Firmenwagen: Dies sollten Sie über die Privatnutzung wissen peshkova, Fotolia

5. März 2015, 9:48 Uhr

Dienstwagenberechtigung Fir­men­wa­gen: Dies sollten Sie über die Pri­vat­nut­zung wissen

Für viele Arbeitnehmer, die im Außendienst arbeiten oder etwa als Servicetechniker tätig sind, ist ein Firmenwagen nicht wegzudenken. Immerhin erleichtert der Dienstwagen den Ablauf vieler Aufgaben, die Sie im Berufsalltag zu erledigen haben. Doch wie sieht es eigentlich mit der Privatnutzung des Firmenwagens aus?

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Fir­men­wa­gen zur Pri­vat­nut­zung: Grundlage

Ein Dienstwagen gehört eigentlich dem Arbeitgeber oder beziehungsweise wird er von ihm geleast – jedoch wird das Fahrzeug in der Regel einem Arbeitnehmer zugewiesen und steht diesem dauerhaft zur Verfügung. Immerhin erleichtert ein Firmenwagen die Abwicklung von Dienstfahrten sowohl für Unternehmens- als auch für Arbeitnehmerseite. Doch nicht nur das, denn oft ist in der vom Arbeitgeber erteilten Dienstwagenberechtigung auch eine unentgeltliche Privatnutzung enthalten. Damit steht die Nutzung eines Firmenwagens als Sachleistung des Arbeitgebers neben dem Arbeitslohn.

Die Dienstwagenberechtigung ergibt sich gewöhnlich aus dem Arbeitsvertrag oder entsprechender Zusatzvereinbarungen wie etwa einer gesonderten Dienstwagenvereinbarung. Jedoch sollten Sie darauf achten, dass die Privatnutzung des Dienstwagens auch tatsächlich schriftlich festgehalten wurde, ehe Sie das Firmenfahrzeug für eine Spritztour am Wochenende verwenden.

Dies sollte eine Ver­ein­ba­rung für die Pri­vat­nut­zung eines Dienst­wa­gens regeln

In einer schriftlichen Übereinkunft zur Überlassung eines Dienstwagens zur Privatnutzung, sollten die für beide Arbeitsvertragsparteien wesentlichen Punkte geregelt sein: Dazu gehört unter anderem die Frage der nutzungsberechtigten Person. Wer darf also mit dem Firmenwagen fahren? Nur der Arbeitnehmer selbst oder beispielsweise auch der Ehegatte oder andere Familienmitglieder? Wichtig sind auch weitere mögliche Einschränkungen, die in der getroffenen Vereinbarung festgehalten werden: Darf das Firmenfahrzeug zum Beispiel auch dafür genutzt werden, um in den Urlaub zu fahren? Sollten Sie unsicher sein, wie es um die Privatnutzung Ihres Dienstwagens bestellt ist, suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber. So können Sie Streit vermeiden und stehen auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

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