27. Juli 2015, 11:14 Uhr
Parken mit Haken Auto abgeschleppt: Mit welchen Abschleppkosten müssen Sie rechnen?
Wer falsch parkt, kann froh sein, mit einem Knöllchen davonzukommen. Abschleppkosten sind um einiges höher als der Strafzettel für Parksünder. Wenn Ihr Auto abgeschleppt wurde, verlangt das Abschleppunternehmen Geld für das Entfernen und Verwahren Ihres Autos, die Polizei kassiert Verwaltungsgebühren und hinzu kommt noch ein Bußgeld für das eigentliche Vergehen, zum Beispiel wenn Sie in einer Feuerwehrzufahrt geparkt haben. Ein dreistelliger Betrag ist sicher.
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Polizei ist erster Ansprechpartner
Wenn Ihr Wagen nicht mehr an dem Platz steht, an dem Sie ihn abgestellt haben, sollten Sie zunächst bei der Polizei anrufen. Die Beamten können Ihnen sagen, ob das Auto abgeschleppt wurde und wo es sich jetzt befindet. Manchmal treten die "Freunde und Helfer" in Vorkasse und bezahlen das Abschleppunternehmen. Die Kosten fordern sie selbstverständlich von Ihnen zurück. Klären Sie dies vorab, damit Sie nicht doppelt abkassiert werden.
Wann und wo es besonders teuer wird
Wie hoch die Abschleppkosten am Ende ausfallen, hängt davon ab, wo Sie leben. Die Höhe der Kosten für das Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen legen die Städte und Kommunen fest. Wenn Ihr Auto beispielsweise in Hamburg abgeschleppt wurde, zahlen Sie im Schnitt besonders viel. Mit 260 Euro ist die Hansestadt laut einer Statistik des Auto Clubs Europa (ACE) einer der Spitzenreiter. Am günstigsten kommen Sie in Aachen davon. Mindestens 134 Euro werden hier für das Abschleppen an einem Werktag, die Verwahrung für die ersten 24 Stunden und die Verwaltungsgebühr der Stadt fällig. Aufschläge berechnen viele Abschleppunternehmen nach Feierabend, an Wochenenden und Feiertagen.
Zu den Abschleppkosten kommt Bußgeld
Hinzu kommt das Bußgeld für Falschparken. 10 bis 35 Euro werden je nach Verstoß mindestens fällig. 60 oder mehr Euro müssen Sie berappen, wenn Sie sich beispielsweise eine Feuerwehrzufahrt als Parkplatz ausgesucht haben und Ihr Fahrzeug Rettungsfahrzeuge behindert hat. Im Streitfall lohnt sich Rat beim Anwalt.
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