3. Juni 2015, 13:58 Uhr
Anwalt – Deutsch: So verstehen Sie Ihren Anwalt richtig Selbständiges Beweisverfahren – sicher Beweise sichern!
Verdammte Achse! – Ihr neues Auto hat einen Schaden und der Verkäufer hat’s verschwiegen. Damit Sie schnell wieder mobil sind, könnte ein selbständiges Beweisverfahren (§485 ZPO) ihr Problem lösen.
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Angenommen, Sie finden kurz nach dem Kauf eines schnittigen Oldtimers erhebliche Mängel an dem neuen Flitzer vor. Der Händler hat Sie nicht darauf hingewiesen und unterstellt Ihnen, dass Sie für den Fehler verantwortlich sind. Sie können sich auf Biegen und Brechen nicht einigen und der Streit landet vor Gericht. Jetzt nichts überstürzen und bloß keinen Fehler machen! Kommen Sie nicht auf die Idee, selbst Hand anzulegen, davon raten wir ausdrücklich ab!
Ein selbständiges Beweisverfahren spart Zeit und Geld
Auch als Beweissicherungsverfahren bekannt, ist es ein vom Gericht beauftragtes, unabhängiges Gutachten. Der unparteiische Gutachter nimmt Beweise auf, die eventuell zu schnell verschwinden - zum Beispiel durch Witterung oder ganz normale Benutzung. Lassen Sie die Beweise vom Profi sichern, damit Sie am Ende nicht wie ein Schluck Wasser in der Kurve hängen. „Wenn Sie selbst die Beweise sichern, könnte das Ergebnis vor Gericht gar nicht erst zugelassen oder als subjektiv eingestuft werden. Der erhobene Beweis wäre dann nicht mehr geeignet und somit anfechtbar. Im schlimmsten Fall haben Sie sämtliche Beweise selbst entfernt und niemand weiß am Ende, wer der Schuldige ist“, so Anwalt Ulrich Kelch von der Kanzlei Linten Rechtsanwälte.
Ein selbständiges Beweisverfahren unterstützt Sie immer dann, wenn ein teurer und langer Prozess verhindert werden kann. Im besten Fall bringt es sie wieder auf die richtige Spur und Sie einigen sich mit dem Gutachten sogar außergerichtlich. Beantragen Sie das unabhängige Gutachten zur Sicherung der Beweise direkt beim zuständigen Gericht. Dann können Sie schnell wieder mit Ihrem neuen Lieblingsstück über den Asphalt düsen.
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