22. Juni 2015, 16:14 Uhr
"Sau", "Idiot" und Co. Anzeige wegen Beleidigung: Wenn der Nachbar zu weit geht
Ob Ihr Hund den Nachbargarten verwüstet hat oder ein Baum über den Gartenzaun wächst. Wird eine Anzeige wegen Beleidigung ausgesprochen, ging dieser vermutlich ein heftiges Wortgefecht voraus. Tatsächlich können Sie sich mit einer Anzeige gegen Menschen wehren, die Ihnen verbal zu nahe getreten sind, denn: Beleidigung ist eine Straftat. Ein Privat-Rechtsschutz kann Ihnen bei Streit helfen.
Sie wurden heftig beleidigt? Setzen Sie sich zu Wehr. >>
Beleidigung ist eine Straftat
"Du Schwein", "Du Idiot", ein erhobener Mittelfinger und so weiter – Beleidigungen, ob mit Wort oder Gestik, sind laut Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat und können mit Geldstrafen und in besonders schwerwiegenden Fällen sogar mit Freiheitsstrafen geahndet werden (§ 185 StGB). Eine Beleidigung setzt sich von der Üblen Nachrede (§ 186 StGB) und der Verleumdung (§ 187 StGB) ab.
Einen festen Bußgeldkatalog oder Ähnliches gibt es zur Festlegung des Strafmaßes bei Beleidigungen nicht. Kommt es zu einem Rechtsstreit in Folge einer Anzeige wegen Beleidigung, wird in der Regel nach Einzelfall oder vorangegangener Situation entschieden. Je nachdem ob es sich um eine Straftat handelt, ob eine solche nachgewiesen werden kann und wie hoch die Strafe ausfällt. Gut zu wissen: Noch teurer als eine verbale Entgleisung unter Nachbarn oder im Straßenverkehr ist eine Beleidigung gegen Polizeibeamte, da sich das Verhalten indirekt gegen den Staat richtet.
Anzeige wegen Beleidigung erstatten
Möchten Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen und eine Anzeige wegen Beleidigung erstatten – etwa, weil Ihr Nachbar Sie regelmäßig heftig beschimpft oder Sie in einer Situation von einem Fremden verbal angegangen wurden – erkundigen Sie sich bei der Polizei über alle Formalitäten und Aufwendungen. Tipp: Eine Rechtsschutzversicherung ist sinnvoll, sollte es zu einem Rechtsstreit kommen. In jedem Fall sollte eine Anzeige der letzte Schritt sein. Idealerweise schlichten Sie den Streit abseits von Richtern und Anwälten.
Am besten gehen Sie gegen Beleidigung vor, wenn Sie die Anschuldigungen auch nachweisen können. Dokumentieren Sie den Vorfall detailgenau. Auch Zeugenaussagen sind hilfreich. Übrigens: Auch virtuelle Beleidigungen sind strafbar. Beleidigende Postings in sozialen Netzwerken etwa müssen Sie sich nicht gefallen lassen.
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