Elterngeld: Das musst du über Anspruch und Höhe wissen © iStock.com/boggy22

29. Mai 2024, 11:43 Uhr

So geht’s richtig Eltern­geld berechnen und bean­tra­gen: Das sollten Eltern wissen

Das Elterngeld ist ein Ersatz für das wegfallende Einkommen, während du deinen Nachwuchs zu Hause versorgst. Die Höhe der staatlichen Unterstützung richtet sich dabei nach deinem bisherigen Einkommen. Wie du es beantragst, wie lange du es bekommst und was du noch über Elterngeld wissen solltest, liest du hier.

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Grund­sätz­li­ches zum Elterngeldanspruch

Damit du Anspruch auf Elterngeld hast, müssen diese Grundvoraussetzungen erfüllt sein:

  • Dein Kind lebt bei dir im Haushalt – oder verbringt min­des­tens 70 Prozent seiner Zeit dort, wenn du vom anderen Eltern­teil getrennt lebst und dir mit diesem die Betreuung teilst.
  • Du bist im Bezugs­zeit­raum nicht mehr als 32 Stunden pro Woche berufstätig.

Basisgeld oder Eltern­geld Plus?

Stellst du einen Antrag auf Elterngeld, musst du angeben, ob du Basiselterngeld oder Elterngeld Plus erhalten möchtest.

  • Das Basis­eltern­geld wird über zwölf Monate (plus gege­be­nen­falls zwei Part­ner­mo­na­te) in voller Höhe ausgezahlt.
  • Das Eltern­geld Plus ermög­licht es dir, doppelt so lange Eltern­geld in halber Höhe zu erhalten – also zum Beispiel für 24 statt für zwölf Monate. Das ist besonders inter­es­sant für Eltern, die während des Eltern­geld­be­zugs in Teilzeit arbeiten möchten. Du kannst maximal 32 Stunden pro Monat arbeiten und damit sozusagen dein Eltern­geld Plus aufstocken.
  • Auch eine Kom­bi­na­ti­on aus beidem ist möglich: So kann ein Eltern­teil etwa für sechs Monate das Basis­eltern­geld beziehen, dann für zwölf weitere Monate auf Eltern­geld Plus umsteigen und während dieser Zeit wieder in Teilzeit arbeiten.

Wichtig zu wissen: Elterngeld beantragen kannst du frühestens ab der Geburt des Kindes und somit zu Beginn der Elternzeit. Die Zahlung erfolgt dabei bis zu drei Kinderlebensmonate rückwirkend.

INFO

Mehr Eltern­geld­mo­na­te für Frühchen

Für Frühchen, die seit dem 1. September 2021 geboren wurden, stehen Eltern bis zu vier zusätzliche Elterngeldmonate zu. Bei einer Frühgeburt mindestens ...

  • sechs Wochen vor dem Geburts­ter­min: einen Monat länger Basiselterngeld.
  • acht Wochen vor dem Geburts­ter­min: zwei Monate länger Basiselterngeld.
  • zwölf Wochen vor dem Geburts­ter­min: drei Monate länger Basiselterngeld.
  • 16 Wochen vor dem Geburts­ter­min: vier Monate länger Basiselterngeld.
© iStock.com/FotoDuets

Part­ner­mo­na­te und Partnerschaftsbonus

Der Staat honoriert es, wenn sich beide Elternteile gemeinschaftlich um ihren Nachwuchs kümmern und nicht nur eine(r) beruflich zurücksteckt. Wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen, verlängert sich der Anspruch auf Basiselterngeld deshalb um zwei Monate, die sogenannten Partnermonate.

Wie Paare die insgesamt 14 Monate Elterngeldanspruch untereinander aufteilen, können sie relativ frei entscheiden. Es können zum Beispiel beide Partner für jeweils sieben Monate Basiselterngeld beantragen oder einer für neun Monate und der andere für fünf. Voraussetzung ist jedoch, dass der zweite Elternteil für mindestens zwei Monate Elterngeld beantragt und mindestens ein Elternteil vor der Geburt berufstätig war.

Eltern können auch gleichzeitig Basiselterngeld beantragen und sich gemeinsam um ihr Kind kümmern. Für Kinder, die ab dem 01. April 2024 geboren wurden, muss dieser gleichzeitige Bezug allerdings innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate stattfinden und ist für maximal einen Monat möglich.

Anders ist das bei Elterngeld Plus: Teilen die Eltern ihre familiären Aufgaben partnerschaftlich untereinander auf, sodass beide in Teilzeit im Job bleiben und von Elterngeld und Zuverdienst profitieren können, wird dies zusätzlich mit einem Partnerschaftsbonus belohnt. Wenn beide parallel mit reduzierter Stundenzahl arbeiten, kann jeder Elternteil bis zu vier Monate zusätzliches Elterngeld Plus bekommen.

Voraussetzung für den Partnerschaftsbonus sind:

  • beide Eltern­tei­le nutzen die Bonus­mo­na­te gleichzeitig
  • es handelt sich um zwei bis vier auf­ein­an­der­fol­gen­de Monate
  • beide Eltern­tei­le arbeiten während der Bonus­mo­na­te durch­schnitt­lich je 24 bis 32 Wochenstunden

Wenn diese Bedingungen nicht mehr erfüllt sind – beispielsweise, weil viel zu tun ist und du deshalb früher als ursprünglich geplant wieder Vollzeit arbeitest – musst du das der Elterngeldstelle melden. Dann wird der Partnerschaftsbonus vorzeitig beendet – für beide Elternteile. Zurückzahlen musst du aber nichts. Und wenn ein Elternteil während der Bonusmonate wegen längerer Krankheit arbeitsunfähig wird, hat er zwar selbst keinen Anspruch mehr auf den Bonus, der arbeitende Partner erhält diesen aber weiter.

Wer bekommt Elterngeld?

Manche Eltern haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Dieser entfällt nämlich, wenn das Einkommen über einer bestimmten Grenze liegt. Oft wird die Verschiebung dieser Einkommensgrenze als Elterngeldkürzung oder Elterngeldstreichung bezeichnet; tatsächlich betrifft sie nur besonders gutverdienende Personen.

Für Geburten vor dem 31. März 2024 liegt diese Einkommensgrenze für Elterngeld bei:

  • 300.000 Euro für Paare
  • 250.000 Euro für Alleinerziehende

Für Geburten ab dem 01. April 2024 gilt eine Grenze von 200.000 Euro bei Paaren und Alleinerziehenden. Bei Geburten nach dem 01. April 2025 entfällt der Elterngeldanspruch für Paare und Alleinerziehende mit einem Gehalt von mehr als 175.000 Euro im Jahr.

Weitere nützliche Infos findest du auf unserer Themenseite „Elternzeit und Elterngeld“.

Kind rennt in die Arme seiner Mutter
©istockphoto.com/Halfpoint

Einkommen als Berech­nungs­grund­la­ge für das Elterngeld

Wie lässt sich das Elterngeld berechnen? Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich beiArbeitnehmern am durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Allerdings ist die Berechnungsgrundlage nicht das tatsächliche Nettogehalt. So berechnest du die Höhe deines Elterngeldes:

  • Von deinem Brut­to­ein­kom­men des Bemes­sungs­zeit­raums (zwölf Monate)
  • ziehst du den Arbeit­neh­mer-Pausch­be­trag in Höhe von insgesamt 1.230 Euro
  • sowie Steuern und Sozi­al­ab­ga­ben ab und
  • teilst das Ergebnis durch zwölf.

Gut zu wissen: Alle Beträge, die auf der Gehaltsabrechnung als „Sonstige Bezüge“ gekennzeichnet sind – etwa Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder andere Einmalzahlungen – zählen nicht mit.

Das führt dazu, dass das sogenannte Elterngeld-Netto in der Regel etwas niedriger liegt als das Nettogehalt. Das solltest du im Hinterkopf behalten, wenn der Bescheid der Elterngeldstelle ein niedrigeres Elterngeld ausweist, als du erwartet hast.

Ansonsten gilt: Auch bei Konflikten mit einer Behörde stehen wir dir zur Seite. >>

INFO

Eltern­geld: Wie viel Prozent des Nettoeinkommens?

Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 65 bis 67 Prozent des Elterngeld-Nettos (Lohnersatzrate), abhängig von der Höhe des vorgeburtlichen Einkommens. Bei Nettoeinkommen ...

  • zwischen 1.000 und 1.200 Euro: 67 Prozent.
  • zwischen 1.200 und 1.240 Euro: sinkt die Ersatz­ra­te von 67 Prozent schritt­wei­se um 0,1 Pro­zent­punkt für jede zwei Euro, um die die 1.200 Euro über­schrit­ten werden.
  • von mehr als 1.240 Euro: 65 Prozent.
© iStock.com/ArtistGNDphotography

Eltern­geld für Beamte und Selbstständige

Bei Beamten bilden ebenso die letzten zwölf Monatsgehälter vor dem Geburtsmonat die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld. Bei Selbstständigen ist der Gewinn aus dem letzten steuerlich abgeschlossenen Wirtschaftsjahr – also Kalenderjahr – vor der Geburt maßgeblich.

Angestellte und verbeamtete Mütter sollten beachten: Der Zeitraum, in dem sie nach der Geburt Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erhalten – in den meisten Fällen sind das acht Wochen –, gilt rechtlich bereits als Elterngeldzeitraum. Wenn sie direkt nach der Geburt für ein Jahr mit Basiselterngeld zu Hause bleiben, wird ihnen das Elterngeld im Anschluss an das Mutterschaftsgeld also tatsächlich nur etwa zehn Monate lang ausgezahlt.

Alle Informationen zur Arbeitsrechtsschutz von ADVOCARD

Eltern­geld bei Einkommen unter 1.000 Euro oder über der Einkommenshöchstgrenze

Wer vor der Geburt kein Einkommen hatte, erhält einen Mindestsatz von 300 EuroWie es mit dem Elterngeldanspruch bei Arbeitslosigkeit aussieht, erfährst du in diesem Streitlotse-Ratgeber.

Bei Nettoeinkommen unter 1.000 Euro gilt, dass das Elterngeld 67 Prozent des Nettoeinkommens beträgt, plus 0,1 Prozentpunkte für jede zwei Euro, die das Netto-Einkommen unter 1.000 Euro liegt. Auf diese Weise kann das Elterngeld theoretisch bis zu 100 Prozent des Nettoeinkommens betragen, und zwar bei einem Einkommen von 740 Euro oder weniger. Auch das Einkommen aus einem Minijob wird also für das Elterngeld berücksichtigt.

Bei Nettoeinkommen über 2.770 Euro gilt, dass ein Elterngeld-Höchstsatz von 1.800 Euro gezahlt wird.

Wie sieht es beim zweiten Kind mit Elterngeld aus? Familien mit mehreren kleinen Kindern können unter Umständen den Geschwisterbonus erhalten. Und welche besonderen Regeln bei Zwillingen gelten, erfährst du hier: „Elterngeld und Elternzeit bei Zwillingen: Die Ansprüche“.

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Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

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