Vater mit Kleinkind Halfpoint, Fotolia

27. Mai 2015, 16:56 Uhr

Zeit fürs Kind Vater­schafts­ur­laub bean­tra­gen: Dies sollten werdende Väter wissen

Viele Eltern wollen die Zeit unmittelbar nach der Geburt mit ihren Kindern verbringen. Wenn Sie als werdender Vater Vaterschaftsurlaub beantragen möchten, sollten Sie ein paar Dinge beachten, um Streit mit dem Chef zu vermeiden. Worauf es ankommt, erfahren Sie im Streitlotse-Ratgeber.

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Grund­sätz­li­ches zum Vaterschaftsurlaub

So gesehen gibt es den Begriff Vaterschaftsurlaub nicht. Es handelt sich dabei viel mehr um die Elternzeit, die eben nicht nur die berufstätige Mutter, sondern auch der berufstätige Vater nach der Geburt oder der Adoption eines Kindes in Anspruch nehmen kann. Es handelt sich dabei um bis zu drei vom Beruf freigestellte Jahre, die auch unter den Eltern aufgeteilt werden können. So ist es beispielsweise möglich, dass die Mutter zwei Jahre dem Kind widmet und der Vater ein Jahr daheim bleibt. Anspruch auf Vaterschaftsurlaub beziehungsweise die Elternzeit besteht dabei bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes. Wie es mit dem Elterngeld in dieser Zeit aussieht, erfahren Sie im Streitlotse-Ratgeber: "Elternzeit beantragen: So gehen Sie vor".

Vater­schafts­ur­laub bean­tra­gen: Sieben-Wochen-Frist beachten

Bevor Sie als Vater Elternzeit beantragen, sollten Sie wissen, dass hierfür mehrere Voraussetzungen gegeben sein müssen. So ist es beispielsweise notwendig, dass Sie berufstätig sind, mit Ihrem Kind in einem Haushalt wohnen, und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Grundsätzlich bedarf es keiner gesonderten Zustimmung Ihres Arbeitgebers, da der Anspruch mit dem Gesetz zur Elternzeit festgelegt ist. Sie müssen Ihren Chef jedoch auf jeden Fall rechtzeitig vorher über Ihr Vorhaben informieren.

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Vaterschaftsurlaub beantragen Sie spätestens sieben Wochen vor Beginn des Urlaubs in schriftlicher Form. Fügen Sie dem Antrag genaue Informationen über die geplante Dauer des Urlaubs hinzu. Tipp: Um auf einen möglichen Streitfall vorbereitet zu sein, sollten Sie sich eine Bestätigung vonseiten Ihres Chefs oder Vorgesetzten über die fristgerechte Anmeldung geben lassen. Sollte es dennoch zu keiner Einigung kommen, ist es hilfreich, einen Berufs-Rechtsschutz zu haben.

Mehr zum Thema Elterngeld erfahren Sie im Ratgeber: "Elterngeld berechnen: Wie hoch fällt es aus?"

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Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

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