Negativer Schufa-Eintrag: Drohung nicht immer zulässig Gina Sanders, Fotolia

23. März 2015, 14:56 Uhr

Widerspruch möglich Negativer Schufa-Eintrag: Drohung nicht immer zulässig

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) bestätigt: Unternehmen dürfen nicht ohne Weiteres mit einem negativen Schufa-Eintrag drohen. Die Richter schützen mit dieser Entscheidung Verbraucher, die sich durch die formulierte Drohung so eingeschüchtert fühlen können, dass sie die Rechnung bezahlen, obwohl sie gar nicht einverstanden sind beziehungsweise diese nicht für berechtigt halten.

Lassen Sie sich nicht erpressen. Wir stärken Ihnen den Rücken. >>

Im konkreten Fall ging es um den Telefonanbieter Vodafone, der Kunden bei Mahnungen mit negativen Schufa-Einträgen unter Druck gesetzt hatte. Ist noch kein Mahn- oder Gerichtsverfahren gelaufen und der Kunde steht nur im Rückstand mit der Zahlung, dürfen Unternehmen in der Regel noch nicht einfach Daten an die Schufa übermitteln.

Dann darf ein Gläubiger Schuldner der Schufa melden

Bei einer nicht bezahlten Rechnung dürfen Gläubiger die Schufa nur dann informieren, wenn der Schuldner vorab mindestens zwei Mahnungen erhalten hat. Auch müssen Schuldner rechtzeitig über den drohenden negativen Eintrag bei der Wirtschaftsauskunftei informiert werden. Ebenfalls ein sehr wichtiger Punkt für Verbraucher: Hat der Schuldner die Forderung bestritten, ist ein Schufa-Eintrag vorerst nicht rechtens. Dies war auch ein wichtiger Punkt in der aktuellen BGH-Entscheidung. Bis die Rechtmäßigkeit der Forderung gerichtlich geklärt ist, können Verbraucher den Schufa-Eintrag recht einfach abwenden.

Schuldner können Schufa-Eintrag einfach bestreiten

Wer mit den von einem Unternehmen aufgestellten Forderungen – zum Beispiel einer nachweislich zu hohen Handyrechnung – nicht einverstanden ist, kann der Rechnung oder Mahnung einfach widersprechen. Eine schriftliche Mitteilung an den Gläubiger genügt hier. Tipp: Das Schreiben sollte immer als Einschreiben verschickt werden. Rechtsexperten raten dazu, dem Gläubiger infolge dieses Schrittes auch immer zu erklären, dass man der Weitergabe von Daten an die Schufa ebenfalls widerspreche. Der Widerspruch ist dann so lange aktiv, bis die Gegenseite ihre Forderung in einem Gerichtsverfahren durchsetzt. In diesem Fall kann ein Privat-Rechtsschutz Verbrauchern helfen.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.