16. Februar 2015, 9:08 Uhr
Wer haftet bei Verletzungen? Karnevalsumzug an Rosenmontag: Wenn Kamelle ins Auge geht…
Helau und Alaaf! Für echte Jecken steht der Karnevalsumzug am Rosenmontag auf dem Pflichtprogramm: Mit vielen fröhlichen Menschen am Straßenrand feiern und den spektakulären Festwagen zuschauen, wie sie durch die Straßen der Karnevalshochburgen rollen. Natürlich darf Kamelle dabei nicht fehlen! Nicht nur die kleinen Jecken freuen sich über Bonbons und andere Leckereien, die an Karneval von den Wagen geworfen werden – doch was wenn mal etwas ins Auge geht?
Wenn der Bonbon-Regen zum Hagel wird, sind Sie besser gut abgesichert. >>
Werfen von Kamelle erlaubt
Gerade in karnevalsvernarrten Regionen sollte jeder, der an Rosenmontag einen Karnevalsumzug besucht, damit rechnen, dass Kamelle von den Festwagen geworfen werden. Das Amtsgericht Eschweiler stufte bereits 1986 in einem Urteil (AZ 6 C 599/85) das Werfen von kleineren Gegenständen bei einem Karnevalsumzug als sozial übliche und allgemein geduldete Verhaltensweise ein: Es handele sich meist um Wurfgeschosse, von denen nur eine relativ geringe Gefahr ausgehe – das Werfen von Kamelle gehört zum Karneval dazu und ist zumindest im Rheinland erlaubt.
Wer haftet, wenn Sie beim Karnevalsumzug verletzt werden?
Sollten Sie beim Umzug durch eine Kamelle verletzt werden, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf Schadensersatz. Jeder Zuschauer, der den Festwagen vom Straßenrand aus zuschaue, wisse, dass die Gefahr besteht, leichte Verletzungen zu erleiden, bestimmte das Amtsgericht Köln in einem Urteil (AZ 123 C 254/10) zur Haftungsfrage. Werfer können nur dann haftbar gemacht werden, wenn sie grob fahrlässig gehandelt haben – mit einer Haftpflichtversicherung stehen Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite. Natürlich können Sie sich als Zuschauer auch selbst schützen, indem Sie sich in Bereiche außerhalb der Wurfweite begeben und von dort das bunte Treiben beobachten.
Rutschgefahr und Rempeleien: Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie ruhig
Wo viele Menschen sind, ist es oft eng. Kleine Rempeleien und verschüttete Getränke gehören zu einem Karnevalsumzug deshalb genauso dazu wie etwa der Kamelle-Regen. Die damit einhergehende Verletzungsgefahr durch Ausrutschen kann bei solchen Veranstaltungen nicht komplett vermieden werden, entschied das Oberlandesgericht Köln (AZ 19 U 7/02). Eine Klage auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld hat hier vermutlich nur wenig Aussicht auf Erfolg. Außerdem sollten Sie sich nicht auf Streit mit Mitfeiernden einlassen: Wo Alkohol getrunken wird, steigt leider auch oft das Streitpotenzial. Versuchen Sie Ruhe zu bewahren, wenn Sie mit einem anderen Jecken aneinandergeraten sollten und die Situation mit Humor zu nehmen.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.