13. Mai 2015, 8:29 Uhr
Interview Anwaltskosten – was kostet rechtlicher Rat eigentlich?
Ein kurzer Rat des Anwalts – oft ist das Problem damit schon gelöst. Die Angst vor hohen Anwaltskosten hält viele dennoch zurück. Dabei muss die Beratung gar nicht teuer sein. Wie hoch Anwaltskosten ausfallen und worauf Verbraucher bei rechtlicher Beratung achten sollten, erklärt Anwalt Dr. Klaus Gekeler.
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Streitlotse: Wie hoch sind Anwaltskosten?
Dr. Klaus Gekeler: Grundsätzlich gilt: je höher der Streitwert desto höher die Anwaltskosten. Diese richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Streiten sich zwei Parteien beispielsweise um eine Geldsumme von 5.000 Euro, dann entspricht diese Summe gleichzeitig dem Streitwert.
Vor Gericht wird es grundsätzlich teurer als beim Schlichter. Bei einem Streitwert von 5.000 Euro beträgt das Anwaltshonorar in der Regel 492,54 Euro, also fast 500 Euro, wenn ein Rechtsanwalt seinen Mandanten außergerichtlich vertritt. Bei einer gerichtlichen Verhandlung jedoch kann ein Honorar von 925,22 Euro in Rechnung gestellt werden. Die Gebühren, die je nach Streitwert anfallen, sind im sogenannten Rechtsanwaltvergütungsgesetz (RVG) festgehalten. Hinzu kommen eventuell noch Aufwandsentschädigungen, zum Beispiel für Abwesenheitszeiten, Fahrtkosten oder Fotokopien.
In vielen Fällen übernehmen passende Rechtsschutzversicherungen mit entsprechenden Kostendeckungsvereinbarungen die Anwaltskosten ganz oder anteilig. Geringere Gebühren zu vereinbaren als im RVG für Gerichtsverfahren vorgesehen sind oder kostenlose Rechtsberatungen sind einem Rechtsanwalt allerdings nicht erlaubt.
Streitlotse: Gilt diese Regelung auch für eine erste Beratung?
Dr. Klaus Gekeler: Anwaltskosten für eine Erstberatung sind nicht gesetzlich festgelegt. Deshalb können Rechtsanwälte die Gebühren individuell mit dem Mandanten vereinbaren, bevor es zu einer Konsultation kommt. Auf eine solche Vereinbarung sollte der Mandant seinen Rechtsanwalt vor der Beratung ansprechen. Wenn Mandant und Anwalt sich vorher nicht auf ein Honorar einigen, darf der Rechtsanwalt für eine Erstberatung maximal 226,10 Euro brutto abrechnen.
Streitlotse: Muss ein Rechtsanwalt über die Kosten einer Erstberatung aufklären?
Dr. Klaus Gekeler: Nein, auf die Anwaltskosten bei einer ersten Beratung muss ein Anwalt den Mandanten nicht hinweisen. Wenn er aber erkennt, dass der Mandant von einem kostenlosen Erstberatungsgespräch ausgeht, dann muss er über entstehende Anwaltskosten aufklären. Doch wichtiger als der Preis ist in einem rechtlichen Streitfall die Qualität der Rechtsberatung und rechtlichen Vertretung. Fragen Sie bei der Anwaltssuche Freunde und Bekannte nach Empfehlungen, setzen Sie sich mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung, suchen Sie auf der Webseite der Anwaltskammer oder selbst direkt vor Ort nach einem Experten für Ihre Streitfrage.
Streitlotse: Muss ich im Streitfall die gegnerischen Anwaltskosten zahlen?
Dr. Klaus Gekeler: Ja, in vielen Fällen hat die Seite, die im Streitfall siegt, einen Anspruch auf Ersatz der Gerichts- und Rechtsanwaltskosten durch die Gegenseite. Das bedeutet natürlich auch, dass der Verlierer nicht nur die Kosten seines eigenen Anwalts, sondern auch die Kosten des gegnerischen Anwalts, die Gerichtskosten sowie etwaige Kosten für Zeugen, Gutachter und Sachverständige tragen muss. Es ist also immer ratsam, einen eigenen Rechtsanwalt einzuschalten und nicht als Einzelkämpfer aufzutreten, wenn sich die andere Seite vertreten lässt. Rechtsschutzversicherungen kommen für die anfallenden Kosten im Rahmen der Deckungsvereinbarung auf.
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