1. Oktober 2015, 14:16 Uhr
Australisches Arbeitsgericht Facebook-Freunde löschen ist Mobbing: Unbeliebte Kollegin im Recht
Kurioses Urteil aus Down Under! Ein australisches Arbeitsgericht hat bestimmt: Facebook-Freunde zu löschen, kann unter Umständen Mobbing gleichkommen. Eine Arbeitnehmerin hatte geklagt, weil eine Kollegin sie "entfreundet" hatte, und Recht bekommen.
Gefällt mir nicht! Wenn Sie etwas stört, unternehmen Sie etwas dagegen. >>
Die Klägerin arbeitete für einen Immobilienmakler und kam laut Informationen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" nicht sonderlich gut zurecht mit den anderen Mitarbeitern. Nach einem großen Streit mit einer Kollegin wollte die Frau überprüfen, ob diese eventuell einen Kommentar zu dem Streit auf Facebook gepostet hatte. Dabei musste sie feststellen, dass sich ihre Kollegin wohl dafür entschieden hatte, sie von ihrer Facebook-Freunde-Liste zu löschen – die Klägerin hatte keinen Zugriff mehr auf das Profil der Kollegin.
Insgesamt brachte die Frau 18 Beschwerden wegen Mobbing durch Kollegen vor Gericht hervor. Dass die Klägerin unter anderem von der Facebook-Freundesliste einer Kollegin gestrichen wurde, war also nur ein Bestandteil des Streits unter den Kollegen.
Australische Arbeitnehmer sollten künftig genau überlegen, ehe sie die Freundschaftsanfragen von Kollegen per Klick bestätigen – das spätere Entfreunden könnte vor Gericht enden. Für Deutschland hat das Urteil keine Konsequenzen, dennoch gilt: Angestellte, die aus Höflichkeit Kollegen in ihren Facebook-Freundeskreis aufgenommen haben, sich aber zunehmend genervt fühlen von Postings, Urlaubsfotos und Co. der postfreudigen Arbeitskollegen, können diese unliebsamen Facebook-Freunde über entsprechende Einstellungen in ihrem Profil "verbannen" – Beiträge der entsprechenden Personen werden nicht mehr angezeigt. Das ist höflich und keinesfalls verboten!
Tipp: Bei Streit mit Kollegen, Freunden oder Nachbarn kann ein Privat-Rechtsschutz hilfreich sein.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.