31. August 2015, 12:00 Uhr
Alternative zum Hotel Private Unterkünfte mieten via Airbnb und Co: Darauf sollten Sie achten
Hotels sind oft teuer, sodass viele Reisende immer häufiger private Unterkünfte über Online-Portale wie Airbnb, 9flats.com und Wimdu buchen. Stiftung Warentest hat nun Buchungs-Portale für Hotelzimmer, Ferienwohnungen und private Unterkünfte getestet. Es gibt einige Punkte, die Sie bei der Buchung über Airbnb und Co. unbedingt beachten sollten.
Streit mit dem Reiseveranstalter? Ein Privat-Rechtsschutz hilft weiter.>>
Nachteil bei Streitfällen: Auf Airbnb gilt irisches Recht
Wenn es um private Unterkünfte geht, denken die meisten sofort an Airbnb. Mit der Note 3,5 liegt dieses Online-Buchungsportal jedoch auf dem letzten Rang der drei getesteten Portale für Privatunterkünfte. Besser abschnitten haben 9flats.com mit der Note 2,5 und Wimdu mit der Note 2,7. Vor allem das Portal 9flats.com konnte damit punkten, dass private Unterkünfte direkt gebucht werden können und Interessenten nicht erst auf eine Antwort des Vermieters warten müssen.
An Airbnb kritisierten die Warentester vor allem, dass für sämtliche Verträge irisches Recht gilt, da das Unternehmen keine Niederlassung in Deutschland hat. Wenn es zu einem Streit kommt, können Sie sich also nicht auf deutsches Recht berufen und müssen in Irland klagen. Die Tester bezeichnen dies als eine Zumutung für Verbraucher.
Private Unterkünfte mit Bedacht auswählen
Wenn Sie private Unterkünfte über Airbnb buchen, sollten Sie bereits im Vorfeld versuchen, Streit aus dem Weg zu gehen. Um zu beurteilen, wie vertrauenswürdig ein Vermieter ist, hilft ein Blick auf die Bewertungen vorheriger Gäste. Auch sollten es möglichst viele Fotos und eine genaue Beschreibung der Unterkunft geben. Nehmen Sie mit dem Gastgeber Kontakt auf und tauschen Sie sich über die wichtigsten Fragen aus, ehe Sie eine Buchungsanfrage verschicken. Verbindlich ist diese übrigens erst dann, wenn sie bestätigt wurde.
Tipp: Wenn Sie Ihre Wohnung privat vermieten und sie auf Online-Portale anbieten wollen, sollten Sie zuerst den Streitloste-Ratgeber "Airbnb-Urteil: Mieter riskieren fristlose Kündigung vom Vermieter" lesen.
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