Junge Urlauberinnen strecken zum Trampen den Daumen aus Dangubic, Fotolia

15. Juli 2015, 14:24 Uhr

Daumen hoch im Straßenverkehr Trampen: Ist per Anhalter Fahren in Deutsch­land erlaubt?

Aller Online-Mitfahrbörsen und Fernbus-Schnäppchen zum Trotz ist Trampen immer noch eine beliebte Methode, für wenig Geld ans Ziel zu kommen. Gerade in der Urlaubszeit sieht man wieder Menschen am Straßenrand stehen, die per Anhalter fahren wollen. Trampen ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt, sofern man sich an einige Regeln hält. Übrigens: Bei Problemen im Straßenverkehr hilft ein Verkehrs-Rechtsschutz.

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Trampen unter­liegt der Straßenverkehrsordnung

Trampen ist im Deutschen Recht nicht explizit verboten und somit erlaubt. Wie alle anderen Fußgänger müssen sich Tramper jedoch auch an die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten. Oberstes Prinzip dabei ist, andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden oder zu behindern. Den Daumen am Straßenrand hochzuhalten, ist also o.k. Wer per Anhalter fahren will, darf jedoch nur unter bestimmten Bedingungen die Fahrbahn betreten.

An den Rand gedrängt: Per Anhalter fahren, ohne sich und andere zu gefährden

Dass Autobahnen in puncto Trampen absolutes No-Go-Gebiet sind, versteht sich von selbst. Bei kleineren Straßen gilt: Fußgänger dürfen dann die Fahrbahn betreten, wenn weder Gehwege noch Seitenstreifen vorhanden sind. Paragraf 25 der StVO schreibt vor, dass außerhalb geschlossener Ortschaften am linken Fahrbahnrand gegangen werden muss. Innerorts spielt die Straßenseite keine Rolle. Wichtig ist es jedoch, sich dicht am Rand zu halten. Bei Dunkelheit, schlechter Sicht und viel Verkehr sollten mehrere Fußgänger direkt hintereinandergehen. Ansonsten gilt, was man schon in der Grundschule gelernt hat: Die Straße so zügig wie möglich überqueren, nicht über Bahngleise laufen, sich an Sperrungen halten und die Anweisungen der Polizei befolgen.

Rast­stät­ten: Trampen ist erlaubt, solange der Betreiber nichts dagegen hat

Natürlich kommt man beim Trampen ab und zu an Autobahnen nicht vorbei. Aus- und Zustiegspunkte sind dabei Raststätten, für die besondere Richtlinien gelten. Reisende, die von hier aus per Anhalter fahren wollen, sollten beachten, dass Sie sich auf dem Grund und Boden der Raststättenbetreiber befinden. Und diese können bestimmen, wen sie dort dulden oder nicht.

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