26. Juni 2015, 10:50 Uhr
Stress vermeiden und Zeit sparen Auto ummelden nach Umzug: Tipps für den Behördengang
Sie besitzen ein Auto und sind umgezogen? Dann heißt es zeitnah: Ab zur Kfz-Zulassungsstelle und das Auto ummelden. Alles was Sie wissen sollten, damit der Behördengang reibungslos über die Bühne geht, erfahren Sie hier.
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Kfz-Ummeldung bei Umzug: Das Auto zieht mit um
Nach einem Umzug gibt es viel zu erledigen und zu besorgen: Nicht nur Sie selbst müssen sich ummelden, auch Ihr Fahrzeug muss am neuen Wohnort beziehungsweise im neuen Zulassungsbezirk gemeldet werden. Dazu vereinbaren Sie am besten im Voraus einen Termin mit der für Sie zuständigen Kfz-Zulassungsstelle. Welche das ist, ist von Ihrem Hauptwohnsitz abhängig. Auf der Homepage des Kraftfahrt-Bundesamts finden Sie ein Anschriftenverzeichnis aller Zulassungsbehörden.
Wichtige Unterlagen für den Behördengang
Bereiten Sie sich gut auf den Gang zur Kfz-Zulassungsstelle vor und stellen Sie alle nötigen Unterlagen für die Autoummeldung zusammen, um Stress zu vermeiden und Zeit zu sparen. Hier finden Sie eine Übersicht aller Unterlagen, die Sie in der Regel unabhängig vom Zulassungsbezirk benötigen:
- Zulassungsbescheinigung I und II
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
- Gültige HU-Bescheinigung und AU-Bescheinigung
- Bisheriges Kennzeichenschild, sofern Sie einen Kennzeichenwechsel wünschen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Vollmacht
- Lastschrift-Einzugsermächtigung Kfz-Steuer
Wenn Sie Ihr Auto ummelden, stellt dies einen behördlichen Verwaltungsakt dar, der mit Kosten verbunden ist. Wie hoch die Gebühren ausfallen, ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Fragen Sie am besten bei der zuständigen Zulassungsbehörde nach den genauen Gebühren.
Übrigens: Seit Januar 2015 gilt eine Gesetzesänderung, die es Fahrzeughaltern bundesweit ermöglicht, bisherige Kennzeichen mitzunehmen. Hier lesen Sie mehr zum Entfall der "Pflicht zur Umkennzeichnung von Fahrzeugen beim Umzug".
Fristen wahren und Bußgeld vermeiden
Melden Sie Ihr Auto nach einem Umzug nicht um, handelt es sich um einen Verstoß, der ein Bußgeld nach sich ziehen kann. Genau festgelegte Fristen gibt es nicht, das Einhalten von Fristen liegt letztlich im Ermessen der Beamten. Der Gesetzgeber spricht lediglich davon, dass Sie Ihr Fahrzeug "unverzüglich" ummelden müssen. Lassen Sie am besten nicht zu viel Zeit verstreichen und nehmen Sie die Ummeldung möglichst zeitnah nach Ihrem Umzug in Angriff. Tipp: Bei Ärger kann ein Privat-Rechtsschutz hilfreich sein.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.