19. August 2015, 15:24 Uhr
Schutz fürs Baby Anschnallpflicht für Schwangere: Gibt es Ausnahmen?
Mit Babybauch ist das Anlegen des Autogurts nicht immer leicht. Von der Anschnallpflicht sind Schwangere dennoch nicht entbunden. Sie gilt zum Schutz von Mutter und Kind im Falle eines Verkehrsunfalls. Es gibt jedoch eine Ausnahme, wann werdende Mütter auf den Sicherheitsgurt verzichten dürfen.
Ausnahme von der Anschnallpflicht nur bei medizinischen Bedenken
Schwangere sind dann von der Anschnallpflicht befreit, wenn der Arzt Ihnen ein entsprechendes Attest ausstellt. Wird etwa die Gesundheit des ungeborenen Kindes durch den engen Gurt gefährdet, besteht eine Ausnahme von der Gurtpflicht. Darauf weist der TÜV Nord laut eines Berichts von "n-tv" hin. Grundsätzlich sei die Gefahr, dass Mutter und Kind bei einem Unfall verletzt werden, ohne Gurt aber größer als mit Gurt.
So legen Sie den Gurt am besten an
Wie andere Verkehrsteilnehmer auch, müssen Schwangere darauf achten, dass der Gurt fest und sicher sitzt. Am besten ist es, den Gurt unterhalb des Bauches anzulegen, sodass er nicht auf die Gebärmutter drückt. Ein kleines Kissen zwischen Gurt und Bauch hilft dabei, den Gurt an der richtigen Stelle zu halten und den Druck zu reduzieren. Zudem gibt es spezielle Autositzkissen für Schwangere und Schwangerschaftsgurte, die den Beckengurt ebenfalls vom Bauch ablenken.
Ob schwanger oder nicht: Wer die Anschnallpflicht verletzt, riskiert ein Bußgeld. Welche Ausnahmen die Straßenverkehrsordnung vorsieht, können Sie im Streitlotse-Ratgeber "Gurtpflicht in Deutschland: Ist Anschnallen immer Pflicht?" nachlesen. Tipp: Bei Streit wegen Verkehrsverstößen kann ein Verkehrs-Rechtsschutz hilfreich sein.
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