Unbezahlter Urlaub: Hast du Anspruch? © iStock.com/AscentXmedia

18. September 2024, 17:25 Uhr

Darf ich eigentlich? Unbe­zahl­ten Urlaub bean­tra­gen: Das solltest du beachten

Unbezahlter Urlaub kann eine Lösung sein, wenn die Urlaubstage, die dir laut Arbeitsvertrag oder gesetzlicher Regelung zustehen, nicht ausreichen. Während diese Möglichkeit in anderen Ländern relativ häufig genutzt wird, ist es in Deutschland eher unüblich, unbezahlten Urlaub zu nehmen. Dementsprechend groß sind die Unsicherheiten, wie und wann das möglich ist. Hier erfährst du, wie die Rechtslage für dich als Arbeitnehmer aussieht.

Meinungsverschiedenheit mit dem Chef? Wir sind an deiner Seite. >>

Was ist unbe­zahl­ter Urlaub?

Unbezahlter Urlaub ist eine Vereinbarung zwischen dir und deinem Arbeitgeber, bei der du für einen bestimmten Zeitraum von deiner Arbeit freigestellt wirst, ohne dass dir dein Gehalt weitergezahlt wird.

Unbezahlter Urlaub kann aus verschiedenen Gründen beantragt werden, etwa für:

  • längere Reisen
  • per­sön­li­che Weiterbildung
  • familiäre Ver­pflich­tun­gen

Im Gegensatz zum regulären bezahlten Erholungsurlaub, auf den du jedes Jahr einen gesetzlichen Anspruch hast, ist der unbezahlte Urlaub in erster Linie eine freiwillige Vereinbarung, die auf der Bereitschaft des Arbeitgebers beruht. Schließlich ist die betriebliche Urlaubsplanung oft keine einfache Angelegenheit.

Einige Tarifverträge enthalten ausdrückliche Bestimmungen über unbezahlten Urlaub, in denen genau festgelegt ist, wann und unter welchen Umständen du Anspruch auf unbezahlten Urlaub hast. Auch individuelle Arbeitsverträge können Vereinbarungen enthalten, die den Rahmen für unbezahlten Urlaub festlegen.

Wichtig: Unbezahlter Urlaub kann sich auf deinen gesetzlichen oder tariflichen Urlaubsanspruch auswirken, da er von deiner Arbeitszeit abgezogen wird. Bewilligt dein Arbeitgeber beispielsweise ein einjähriges Sabbatical, hast du in diesem Jahr nicht gearbeitet und damit auch keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch. So hat es das Bundesarbeitsgericht (BAG) 2019 in einem Beschluss festgehalten (AZ 9 AZR 315/17).

Info

Gibt es Anspruch auf unbe­zahl­ten Urlaub?

Grundsätzlich gibt es keinen Rechtsanspruch auf unbezahlten Urlaub. Ob du unbezahlten Urlaub nehmen kannst, hängt in den meisten Fällen von der Zustimmung deines Arbeitgebers ab.

Son­der­fäl­le: Wann ist der Arbeit­ge­ber ver­pflich­tet, dich von der Arbeit freizustellen?

Es gibt nur wenige Fälle, bei denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, dir unbezahlten Urlaub zu gewähren:

  • Plötz­li­che Erkran­kung oder Unfall eines Fami­li­en­mit­glieds: Wenn ein naher Ange­hö­ri­ger erkrankt oder einen Unfall erleidet, kannst du als Arbeit­neh­mer für die kurz­zei­ti­ge Pflege bis zu zehn Tage von der Arbeit frei­ge­stellt werden.
  • Uner­war­te­te Not­si­tua­tio­nen: Ereig­nis­se wie ein Brand, Was­ser­schä­den oder andere uner­war­te­te Kata­stro­phen im per­sön­li­chen Umfeld können Grund für einen unbe­zahl­ten Urlaub sein. Je nach konkreter Situation kann hier aber auch eine bezahlte Frei­stel­lung nach § 616 Bür­ger­li­ches Gesetz­buch (BGB) in Frage kommen.
  • Kin­der­kran­ken­ta­ge: Nach § 45 Abs. 3 Satz 1 Sozi­al­ge­setz­buch Fünftes Buch (SGB V) haben Eltern Anspruch auf unbe­zahl­ten Urlaub, um ein krankes Kind unter zwölf Jahren zu betreuen. Was dies­be­züg­lich genau gilt, erklärt dieser Streit­lot­se-Ratgeber.

Auch für eine Promotion oder die Ausübung bestimmter Ehrenämter können Arbeitnehmer von der Arbeit freigestellt werden.

Übrigens: Werden Anträge auf unbezahlten Urlaub in einem Betrieb regelmäßig genehmigt, kann daraus eine sogenannte betriebliche Übung entstehen. Dann ist es möglich, dass sich durch diese betriebliche Übung in diesem Betrieb ein allgemeiner Anspruch auf unbezahlten Urlaub entwickelt.

Info

Unbe­zahl­ter Urlaub bei Pflege- oder Elternzeit?

Bestimmte längerfristige Freistellungen gelten nicht als unbezahlter Urlaub, sondern sind durch gesetzliche Schutzrechte geregelt.

  • Eltern­zeit: Während der Eltern­zeit hast du einen Anspruch auf Frei­stel­lung von der Arbeit. Der Arbeit­ge­ber zahlt in dieser Zeit kein Gehalt, aber du kannst Eltern­geld beziehen.
  • Mut­ter­schutz: Besonders ist auch der Mut­ter­schutz vor und nach der Geburt eines Kindes, denn während dieser Zeit besteht sogar ein Beschäf­ti­gungs­ver­bot. Die werdende Mutter erhält Mut­ter­schafts­geld, das zum Teil von der Kran­ken­kas­se und zum Teil vom Arbeit­ge­ber über­nom­men wird.
  • Pflege von Ange­hö­ri­gen: Du kannst im Rahmen der Pfle­ge­zeit, die durch § 3 Pfle­ge­zeit­ge­setz (PflegeZG) geregelt ist, für bis zu sechs Monate frei­ge­stellt werden, wenn du einen nahen Ange­hö­ri­gen pflegen musst. In dieser Zeit und auch in kurz­zei­ti­gen Pfle­ge­si­tua­tio­nen kannst du Pfle­ge­un­ter­stüt­zungs­geld erhalten.
© iStock.com/Portra

Welche Nachteile hat unbe­zahl­ter Urlaub?

Auch wenn vorübergehend kein Gehalt gezahlt wird, bleibt das Arbeitsverhältnis während eines unbezahlten Urlaubs bestehen. Allerdings kann unbezahlter Urlaub je nach Dauer unerwartete Nachteile haben.

Alle Informationen zur Arbeitsrechtsschutz von ADVOCARD

Nach einem Monat endet nämlich der automatische Versicherungsschutz der Sozialversicherung. Der Arbeitnehmer wird dort vom Arbeitgeber abgemeldet, muss sich selbst um eine passende Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung kümmern und die entsprechenden Beiträge komplett selbst zahlen. Mehr zur Versicherung bei unbezahltem Urlaub erfährst du in diesem Beitrag.

Mit Ende des unbezahlten Urlaubs muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wieder bei der Sozialversicherung anmelden. Die Beitragspflicht des Arbeitgebers wird dadurch automatisch wieder aufgenommen.

Wie beantrage ich unbe­zahl­ten Urlaub?

Wenn du unbezahlten Urlaub beantragen möchtest, solltest du frühzeitig das Gespräch mit deinem Arbeitgeber suchen. Eventuell gibt es auch bereits ein vorgefertigtes Antragsformular dafür. Wenn nicht, solltest du selbst ein Schriftstück aufsetzen und es im Personalbüro einreichen. 

Folgende Informationen gehören in einen Antrag auf unbezahlten Urlaub:

  • Name, Anschrift und ggf. Per­so­nal­num­mer des Mitarbeiters
  • Namen und Anschrift des Arbeitgebers
  • Datum
  • Zeit­span­ne des unbe­zahl­ten Urlaubs und Grund
  • Bitte um Mit­tei­lung, ob und wann der Antrag genehmigt wird

Tipp: Bei unbezahltem Urlaub solltest du dich nicht auf mündliche Absprachen verlassen, sondern immer schriftliche Vereinbarungen festhalten. Kommt es zum Streit, kann dir dein Arbeitgeber sonst unterstellen, du wärst deiner Arbeitspflicht nicht nachkommen – im schlimmsten Fall droht die Kündigung.

Fazit

  • Es gibt keinen gesetz­li­chen Anspruch auf unbe­zahl­ten Urlaub.
  • In Aus­nah­me­fäl­len wie plötz­li­chen fami­liä­ren Not­si­tua­tio­nen oder Krankheit deines Kindes kann der Arbeit­ge­ber aber zur Frei­stel­lung ver­pflich­tet sein.
  • Eltern­zeit, Mut­ter­schutz und Pfle­ge­zeit sind gesetz­lich separat geregelt und gelten nicht als unbe­zahl­ter Urlaub.
  • Nach einem Monat unbe­zahl­ten Urlaubs endet der Sozi­al­ver­si­che­rungs­schutz: Du musst dich also selbst um deine Kranken- und Ren­ten­ver­si­che­rung kümmern und eigen­stän­dig Beiträge zahlen.
  • Unbe­zahl­ten Urlaub solltest du immer schrift­lich bean­tra­gen und bestä­ti­gen lassen.
SERVICE

Sicher ins Ausland reisen mit der Reise-Krankenversicherung der Generali

Gesundheitsschutz auf Reisen – für einen Kurz-Trip, längere Auslandsaufenthalte oder für eine Einreise nach Deutschland. Die Generali bietet verschiedene Tarife zur Absicherung Ihrer Reisen an. Mehr dazu hier.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.