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4. März 2015, 7:38 Uhr

Anwalt – Deutsch: So verstehen Sie Ihren Anwalt richtig Der Voll­stre­ckungs­be­scheid – ein wirksamer Trumpf

Um sich den nötigen Respekt zu verschaffen, werfen Juristen gern mit kraftvollen Ausdrücken um sich. Vollstreckungsbescheid ist so ein Wort, das kraftvoll und einschüchternd zugleich klingt. Es hat jedoch nichts mit Übungen im Fitnessstudio oder den Anweisungen von Gefängnispersonal zu tun. Der Vollstreckungsbescheid ist vielmehr für den einen Fluch und für den anderen Segen.

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Denn der Vollstreckungsbescheid sorgt bei Schuldnern für Angst und Schrecken. Der Vollstreckungsbescheid ist ein letzter Warnschuss, bevor der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und – genau – vollstreckt. Zwar muss der Schuldner nicht um Leib und Leben fürchten, aber um Schmuck oder elektronische Geräte, die ihm zumeist lieb und teuer sind und zugleich beim Verkauf noch einige Euro einbringen. Der Vollstreckungsbescheid berechtigt den Gerichtsvollzieher, diese Dinge zu pfänden. Damit wirkt der Vollstreckungsbescheid gegen den säumigen Schuldner wie ein gerichtliches Urteil.

Der Voll­stre­ckungs­be­scheid ist für Gläubiger ein Segen

Für den Gläubiger ist der Vollstreckungsbescheid dagegen alles andere als schrecklich. Er ist vielmehr die letzte Hoffnung, doch noch an sein Geld zu kommen. Denn ohne den notwendigen Druck lässt sich so mancher Schuldner nicht zur Zahlung bewegen. Wenn sämtliche Mahnungen zuvor ins Leere liefen, ist der Vollstreckungsbescheid ein wirksamer Trumpf, um schnell und ohne langes Gerichtsverfahren ans Geld zu kommen. Aus heiterem Himmel kommt der Bescheid für den Schuldner nicht. Denn bis der Vollstreckungsbescheid ergeht, sind bereits Wochen mit diversen unbeantworteten Zahlungsaufforderungen sowie einem gerichtlichen Mahnbescheid verstrichen. Rührt sich der Schuldner jedoch nicht, dann kommt der Gerichtsvollzieher zu Besuch und vollstreckt.

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