16. Juni 2015, 11:52 Uhr
Schutz und Transparenz Neue EU-Datenschutzrichtlinie regelt "Recht auf Vergessen"
28 Datenschutzgesetze für 28 Staaten – Europa verfügt bislang nicht über eine einheitliche Datenschutzrichtlinie. Dies soll sich künftig ändern: Die Justizminister der Länder haben sich nach jahrelanger Diskussion auf einen Entwurf geeinigt. Kernstück der neuen EU-Datenschutzregeln ist das "Recht auf Vergessen", das Bürgern erlaubt, personenbezogene Daten im Web löschen zu lassen. Der Streitlotse erklärt, was sich für Sie als Internetnutzer ändern wird. Wer Ärger rund um das Thema Datenschutz hat, dem kann ein Privat-Rechtsschutz helfen.
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Einheitliche EU-Datenschutzregeln kommen vermutlich 2018
"Die Reform wird für Klarheit und ein hohes Schutzniveau sorgen", zitiert "tagesschau.de" EU-Justizkommissarin Vera Jourova. Einheitlichkeit und Sicherheit stehen im Fokus der neuen Datenschutzrichtlinie. "Alle spielen auf demselben Platz nach den gleichen Regeln", so Jourova. Die neue Richtlinie wird voraussichtlich 2018 in Kraft treten.
Recht auf Vergessen: Personenbezogene Daten einfacher löschen lassen
Ein Hauptpunkt des Entwurfs ist das Recht auf Vergessen. Künftig können Bürger personenbezogene Daten im Internet einfacher löschen lassen. So soll es zum Beispiel deutlich vereinfacht werden, von Suchmaschinen zu verlangen, Verweise bei der Onlinesuche zu Inhalten, die das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz verletzen, zu entfernen, informiert die "Welt". Weigern sich Suchmaschinen wie Google, personenbezogene Daten zu löschen, können Sie sich als Nutzer künftig an die nationale Datenschutzbehörde wenden, die Unterstützung bieten wird.
EU-Datenschutzrichtlinie: Dies ändert sich außerdem
Auch soll die Nutzung von sozialen Netzwerken transparenter werden. So müssen Datenverarbeiter datenschutzfreundliche Voreinstellungen für ihre Produkte anbieten und müssen ihren Umgang mit Daten nur auf die geforderte Dienstleistung beschränken. Außerdem wird ein Recht auf Mitnahme von Daten für Verbraucher eingeführt: Mails, Fotos und andere Daten dürfen künftig von Netzwerk zu Netzwerk "mitgenommen" werden. Wenn Sie beispielsweise von Facebook zu Google+ wechseln, muss Facebook Ihre Daten mitgeben.
Ebenfalls ist vorgesehen, dass Nutzer der Verbreitung Ihrer Daten eindeutig zustimmen müssen. Wie dies genau aussehen wird, ist noch nicht klar. Kritiker bemängeln eine zu ungenaue Regelung in Bezug auf einzelne Punkte der neuen Datenschutzrichtlinie.
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