Betrunkene Fußgänger von hinten Photobank, Fotolia

16. Juli 2015, 15:06 Uhr

Torkelnd durch die Straßen Betrun­ke­ne Fußgänger riskieren ihren Führerschein

Wer sich betrunken ans Steuer setzt, kann seinen Führerschein verlieren. Das ist so gut wie jedem klar. Dass man mit einem zu hohen Promillewert auch als Fahrradfahrer seine Fahrerlaubnis riskiert, wissen auch viele. Doch selbst Fußgänger können sich ein Fahrverbot einhandeln, wenn sie allzu tief ins Glas geschaut haben. Das zeigt das aktuelle Urteil eines deutschen Verwaltungsgerichts.

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Konkret geht es um den Fall eines Mannes, den die Polizei am 14. Februar nach einer Karnevalsveranstaltung Schlangenlinien laufend auf der Autobahn aufgegriffen hatte. Der orientierungslose Jecke hatte 1,79 Promille im Blut. Und er war nicht zum ersten Mal durch ein Alkoholdelikt im Straßenverkehr aufgefallen, weshalb er sich einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen sollte. Der Mann lehnte dies ab und musste seinen Führerschein abgeben. Das Verwaltungsgericht Neustadt hat das Vorgehen der Behörden nun bestätigt (AZ 1 L 442/15.NW). Die Zweifel an der Verkehrstauglichkeit des Mannes seien berechtigt.

Mit knapp 1,8 Promille auf der Autobahn herumzutorkeln, ist sicher ein Extremfall. Wer so betrunken ist, dass er nicht mehr Herr seiner Sinne ist, sollte jedoch nicht im Straßenverkehr unterwegs sein. Unabhängig davon, dass er sich und andere gefährdet, hält die Fahrerlaubnis-Verordnung durchaus die Möglichkeit parat, betrunkene Fußgänger aus dem Autoverkehr zu ziehen. So kann die Fahrerlaubnis beschränkt werden, wenn „Tatsachen die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen“. Jedoch darf der Führerschein nicht ohne vorherige MPU entzogen werden. Das entschied ebenfalls das Verwaltungsgericht Neustadt im Jahr 2013 (AZ 1 L 29/13).

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