Krankschreibung bei Burnout: Deine Rechte als Arbeitnehmer © iStock.com/PeopleImages

11. Januar 2023, 10:38 Uhr

Durchatmen Krank­schrei­bung bei Burnout: Deine Rechte als Arbeitnehmer

Zunehmender Leistungsdruck im Beruf ist oft der Grund dafür, dass sich Menschen leer und ausgebrannt fühlen – dafür hat sich der englische Begriff “Burnout” etabliert. Dieser Zustand kann sogar dazu führen, dass Betroffene arbeitsunfähig werden. Wie du dich dann verhalten solltest und welche Folgen das für deinen Job haben kann, erfährst du hier.

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Burnout: Symptome und Krankschreibung

Die berufliche Belastung kann so groß werden, dass sie sich in seelischen und körperlichen Beschwerden bemerkbar macht. Betroffene leiden unter anderem unter Antriebslosigkeit, Niedergeschlagenheit, anhaltender Müdigkeit, Konzentrationsstörungen oder abnehmender Leistungsfähigkeit. Auch mit körperlichen Schmerzen und Einschränkungen kann ein Burnout einhergehen.

Manchmal sind die Symptome sehr gravierend und führen zum Verlust der Arbeitsfähigkeit. Hast du den Eindruck, dass dies auch auf dich zutrifft, solltest du zunächst hausärztlichen Rat suchen. Erhältst du wegen Burnout-Symptomen eine Krankschreibung, informierst du deinen Arbeitgeber so schnell wie möglich über deine Arbeitsunfähigkeit.

Falls dich dein Hausarzt nicht krankschreiben will, weil er die Burnout-Symptome für nicht gravierend genug hält, steht es dir frei, dir eine zweite Meinung einzuholen oder dich zu einer psychiatrischen Praxis überweisen zu lassen. Geht es dir sehr schlecht, kannst du um eine Dringlichkeitsüberweisung mit einem Vermittlungscode bei einer Terminservicestelle der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bitten (Telefonnummer: 116 177). Dann hast du Anspruch auf eine fachärztliche Beratung innerhalb von vier Wochen.

Muss der Arbeit­ge­ber wissen, dass ich wegen Burnout krank­ge­schrie­ben bin?

Du brauchst gegenüber dem Arbeitgeber normalerweise keine Angaben über deine Diagnose oder den Grund für deinen Ausfall zu machen. Es sei denn, dies ist von betrieblicher Bedeutung. Das wäre beispielsweise so, wenn du andere Beschäftigte anstecken könntest – was beim Burnout natürlich nicht der Fall ist – oder die Krankheit sehr schwerwiegend ist.

Ein Burnout kann dafür sorgen, dass du für lange Zeit ausfällst und anschließend eine Wiedereingliederung durchlaufen musst. In diesem Fall ist es in deinem Interesse, offen mit dem Arbeitgeber zu sprechen. Auch dein Arbeitgeber kann besser auf deine Bedürfnisse eingehen, wenn er weiß, was Sache ist.  

Das Gespräch brauchst du nicht sofort mit Einreichen deiner Krankschreibung zu suchen. Besser ist, dass du es erst machst, wenn du dich dazu in der Lage siehst. Du zeigst damit auch, dass du etwas gegen die Krankheit tun willst und an einer günstigen Prognose arbeitest. Beides verringert im Idealfall mögliche weitere Fehlzeiten und dürfte deshalb auch im Interesse des Arbeitgebers liegen. Dabei solltest du mit deinem Arbeitgeber auch klären, wie sich ein Rückfall verhindern und dein Arbeitsplatz oder deine Aufgaben entsprechend anpassen lassen.

Krank­schrei­bung bei Burnout: Dauer und Krankengeld

Das hängt von der individuellen Situation ab. In manchen Fällen helfen ein paar Wochen in ambulanter Behandlung, in anderen ist ein längerer stationärer Aufenthalt erforderlich. Es lässt also nicht vorhersagen, wie lange bei einer Burnout-Krankschreibung die Dauer ist.

Klar ist aber: In den ersten sechs Wochen der Krankschreibung bekommst du weiterhin deinen Lohn oder dein Gehalt vom Arbeitgeber. Anschließend erhältst du von deiner Krankenkasse das Krankengeld. Es macht zwischen 70 und 90 Prozent deines üblichen Entgelts aus und wird für maximal 78 Wochen gezahlt.

Und was ist bei einer Burnout-Krankschreibung während der Arbeitslosigkeit? Dann läuft es ähnlich: Für sechs Wochen beziehst du weiter dein Arbeitslosengeld – ohne Abstriche. Danach springt deine Krankenkasse auch für maximal 78 Wochen mit Krankengeld bei Arbeitslosigkeit ein. Du musst dazu zum einen deine Krankenkasse über die länger andauernde Krankschreibung informieren und zum anderen bei der Agentur für Arbeit den Vordruck Veränderungsmitteilung abgeben.

Burnout: Droht wegen der Krank­schrei­bung die Kündigung?

Krankheit schützt vor Kündigung – diese Annahme ist zwar weit verbreitet, aber trotzdem falsch. Richtig ist: Fällst du wegen Burnout für längere Zeit aus, dann kannst du durchaus eine Kündigung erhalten. Allerdings ist die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung an einige Voraussetzungen geknüpft:

  • Als Grund muss eine lang andau­ern­de Krankheit vorliegen.
  • Diese muss noch bestehen, wenn die Kündigung bei dir eingeht.
  • Die Prognose über den weiteren Verlauf der Krankheit muss negativ sein und die Wie­der­her­stel­lung der Arbeits­kraft unabsehbar.

Außerdem ist laut Arbeitsrecht zu untersuchen, ob die Nachteile für den Arbeitgeber verkraftbar sind. Das betrifft beispielsweise das Ausmaß von Betriebsstörungen, weil andere Beschäftigte deine Aufgaben übernehmen müssen. Solltest du wegen Burnout eine Kündigung erhalten, ist es sinnvoll, dir arbeitsrechtlichen Rat zu holen.

Mehr zum Thema „Kündigung wegen Krankheit“ liest du in diesem Streitlotse-Ratgeber. >>

Frau mit Rucksack wandert durch die Berge.
© iStock.com/amriphoto

Burnout-Krank­schrei­bung: Was ist erlaubt?

Eine Krankschreibung bedeutet zunächst, dass du nicht arbeitsfähig bist und nicht an deinem Arbeitsplatz erscheinen musst. Gleichzeitig bist du verpflichtet, alles Erforderliche für deine Genesung und ein Wiedererstarken deiner Arbeitskraft zu tun. Was das im Einzelfall heißt, lässt sich nicht pauschal sagen.

Allerdings bist du wegen einer Burnout-Krankschreibung nicht zwangsläufig ans Bett gefesselt. Im Gegenteil. Oft ist es besser, im Zuge beziehungsweise neben der Behandlung Spaziergänge zu machen oder sich sportlich zu betätigen. Auch soziale Kontakte können die Genesung fördern. Das gilt unter Umständen auch für einen Urlaub, der der Entspannung dient und etwa in ein Kloster oder zum Wandern in die Berge führt. Ein Party-Urlaub indes ist nicht mit einer Burnout-Krankschreibung vereinbar.

Solltest du bereits Krankengeld erhalten, musst du Urlaub bei deiner Krankenkasse beantragen.

FAZIT
  • Wer an sich Symptome von Burnout erkennt, sollte sich eine Krank­schrei­bung holen und die Krankheit auskurieren.
  • Ein offenes Gespräch mit dem Arbeit­ge­ber über die Diagnose ist keine Pflicht, kann aber beiden Seiten helfen.
  • Eine Kündigung wegen Burnout ist grund­sätz­lich möglich, aber an strenge Vorgaben gehalten.
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