Frau schaut sich ängstlich um ©istock.com/PeopleImages

22. Juli 2021, 8:00 Uhr

Durchatmen Was tun gegen Stalking? Geset­zes­la­ge und Rechte von Betroffenen

Stalking ist in Deutschland längst keine Seltenheit mehr. Immer mehr Menschen fallen im Laufe ihres Lebens einem Stalker zum Opfer: Vor allem Frauen sind betroffen, wie zahlreiche Untersuchungen zu der Problematik bestätigen. Um die Nachstellungen zu bekämpfen, gibt es als rechtliches Mittel das sogenannte Anti-Stalking-Gesetz. Alle Informationen über die Rechtsschutzversicherungen von ADVOCARD

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Stalking: So ist die Rechtslage

Der Begriff Stalking stammt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie "anpirschen". Zuletzt wurde 2021 eine Verschärfung der geltenden Stalking-Gesetze beschlossen. Strafbar ist Stalking danach in Deutschland, sobald ein Mensch einem anderen “in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen”. So heißt es gemäß den jüngsten Änderungen zum Stalking in § 238 Strafgesetzbuch (StGB).

Nach dem “Anti-Stalking-Gesetz” ist es demnach strafbar, wenn jemand wiederholt und unerwünscht …

  • sich in der Nähe einer anderen Person aufhält.
  • versucht, mit einer anderen Person in Kontakt zu treten.
  • per­sön­li­che Daten einer anderen Person miss­braucht (Iden­ti­täts­dieb­stahl), um bei­spiels­wei­se in deren Namen Bestel­lung aufzugeben.
  • einer anderen Person oder Menschen in deren Umfeld Gewalt androht.

Stalking ist laut Gesetzeslage auch dann eine Straftat, wenn es “unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation” erfolgt. Dazu gehört unter anderem sogenanntes Cyberstalking. Dabei bedienen sich die Täter spezieller Stalking-Apps, mit denen sie unerlaubt beispielsweise auf E-Mail- und Social-Media-Konten sowie Bewegungsdaten ihrer Opfer zugreifen oder deren Sozialleben ausspähen.

Stalking ist eine Straftat. Darauf steht – je nach Schwere – ein Freiheitsentzug zwischen drei Monaten und drei Jahren beziehungsweise eine Geldstrafe. Mit bis zu fünf Jahren ist zu rechnen, wenn Stalking Leib und Leben der Betroffenen gefährdet oder schädigt. Zwischen einem Jahr und zehn Jahre beträgt die Strafe für Stalking, wenn Opfer dadurch zu Tode kommen.

Frau schaut besorgt in die Kamera

©Fotolia/highwaystarz

Wer ist von Stalking betroffen?

Zur Zielscheibe von Stalkern kann praktisch jeder Mensch werden. Das heißt, es ist egal, wie alt jemand ist, welchen Beruf er ausübt, wie viel Geld er hat, welcher Religion er zugehörig ist oder welchen Geschlechts er ist. Auffällig sind allerdings zwei Punkte: Von Stalking betroffen sind nach Angaben der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) überdurchschnittlich oft Frauen. In 75 Prozent der Fälle kennen die Opfer die Täter demnach persönlich.

Oft sind das ehemalige Freunde oder Lebenspartner. Es können aber auch Arbeitskollegen sein, Verwandte oder flüchtige Bekannte. Die Täter sind häufig auf Rache aus oder verspüren Hass gegenüber ihren Opfern. Ursache können (vermeintlich) verletzte Gefühle sein.

Was tun gegen Stalking?

Wichtig zu wissen: Die weiter oben genannten Stalking-Tatbestände werden laut § 238 “nur auf Antrag verfolgt”. Es sei denn, es besteht ein besonderes öffentliches Interesse an dem konkreten Fall oder es wurde jemand infolge des Stalkings verletzt beziehungsweise getötet. Sonst müssen die Opfer selbst aktiv werden. Aber was können sie dann tun? Hier einige Tipps.

  • Stellt dir eine Person nach und bedroht dich in einer konkreten Situation, dann ruf die Polizei unter der Tele­fon­num­mer 110.
  • Hast du das Gefühl, das dich jemand verfolgt, dann erstatte gegen ihn eine Stalking-Anzeige bei der nächst­ge­le­ge­nen Poli­zei­dienst­stel­le. Dort wirst du bei Bedarf auch Opfer­schutz bekommen.
  • Die Erfahrung zeigt: Je schneller und kon­se­quen­ter ein Stalking-Opfer die Polizei ein­schal­tet, desto eher geben Stalker auf.
Paar unterhält sich während sie dabei beobachtet werden.

©istock.com/KatarzynaBialasiewicz

  • Wende dich an eine Bera­tungs­stel­le für Stalking-Opfer.
  • Such außerdem Schutz in der Öffent­lich­keit, indem du deinem Umfeld von den Stalking-Vorfällen erzählst. Wenn Freunde, Familie, Nachbarn und Kollegen über deine Situation Bescheid wissen, kann dir das ein Gefühl von Sicher­heit geben und die Infor­mier­ten können dem Stalker bewusst begegnen und diesem nicht etwa ver­se­hent­lich Infor­ma­tio­nen über dich weitergeben.
  • Bei Stalking am Arbeits­platz solltest du den Arbeit­ge­ber darüber informieren.
  • Mache dem Stalker einmalig in aller Deut­lich­keit klar, dass er seine Nach­stel­lun­gen lassen soll. Am besten tust du das in Gegenwart von Zeugen. Lasse dich dabei nicht auf weitere Dis­kus­sio­nen oder (“letzte”) Gespräche ein. Brich spä­tes­tens danach jeglichen Kontakt ab.
  • Suche dir Hilfe bei Fach­leu­ten, wenn du über dein Telefon, Smart­phone oder ander­wei­tig durch Cyber­stal­king belästigt wirst. Dann lässt sich das entweder abstellen oder du kannst zumindest Beweise für ent­spre­chen­de Nach­stel­lun­gen sammeln.
  • Hat dich ein Stalker verletzt, dann lasse dich ärztlich behandeln und doku­men­tie­ren. Das kann in einem Straf­ver­fah­ren oder auch hin­sicht­lich von Schmer­zens­geld für dich wichtig werden.
  • Führe ein Protokoll der Nach­stel­lun­gen und bewahre sämtliche Stalking-Beweise auf. Dazu gehören Briefe, Geschenke und E-Mails. Anrufe kannst du schrift­lich zusam­men­fas­sen und doku­men­tie­ren oder mit Aufnahmen auf dem Anruf­be­ant­wor­ter belegen.
  • Nimm keine Waren an, die du nicht bestellt hast.
  • Vernichte per­sön­li­che Unter­la­gen und gib sie nicht einfach so in den Müll. Das betrifft unter anderem Briefe, aber auch andere Dokumente, auf denen per­sön­li­che Daten stehen.

Was kannst du noch gegen Stalking tun? Das weiß gegebenenfalls ein Rechtsanwalt. Er kann den Druck auf den Straftäter erhöhen, indem er deine Rechte sowie Ansprüche gegenüber dem Stalker geltend macht und durchsetzt. Mögliche Maßnahmen sind Annäherungs- oder Kontaktverbote, die gerichtlich durchgesetzt werden können. Denkbar ist je nach Fall auch eine Einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz beim Familiengericht.

Übrigens: Seit 2015 stehen Stalking-Opfer wie auch andere Opfer von Straftaten und Bedrohungen unter dem europaweiten Schutz mit der zivilrechtlichen Europäischen Schutzordnung. Demnach wird der in einem Mitgliedstaat gewährte Opferschutz in jedem anderen EU-Land aufrechterhalten und fortgesetzt, sobald ein Opfer innerhalb der EU reist oder umzieht.

 

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