7. September 2015, 14:52 Uhr
Schummeln verboten Eidesstattliche Erklärung für Bachelorarbeit und Co: Was Studenten wissen sollten
Von Guttenberg bis Schavan: Da es bei wissenschaftlichen Arbeiten immer häufiger zu Plagiaten kommt, verlangen viele Universitäten eine eidesstattliche Erklärung für Hausarbeit, Bachelorarbeit und Co. Damit bindet sich der Verfasser rechtlich an die Richtigkeit seiner Erklärung, dass er die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt hat. Sollte sich dies als falsch erweisen, drohen ernste Konsequenzen.
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Eidesstattliche Erklärung für wissenschaftliche Arbeit ist rechtlich bindend
Das Abgeben einer eidesstaatlichen Erklärung für Hausarbeit und andere wissenschaftliche Arbeiten ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer Aussage auf diese Weise festgehalten haben und dennoch Teile aus anderen Arbeiten abschreiben oder aus dem Internet kopieren, hat dies ernste Konsequenzen. Nicht nur, dass Ihre Arbeit mit "nicht ausreichend" benotet werden kann, sogar eine Exmatrikulation kann drohen.
Tipps für die eidesstattliche Erklärung in Ihrer Bachelorarbeit
In der Regel beinhaltet die eidesstattliche Erklärung für Bachelorarbeiten, Hausarbeit und Co folgende Punkte:
- Die Arbeit wurde selbstständig und ohne andere als die angegebenen Hilfsmittel verfasst.
- Alle Fremdquellen und von anderen Autoren verfassten Inhalte sind auch als solche gekennzeichnet. Dies gilt nicht nur für wortwörtlich, sondern auch für sinngemäß wiedergegebene Passagen.
- Die Arbeit wurde noch keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt.
Die eideststattliche Erklärung wird in der Regel an den Anfang oder das Ende der Hausarbeit gehängt oder separat angeführt. Beachten Sie dazu die Regeln Ihrer Fakultät. Für Sie als Student ist es wichtig, dass Sie sich genau an die Zitiervorschriften Ihres Fachbereichs halten. Kontrollieren Sie die Richtigkeit Ihrer Quellenangaben lieber einmal zu oft als einmal zu wenig. Vergessene Fußnoten können nicht nur zu schlechten Noten, Exmatrikulation oder Aberkennung des akademischen Grades führen, sondern damit auch Ihre weitere berufliche Laufbahn erheblich einschränken.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.