27. Mai 2015, 12:26 Uhr
Tarifverträge als Orientierung Ausbildungsgehalt: Vergütung für Azubis muss angemessen sein
Eine Berufsausbildung ist für viele der erste Schritt in die Berufswelt und somit ins Erwachsenendasein. Entsprechend ist das Ausbildungsgehalt nicht selten der erste richtige Lohn für junge Menschen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun mit einem aktuellen Urteil (AZ 9 AZR 732/13) klargestellt, dass die Vergütung für eine Ausbildung immer angemessen sein muss. Bei unüberbrückbaren Differenzen mit dem Arbeitgeber kann ein Berufs-Rechtsschutz zwar helfen, doch was ist von vornherein angemessen und was nicht?
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Ausbildung: Gehalt muss sich an einschlägigen Tarifverträgen orientieren
Im zugrunde liegenden Fall klagte eine Auszubildende gegen einen Ausbildungsverbund, der Lehrstellen für junge Leute organisiert. In einem Unternehmen, in dem die Klägerin zur Verkäuferin im Einzelhandel ausgebildet wurde, verdiente sie als Anfangsgehalt 210 Euro monatlich, im zweiten Jahr 217 Euro. Dies war der Auszubildenden zu wenig – das Ausbildungsgehalt entsprach nur rund einem Drittel der tariflichen Ausbildungsvergütung. Das BAG gab der jungen Frau recht und befand die Vergütung für unangemessen – auch wenn die Ausbildung vom Verbund und nicht vom Unternehmen selbst finanziert wurde und der Verbund entsprechend nicht selbst von der Arbeitskraft profitierte.
Das höchste deutsche Arbeitsgericht stellte unter anderem klar, dass sich das Ausbildungsgehalt stets an den einschlägigen Tarifverträgen orientieren müsse. Diese seien das wichtigste Instrument hinsichtlich der Frage nach Angemessenheit in Sachen Vergütung, heißt es auch in einem Bericht der "Süddeutsche Zeitung" zur Bezahlung von Auszubildenden.
Was tun, wenn die Vergütung zu niedrig ist?
Befinden Auszubildende ihr Ausbildungsgehalt für unangemessen niedrig, können sie dagegen vorgehen. Zunächst sollten Informationen über geltende Tarifverträge eingeholt werden. Liegt die Ausbildungsvergütung deutlich unter den für die jeweilige Branche geltenden Tarifverträgen, sollte das Gespräch mit dem Ausbildungsbetrieb gesucht werden. Kommt es zu einem Rechtsstreit, sind Nachzahlungen möglich. Bei Unsicherheiten in Bezug auf die Angemessenheit der Ausbildungsvergütung sollte Rat von Experten eingeholt werden. In jedem Fall kann ein Berufs-Rechtsschutz hilfreich sein.
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