Mahnkosten-Urteil: Landgericht entscheidet zugunsten der Verbraucher apops, Fotolia

10. Februar 2015, 15:16 Uhr

Mahngebührenpauschale zu hoch Mahn­kos­ten-Urteil: Land­ge­richt ent­schei­det zugunsten der Verbraucher

Das kann jedem mal passieren: Im stressigen Alltag haben Sie versäumt, eine Rechnung pünktlich zu bezahlen. Mahnkosten sind die Folge. Doch nicht immer müssen Sie die Gebühren für die Zahlungserinnerung auch begleichen. Das Landgericht Frankenthal hat aktuell einen Gerichtsstreit entschieden: Das Urteil (AZ 6 O 2281/12) besagt, dass lediglich Material- und Sachkosten berechnet werden dürfen.

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Das Urteil: Klage gegen Mahn­kos­ten eines Stromversorgers

In dem zugrundeliegenden Streitfall hatte ein Kunde gegen die Mahnkosten seines Stromanbieters geklagt: Er sollte eine Mahnkostenpauschale von fünf Euro zahlen – das Landgericht Frankenthal befand diese für zu hoch. In der Begründung der Richter heißt es, dass Unternehmen keine überhöhten Mahngebühren von säumigen Kunden verlangen dürfen. Zwar kann sich ein Unternehmen vorbehalten, für jede versandte Mahnung Material- und Versandkosten in Rechnung zu stellen, weitere Kosten etwa für IT und Personal muss es jedoch allein tragen, erklärt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gegenüber "Focus". Das Urteil des Landgerichts Frankenthal ist jedoch kein Grundsatzurteil und daher eher exemplarisch zu sehen. Zwar gibt es weitere Mahngebühren-Urteile, die zugunsten von Verbrauchern entschieden wurden – so beispielsweise ein Urteil aus 2012 vom Landgericht Berlin – jedoch kommt es immer auf den Einzelfall an, wann und in welchem Umfang Mahnkosten berechnet werden dürfen.

Mahn­kos­ten-Bescheid prüfen

Wenn Sie eine Mahnkosten-Forderung im Briefkasten finden, die Sie nicht ganz nachvollziehen können, sollten Sie sich mit dem entsprechenden Unternehmen in Verbindung setzen. Versuchen Sie in einem Gespräch zu klären, wie sich die Gebühren zusammensetzen. Im Zweifel sollten Sie den Rat eines Experten einholen, der den Mahnkosten-Bescheid gemeinsam mit Ihnen prüfen kann.

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