blonde Frau sitzt in abgedunkeltem Raum vor dem Computer diego cervo, Fotolia

6. Oktober 2015, 15:24 Uhr

Es trifft nicht nur Facebook "Safe Harbor": EuGH kippt Daten­ab­kom­men mit den USA

"Safe Harbor", das Abkommen zum Datenaustausch zwischen der EU und den USA, beschränkt die Befugnisse nationaler Datenschutzbehörden und ist daher ungültig. Das hat der Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschieden (AZ C-362/14). Das Urteil betrifft nicht etwa nur Facebook, sondern mehr als 4.400 andere Unternehmen: Sie dürfen die Daten europäischer Nutzer künftig nicht mehr in den USA speichern.

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Der Salzburger Jurist Max Schrems hatte eine Klage vor dem EuGH eingereicht, die sich vor allem auf den Social-Media-Giganten Facebook bezieht. Der europäische Konzern-Ableger mit Sitz in Dublin übermittelt die Daten der europäischen Facebook-User in die USA, wo diese auf Servern gespeichert werden. Doch dort gelten andere Datenschutzregeln und die Nutzerdaten sind nicht ausreichend vor dem Zugriff des Geheimdienstes NSA geschützt, argumentierte Schrems.

Grundlage für diese Praxis war bisher das Datenabkommen "Safe Harbor", das die EuGH-Richter nun für ungültig erklärt haben. Neben dem Grundrecht auf Achtung des Privatlebens werde durch "Safe Harbor" auch das Grundrecht auf Rechtsschutz berührt, denn ein europäischer Bürger habe keine Möglichkeit, sich gegen die Datenspeicherung in den USA zu wehren, heißt es in der Begründung der Richter.

Das Urteil betrifft nicht nur Facebook. Auch US-Unternehmen wie Google, Apple, Amazon und mehr als 4.400 weitere speichern europäische Kundendaten in den USA. Welche Konsequenzen das EuGH-Urteil für sie hat, ist noch nicht klar. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) kündigte nach der Urteilsverkündung an, dass nun schnellstmöglich mit den USA über die Folgen gesprochen werden müsse.

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