23. Juni 2019, 11:08 Uhr
So geht’s richtig Sonntagsarbeit – diese Regeln sollten Arbeitnehmer kennen
In Deutschland sind der Sonntagsarbeit enge rechtliche Grenzen gesetzt. Sogar das Grundgesetz (GG) untermauert den Anspruch der Arbeitnehmer auf einen arbeitsfreien Sonntag (Artikel 140 GG). Ausnahmen gibt es aber trotzdem, denn manche Jobs müssen auch am Sonntag erledigt werden.
Umfassender Schutz – nicht nur bei arbeitsrechtlichen Problemen. >>
Sonntagsarbeit: Gesetz lässt Ausnahmen zu
Grundsätzlich gilt: Wenn die Arbeit auch problemlos an einem anderen Werktag erledigt werden kann, darf dein Chef dich nicht zu Sonntagsarbeit heranziehen. Aber nicht jeder Job lässt es zu, dass am Sonntag alle Pause machen. Daher sind entsprechend § 10 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zahlreiche Ausnahmen vom Sonntagsarbeitsverbot zugelassen: unter anderem für Rettungs- und Notdienste, die Feuerwehr, in Krankenhäusern, Pflegediensten sowie in der Gastronomie. Weitere Ausnahmen sind im konkreten Fall Sache der Bundesländer und können genehmigt werden, um den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden.
So sind zum Beispiel auch Bäcker vom Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen ausgenommen, weil an Sonntagen üblicherweise die Nachfrage nach Brot und Brötchen besonders hoch ist. Hierbei ist aber zu unterscheiden zwischen
- den Ladenöffnungsgesetzen der Länder – hier variiert je nach Bundesland die Zahl der Stunden, die Bäckereien am Sonntag geöffnet haben dürfen –
- und dem Arbeitszeitgesetz, das den einzelnen Arbeitnehmer betrifft und bundeseinheitlich gilt. § 10 Absatz 3 ArbZG regelt etwa, dass Bäcker am Sonntag nicht länger als drei Stunden in der Produktion beschäftigt sein dürfen. Dasselbe gilt für Angestellte, die die Backwaren ausfahren.
Üblich sind Ausnahmen auch in diesen Fällen:
- Arbeit im Schichtbetrieb: Hier kann die Sonn- und Feiertagsruhe sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden.
- Bei Fernfahrern ist grundsätzlich eine Vorverlegung um zwei Stunden erlaubt.
Bundesverwaltungsgericht hat enge Grenzen der Sonntagsarbeit bestätigt
Die Bundesländer können generell bestimmen, welche Branchen vom Verbot der Sonntagsarbeit ausgenommen sind. Trotzdem können solche Regelungen im Einzelfall auch gerichtlich überprüft und für unzulässig erklärt werden.
- So hatte Hessen im Jahr 2011 die Sonntagsarbeit unter anderem auch in Videotheken, Lotto- und Totogesellschaften und Callcentern
- Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat allerdings 2014 entschieden, dass diese Regelungen nicht zulässig
- Begründung: Das Bedürfnis der Mitarbeiter, einen arbeitsfreien Sonntag zu haben, sei hier schwerwiegender als das Bedürfnis von Kunden, beispielsweise am Sonntag Lotto zu spielen.
Sonntagsarbeit: Wie viel Zuschlag gibt es?
Grundsätzlich gilt: Nicht jeder, der am Sonntag arbeiten muss, hat auch automatisch Anspruch auf einen Zuschlag. Es sei denn, das ist vertraglich so geregelt, etwa im:
- Arbeitsvertrag,
- Tarifvertrag oder
- einer Betriebsvereinbarung.
Eine weitere Möglichkeit, den Anspruch zu begründen, ist die sogenannte betriebliche Übung. Das heißt: Zahlt der Arbeitgeber schon länger freiwillig Sonntagszuschläge, können Arbeitnehmer daraus Ansprüche für die Zukunft ableiten. Kommt es hier zum Streit mit dem Arbeitgeber, ist es sinnvoll, sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Übrigens: Wenn ein Sonntagszuschlag gezahlt wird, bleibt er an “normalen” Sonntagen (kein gesetzlicher Feiertag) steuerfrei für dich, wenn er maximal 50 Prozent des Grundlohns beträgt.
Und wie steht es mit einem Zeitausgleich für Sonntagsarbeit? Das ist in § 11 Absatz 3 ArbZG geregelt: Wenn du sonntags arbeiten musst, steht dir innerhalb der darauf folgenden zwei Wochen ein Ersatzruhetag zu.
Streit um die Sonntagsarbeit? Tipps für Arbeitnehmer
Das BVerwG hat mit seiner Entscheidung für Hessen die engen Grenzen der Sonntagsarbeit in Deutschland bestätigt. Dennoch kann der Arbeitgeber in bestimmten Situationen Sonn- und Feiertagsarbeit anordnen.
Worauf solltest du achten, wenn dein Chef plötzlich Sonntagsarbeit von dir verlangt? Hier die wichtigsten Tipps:
- Schau zunächst in deinen Arbeitsvertrag: Steht dort explizit, dass derartige Arbeit nicht vorgesehen ist, musst du diese auch nicht leisten.
- Ist die Sonn- und Feiertagsarbeit jedoch im Unternehmen üblich, kann dein Chef sie anordnen, auch wenn der Arbeitsvertrag dazu keine Klausel enthält.
- Sprich sachlich mit deinem Chef über die Situation, wenn du Zweifel an der Rechtmäßigkeit seiner Anordnung hast.
- Achte auf weitere Ausnahmen, die typisch für deine Branche oder dein Bundesland sind.
- Generell ist Sonntagsarbeit per Gesetz streng reglementiert. Es gilt der Grundsatz: Wenn die Arbeit auch an einem anderen Tag erledigt werden kann, darf der Arbeitgeber keine Sonntagsarbeit anordnen.
- In bestimmten Branchen muss jedoch auch sonntags immer jemand im Dienst sein – entsprechende Ausnahmen regelt das Arbeitszeitgesetz
- Wer sonntags arbeitet, hat nicht automatisch einen Anspruch auf Lohnzuschläge. Einen Ausgleichstag muss es aber in jedem Fall geben, und zwar innerhalb der nächsten zwei Wochen.
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