebeginn gewisse Kosten wie etwa Unterbringung und Beförderung erbringen müssen.
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