18. September 2024, 17:25 Uhr
Darf ich eigentlich? Unbezahlten Urlaub beantragen: Das solltest du beachten
Unbezahlter Urlaub kann eine Lösung sein, wenn die Urlaubstage, die dir laut Arbeitsvertrag oder gesetzlicher Regelung zustehen, nicht ausreichen. Während diese Möglichkeit in anderen Ländern relativ häufig genutzt wird, ist es in Deutschland eher unüblich, unbezahlten Urlaub zu nehmen. Dementsprechend groß sind die Unsicherheiten, wie und wann das möglich ist. Hier erfährst du, wie die Rechtslage für dich als Arbeitnehmer aussieht.
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Was ist unbezahlter Urlaub?
Unbezahlter Urlaub ist eine Vereinbarung zwischen dir und deinem Arbeitgeber, bei der du für einen bestimmten Zeitraum von deiner Arbeit freigestellt wirst, ohne dass dir dein Gehalt weitergezahlt wird.
Unbezahlter Urlaub kann aus verschiedenen Gründen beantragt werden, etwa für:
- längere Reisen
- persönliche Weiterbildung
- familiäre Verpflichtungen
Im Gegensatz zum regulären bezahlten Erholungsurlaub, auf den du jedes Jahr einen gesetzlichen Anspruch hast, ist der unbezahlte Urlaub in erster Linie eine freiwillige Vereinbarung, die auf der Bereitschaft des Arbeitgebers beruht. Schließlich ist die betriebliche Urlaubsplanung oft keine einfache Angelegenheit.
Einige Tarifverträge enthalten ausdrückliche Bestimmungen über unbezahlten Urlaub, in denen genau festgelegt ist, wann und unter welchen Umständen du Anspruch auf unbezahlten Urlaub hast. Auch individuelle Arbeitsverträge können Vereinbarungen enthalten, die den Rahmen für unbezahlten Urlaub festlegen.
Wichtig: Unbezahlter Urlaub kann sich auf deinen gesetzlichen oder tariflichen Urlaubsanspruch auswirken, da er von deiner Arbeitszeit abgezogen wird. Bewilligt dein Arbeitgeber beispielsweise ein einjähriges Sabbatical, hast du in diesem Jahr nicht gearbeitet und damit auch keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch. So hat es das Bundesarbeitsgericht (BAG) 2019 in einem Beschluss festgehalten (AZ 9 AZR 315/17).
Gibt es Anspruch auf unbezahlten Urlaub?
Grundsätzlich gibt es keinen Rechtsanspruch auf unbezahlten Urlaub. Ob du unbezahlten Urlaub nehmen kannst, hängt in den meisten Fällen von der Zustimmung deines Arbeitgebers ab.
Sonderfälle: Wann ist der Arbeitgeber verpflichtet, dich von der Arbeit freizustellen?
Es gibt nur wenige Fälle, bei denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, dir unbezahlten Urlaub zu gewähren:
- Plötzliche Erkrankung oder Unfall eines Familienmitglieds: Wenn ein naher Angehöriger erkrankt oder einen Unfall erleidet, kannst du als Arbeitnehmer für die kurzzeitige Pflege bis zu zehn Tage von der Arbeit freigestellt werden.
- Unerwartete Notsituationen: Ereignisse wie ein Brand, Wasserschäden oder andere unerwartete Katastrophen im persönlichen Umfeld können Grund für einen unbezahlten Urlaub sein. Je nach konkreter Situation kann hier aber auch eine bezahlte Freistellung nach § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Frage kommen.
- Kinderkrankentage: Nach § 45 Abs. 3 Satz 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) haben Eltern Anspruch auf unbezahlten Urlaub, um ein krankes Kind unter zwölf Jahren zu betreuen. Was diesbezüglich genau gilt, erklärt dieser Streitlotse-Ratgeber.
Auch für eine Promotion oder die Ausübung bestimmter Ehrenämter können Arbeitnehmer von der Arbeit freigestellt werden.
Übrigens: Werden Anträge auf unbezahlten Urlaub in einem Betrieb regelmäßig genehmigt, kann daraus eine sogenannte betriebliche Übung entstehen. Dann ist es möglich, dass sich durch diese betriebliche Übung in diesem Betrieb ein allgemeiner Anspruch auf unbezahlten Urlaub entwickelt.
Unbezahlter Urlaub bei Pflege- oder Elternzeit?
Bestimmte längerfristige Freistellungen gelten nicht als unbezahlter Urlaub, sondern sind durch gesetzliche Schutzrechte geregelt.
- Elternzeit: Während der Elternzeit hast du einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit. Der Arbeitgeber zahlt in dieser Zeit kein Gehalt, aber du kannst Elterngeld beziehen.
- Mutterschutz: Besonders ist auch der Mutterschutz vor und nach der Geburt eines Kindes, denn während dieser Zeit besteht sogar ein Beschäftigungsverbot. Die werdende Mutter erhält Mutterschaftsgeld, das zum Teil von der Krankenkasse und zum Teil vom Arbeitgeber übernommen wird.
- Pflege von Angehörigen: Du kannst im Rahmen der Pflegezeit, die durch § 3 Pflegezeitgesetz (PflegeZG) geregelt ist, für bis zu sechs Monate freigestellt werden, wenn du einen nahen Angehörigen pflegen musst. In dieser Zeit und auch in kurzzeitigen Pflegesituationen kannst du Pflegeunterstützungsgeld erhalten.
Welche Nachteile hat unbezahlter Urlaub?
Auch wenn vorübergehend kein Gehalt gezahlt wird, bleibt das Arbeitsverhältnis während eines unbezahlten Urlaubs bestehen. Allerdings kann unbezahlter Urlaub je nach Dauer unerwartete Nachteile haben.
Nach einem Monat endet nämlich der automatische Versicherungsschutz der Sozialversicherung. Der Arbeitnehmer wird dort vom Arbeitgeber abgemeldet, muss sich selbst um eine passende Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung kümmern und die entsprechenden Beiträge komplett selbst zahlen. Mehr zur Versicherung bei unbezahltem Urlaub erfährst du in diesem Beitrag.
Mit Ende des unbezahlten Urlaubs muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wieder bei der Sozialversicherung anmelden. Die Beitragspflicht des Arbeitgebers wird dadurch automatisch wieder aufgenommen.
Wie beantrage ich unbezahlten Urlaub?
Wenn du unbezahlten Urlaub beantragen möchtest, solltest du frühzeitig das Gespräch mit deinem Arbeitgeber suchen. Eventuell gibt es auch bereits ein vorgefertigtes Antragsformular dafür. Wenn nicht, solltest du selbst ein Schriftstück aufsetzen und es im Personalbüro einreichen.
Folgende Informationen gehören in einen Antrag auf unbezahlten Urlaub:
- Name, Anschrift und ggf. Personalnummer des Mitarbeiters
- Namen und Anschrift des Arbeitgebers
- Datum
- Zeitspanne des unbezahlten Urlaubs und Grund
- Bitte um Mitteilung, ob und wann der Antrag genehmigt wird
Tipp: Bei unbezahltem Urlaub solltest du dich nicht auf mündliche Absprachen verlassen, sondern immer schriftliche Vereinbarungen festhalten. Kommt es zum Streit, kann dir dein Arbeitgeber sonst unterstellen, du wärst deiner Arbeitspflicht nicht nachkommen – im schlimmsten Fall droht die Kündigung.
Fazit
- Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlten Urlaub.
- In Ausnahmefällen wie plötzlichen familiären Notsituationen oder Krankheit deines Kindes kann der Arbeitgeber aber zur Freistellung verpflichtet sein.
- Elternzeit, Mutterschutz und Pflegezeit sind gesetzlich separat geregelt und gelten nicht als unbezahlter Urlaub.
- Nach einem Monat unbezahlten Urlaubs endet der Sozialversicherungsschutz: Du musst dich also selbst um deine Kranken- und Rentenversicherung kümmern und eigenständig Beiträge zahlen.
- Unbezahlten Urlaub solltest du immer schriftlich beantragen und bestätigen lassen.
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